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	<title>Unfall - Blog &#187; ARAG</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>ARAG und ihre „Systemtechnik&#8221; &#8211; Update</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Apr 2008 13:55:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[Besonders f&#252;r die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten: Die ARAG hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bez&#252;glich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck f&#252;hrt n&#228;mlich nicht zur Erf&#252;llung einer Geldschuld, die grunds&#228;tzlich durch Barzahlung zu erf&#252;llen ist, es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Besonders f&#252;r die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten:</p>
<p>Die <a TARGET="_blank" HREF="http://www.unfall-recht.info/arag-und-ihre-systemtechnik/">ARAG</a> hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bez&#252;glich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck f&#252;hrt n&#228;mlich nicht zur Erf&#252;llung einer Geldschuld, die grunds&#228;tzlich durch Barzahlung zu erf&#252;llen ist, es sei denn, der Gl&#228;ubiger akzeptiert diese Leistung an Erf&#252;llungs statt&#8221;. &#220;ber die Antwort kann man nur staunen:</p>
<blockquote><p> Ihre Ausf&#252;hrungen hinsichtlich der Geldzahlung gehen insoweit fehl, als wir nur mit Verrechnungsschecks arbeiten und keine &#220;berweisungen vornehmen k&#246;nnen! Wie bieten daher an, die Ihrem Mandanten entstandenen Unkosten entweder auf Nachweis oder pauschal mit 2,50 € zu erstatten und diesen Betrag mit der n&#228;chsten Zahlung anzuweisen. Wir hoffen auf Ihr Verst&#228;ndnis. Wir wollen Sie bzw. Ihren Mandanten sicherlich weder &#228;rgern, noch uns sonst herausreden, haben aber nur bestimmte M&#246;glichkeiten.</p></blockquote>
<p>Ah ja, die Tatsache, dass die ARAG (unsinnigerweise) nur mit Schecks arbeitet, &#228;ndert also die eindeutige Rechtslage und der doofe Anwalt liegt falsch. Besonders sch&#246;n ist, dass ARAG mir zwischenzeitlich stur den zweiten Schreck &#252;ber die Restforderung geschickt hat, allerdings ohne den angebotenen „Erschwerniszuschlag&#8221; von 2,50 €.</p>
<p>Sollten jetzt keine weiteren Zahlungen mehr anstehen, m&#252;sste ARAG mir jetzt also konsequenterweise einen Scheck &#252;ber 5.- € schicken, 2,50 € f&#252;r die Einl&#246;sung der bisherigen Schecks und 2,50 € f&#252;r die Einl&#246;sung eben dieses Schecks. W&#228;re es nicht schlauer, auf jede Scheckzahlung gleich 2,50 € f&#252;r die Einl&#246;sung draufzuschlagen?</p>
<p>Ansonsten h&#228;lt sich mein Verst&#228;ndnis f&#252;r „bestimmte M&#246;glichkeiten&#8221; doch in &#228;u&#223;erst engen Grenzen.</p>
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		<title>ARAG und ihre „Systemtechnik&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Apr 2008 16:59:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der ARAG hatte ich mitgeteilt, das Scheckzahlungen ohnehin nur erf&#252;llungshalber wirken und hier auch nicht akzeptiert werden (u.a. auch wegen des erh&#246;hten Arbeits- und Kostenaufwandes). Was antwortet ARAG? Aus systemtechnischen Gr&#252;nden kann nur Zahlung durch Scheck erfolgen. Bei Einl&#246;sung tritt Erf&#252;llung ein.&#8221; Das ist die wirklich mit Abstand d&#228;mlichste Begr&#252;ndung f&#252;r Scheckzahlungen, die ich bisher geh&#246;rt habe! Auf die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der ARAG hatte ich mitgeteilt, das Scheckzahlungen ohnehin nur erf&#252;llungshalber wirken und hier auch nicht akzeptiert werden (u.a. auch  wegen des erh&#246;hten Arbeits- und Kostenaufwandes). Was antwortet ARAG?</p>
