Archiv für die Kategorie ‘Barmenia Versicherungen’

Barmenia und die Kosten für den Kostenvoranschlag

Dienstag, 02. Oktober 2007

Meine Mandantin war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Sie suchte zunächst Ihre Werkstatt auf. Diese erstellte für 50,00 € einen Kostenvoranschlag. Danach wurde, da die Barmenia Versicherung nicht regulieren wollte, der Autor dieses Beitrages beuaftragt. Die Barmenia hatte dann auch ein Einsehen und zahlte dann die fiktiven Reparaturkosten. Nicht aber die Kosten für den Kostenvoranschlag. Die Barmenia argumeniert zum einen damit, dass diese Kosten bei einer Reparatur ja verrechnet würden. Wo steht dies ? Weiterhin rechnet meine Mandantin fiktiv ab, so dass es nichts zu verrechnen gibt.