Archiv für die Kategorie ‘Axa Versicherung’

AXA - mag’s lieber teurer

Dienstag, 26. Juni 2007

In einer Unfallsache hat der Mandant nach einigem Hin und Her sich für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs statt der (möglichen) Reparatur entschlossen und ich rechne ich gegenüber der AXA den Fahrzeugschaden unter Hinweis auf einschlägige BGH-Rechtsprechung wie folgt ab:

Wiederbeschaffungswert    7.800,00 € -  Restwert    3.800,00 €  =  4.000,00 €

Die AXA hingegen vertritt bei Brutto-Reparaturkosten von 4.300,28 € hartnäckig die Auffassung , es hätte repariert werden müssen, und rechnet wie folgt ab:

Reparaturkosten, netto 3.707,14 € - Verbringungskosten  84,00 € - 10 % Ersatzteilaufschlag 89,77 € =    3.533,37 €. Tapfer streicht sie auch sämtliche sonstigen im Rahmen der Ersatzanschaffung angefallenen Kosten.  Gegen den fälligen Mahnbescheid wird Widerspruch eingelegt und nach meiner Anspruchsbegründung wacker Klagabweisung beantragt.

AXA - Wertminderung auch ohne SV-Gutachten?

Donnerstag, 21. Juni 2007

Der Kollege Schiefer berichtet über eine interessante Rechtsauffassung der AXA zur Frage, ob für die Festlegung der Wertminderung an einem unfallbeschädigten Fahrzeug ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Sie schreibt ihm:

„ … Im übrigen ist die Berechnung der Wertminderung nicht Aufgabe des Sachverständigen sondern kann nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten vorgenommen werden. …”"

Muss ich mir für die nächste Schadensregulierung mit der AXA dringend merken. Wertminderung „nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten”, dass lässt viel Verhandlungsspielraum!

Rechtswidrige Kürzungswelle bei fiktiver Abrechnung

Mittwoch, 23. Mai 2007

Obwohl das sog. “Porsche-Urteil” des BGH bei den Versicherungen bekannt ist, kürzen momentan immer mehr Versicherer bei fiktiver Abrechnung anhand eines sog “Prüfberichtes” die Reparaturkosten um die Positionen “UPE-Aufschlag”, “Verbringungskosten” und “Lohnkosten”. Es handelt sich um die Axa und die Gothaer.

In einem Schreiben der Axa heißt es:

“Die Preise für Ersatzteile wurden in Anlehnung an die unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) des Herstellers kalkuliert. Die Lohnkosten wurden auf Basis der Preise regionaler Fachwerkstätten kalkuliert. Es wurde ein Stundensatz von 72.00 EUR zugrunde gelegt. Die Lohnkosten sind nicht im vollen Umfang schadenbedingt erforderlich und wurden um die angegebene Position reduziert:

AXA - provoziert Klage

Freitag, 13. April 2007

Über die offensichtlich mangelnde Lesefähigkeit mancher Sachbearbeiter der AXA war hier ja schon berichtet worden. Nun setzt man dort noch einen drauf:

„Den ihrem Fax vom 30.03.2007 beigefügten Unterlagen entnehmen wir anhand der Durchnummerierung auf den Seiten, dass die amtliche Ermittlungsakte mindestens 12 Seiten umfassen muss. Uns wurden lediglich drei Seiten zur Verfügung gestellt”

Wie man zu der Auffassung gelangt, die „amtliche Ermittlungsakte” müsse „mindestens 12 Seiten umfassen” (die polizeiliche Unfallanzeige ist mit „Blatt 1″, „Blatt 2″, „Blatt 3″ bezeichnet), ist ebenso wenig nachvollziehbar, wie die Auffassung der dortigen VN, als Linksabbiegerin den Unfall mit der in gerader Richtung entgegenkommenden Mandantin nicht alleinschuldhaft verursacht zu haben.

AXA - wer lesen kann …

Mittwoch, 04. April 2007

In einer Unfallsache erbittet die AXA eine Kopie der Ermittlungsakte. Daraufhin übersende ich die polizeiliche Unfallanzeige und teile ergänzend Folgendes mit:

“Angesichts der Tatsache, dass vor Ort lediglich eine mündliche Verwarnung ausgesprochen worden ist, dürfte eine offizielle Ermittlungsakte auch nicht angelegt werden.”

Antwortschreiben der AXA:

„.. bestätigen wir den Erhalt Ihres Faxes. Bitte übersenden Sie uns den vollständigen Aktenauszug. Für Ihre Bemühungen bedanken wir und bereits um voraus.”

Im Moment bin ich gerade sehr bemüht, nicht telefonisch unhöflich zu werden …

AXA - Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Mittwoch, 22. November 2006

Die Forderung sollte doch eigentlich klar sein:

„An den PKW meines Mandant ist bekanntlich Totalschaden eingetreten, demnach ist der Sachschaden nach ständiger Rechtsprechung des hier zuständigen AG Wismar gem. § 849 BGB mit 4 % zu verzinsen. Für den Zeitraum vom 28., September bis zum 30. Oktober ergibt sich somit ein Betrag von 20,28 €, dessen Ausgleich ich innerhalb vorgenannter Frist entgegensehe.”

Lapidare Antwort der AXA „Den Zinsanspruch bitte wir konkret zu belegen.”

Wie denn noch? Das Unfalldatum ist bekannt, das Datum der Wiederbeschaffung ebenfalls, der Totalschaden unstreitig, der Rest steht in § 849 BGB bzw. der entsprechenden Kommentierung. Dass dieser Anspruch offensichtlich vielen Kollegen und wohl auch Versicherungen unbekannt ist, kann doch nicht mein Problem sein, oder ?

AXA Hannover - es geht doch !

Montag, 26. Juni 2006

Die Mandantin hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall - der Wagen war nicht fahrfähig und verkehrssicher. Daher musste sofort ein Mietwagen angemietet werden. Deser war eine Klasse kleiner, damit kein Eigenersparnis in Abzug gerät. Der Axa gingen am 19.04.2006 sämtliche Rechnungen zu, ein Abrechnungsschreiben für 5 Schadenspositionen brauchte dann fast 6 Wochen. In diesem stand dann noch der schöne Satz “Bei den Mietwagenkosten haben wir eine Eigenersparnis von 10 % in Abzug gebracht”. (more…)