<blockquote><p>Aus systemtechnischen Gr&#252;nden kann nur Zahlung durch Scheck erfolgen. Bei Einl&#246;sung tritt Erf&#252;llung ein.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das ist die wirklich mit Abstand d&#228;mlichste Begr&#252;ndung f&#252;r Scheckzahlungen, die ich bisher geh&#246;rt habe! Auf die Einl&#246;sung ihres Schecks d&#252;rfte die ARAG wohl lange warten &#8211; und w&#228;hrend dieser Zeit Verzugszinsen zahlen. Irgendwann werden diese dann vielleicht den erh&#246;hten Aufwand bei der Scheckeinl&#246;sung decken. ;-)</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>ARAG &#8211; Frech</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 14:35:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein sehr einfacher Sachverhalt: Die Mandantin h&#228;lt mit ihrem PKW am o5.o3.2008 vor einer Kreuzung an, weil ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn in den Kreuzungsbereich einf&#228;hrt. Die Gegnerin bemerkt dieses wohl zu sp&#228;t und f&#228;hrt auf den stehenden PKW meiner Mandantin auf. Die ARAG zahlt schnell einen Vorschuss von 2.000.- € &#8211; so weit, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein sehr einfacher Sachverhalt: Die Mandantin h&#228;lt mit ihrem PKW am o5.o3.2008 vor einer Kreuzung an, weil ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn in den Kreuzungsbereich einf&#228;hrt. Die Gegnerin bemerkt dieses wohl zu sp&#228;t und f&#228;hrt auf den stehenden PKW meiner Mandantin auf.</p>
<p>Die ARAG zahlt schnell einen Vorschuss von 2.000.- € &#8211; so weit, so gut, aber: Die Zahlung erfolgt unter R&#252;ckforderungsvorbehalt. Auf mein Schreiben, dass nach der Polizeilichen Unfallanzeige die Sach- und Rechtslage eindeutig sei und gleichzeitige Forderung, den Schaden in voller H&#246;he zu regulieren, teilt mir ARAG nun Folgendes mit:</p>
<p>„Der Unfall ereignete sich vor nicht einmal vier Wochen&#8221; &#8211; Inzwischen schon!<br />
„Ihre Mandantschaft hat einen Vorschuss erhalten&#8221; &#8211; Ja, aber der macht nur ca. 60 % der Forderung aus und steht unter R&#252;ckforderungsvorbehalt, ist also eher wertlos.<br />
„Auf die Rechtsprechung zur angemessenen Bearbeitungsdauer durch einen Versicherer (6 &#8211; 8 Wochen, danach Vorschuss) brauchen wir sicherlich nicht hinweisen&#8221; &#8211; Nein, die ist bekannt: Bei &#8211; wie hier &#8211; einfachem Sachverhalt ist eine Regulierungszeit von zwei (so AG Erlangen DAR 2005, 690) bzw. ca. drei Wochen (vgl. <a TARGET="_blank" HREF="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2007/I_1_W_23_07beschluss20070627.html">OLG D’df. I-1 W 23/07</a> vom 27.o6.2007) ausreichend, worauf ich meinerseits hinweise.</p>
<p>Im &#220;brigen behauptet ARAG,  die Schilderungen der Beteiligten wichen voneinander ab &#8211; komisch, in der polizeilichen Unfallanzeige stimmen die Angaben noch &#252;berein. Man sei daher auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakte angewiesen &#8211; h&#228;tten sie l&#228;ngst haben k&#246;nnen, hier liegt die Akte vor (wie auch bereits mitgeteilt). Sobald die Akte vorliege, werde man eine abschlie&#223;ende Bearbeitung vornehmen &#8211; wieder falsch, eine Versicherung darf die Schadensregulierung nicht von der Akteneinsicht abh&#228;ngig machen (so schon OLG Saarbr&#252;cken (3 U 199/89) vom 16.11.1991).</p>
<p>Da wird die Klage wohl schneller sein, der ARAG angeblich „gelassen entgegensieht&#8221;. Abwarten!</p>
<p><strong>Nachtrag: </strong></p>
<p>Ob ARAG hier wohl mitliest? Am o9. April ist die Klage rausgegangen, am 10. erreicht mich ein Fax, wonach ARAG nun doch geruht, den Schaden vollst&#228;ndig zu regulieren. ;-)</p>
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