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	<title>Unfall - Blog &#187; ARAG</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
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		<title>ARAG &#8211; Bearbeitet nicht !?</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Apr 2011 17:46:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;ber ARAGs „invitatio at petendum&#8221; war bereits berichtet worden. Die Klage ist auch raus, nun setzt ARAG &#8211; wohl noch in Unkenntnis der Klagzustellung &#8211; mit Schreiben vom o1.o4.2011 (!) noch einen drauf: Der Sachverst&#228;ndige kommt zu dem Ergebnis, dass er keine Aussage zur Plausibilit&#228;t ohne Gegen&#252;berstellung machen kann. Auch wenn dieses Fahrzeug repariert wurde. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#220;ber ARAGs „invitatio at petendum&#8221; war <a href="http://www.unfall-recht.info/arag-klagen-sie-doch/" target="_blank">bereits berichtet</a> worden. Die Klage ist auch raus, nun setzt ARAG &#8211; wohl noch in Unkenntnis der Klagzustellung &#8211; mit Schreiben vom o1.o4.2011 (!) noch einen drauf: </p>
<blockquote><p>
Der Sachverst&#228;ndige kommt zu dem Ergebnis, dass er keine Aussage zur Plausibilit&#228;t ohne Gegen&#252;berstellung machen kann. Auch wenn dieses Fahrzeug repariert wurde. </p>
<p>Eine weitere Bearbeitung kann daher nicht erfolgen.
</p></blockquote>
<p>Abgesehen von der zweifelhaften Sinnhaftigkeit der beiden ersten S&#228;tze &#8211; wetten, dass doch, und zwar in K&#252;rze? <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' />  </p>
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		<title>ARAG &#8211; Klagen Sie doch !</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Mar 2011 11:12:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Begegnungsunfall bei &#220;berholen, die Gegnerin rammt beim Wiedereinscheren den PKW des Mandanten seitlich. Ein Sachverst&#228;ndigengutachten zum Schadenumfang liegt vor Eigentlich eine einfache Sache, nicht so aber f&#252;r die ARAG: Da die Unfallgegnerin meint, an dem PKW des Mandanten sei lediglich der Spiegel besch&#228;digt worden, m&#252;sse ein Plausibilit&#228;tsgutachten erstellt werden. Dass ein Rechtsanspruch auf ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Begegnungsunfall bei &#220;berholen, die Gegnerin rammt beim Wiedereinscheren den PKW des Mandanten seitlich. Ein Sachverst&#228;ndigengutachten zum Schadenumfang liegt vor Eigentlich eine einfache Sache, nicht so aber f&#252;r die ARAG: </p>
<p>Da die Unfallgegnerin meint, an dem PKW des Mandanten sei lediglich der Spiegel besch&#228;digt worden, m&#252;sse ein Plausibilit&#228;tsgutachten erstellt werden. Dass ein Rechtsanspruch auf ein solches Gutachten nicht besteht, ficht die Sachbearbeiterin bei der ARAG ebenso wenig an wie die Tatsache, dass der Schaden an dem PKW des Mandanten zwischenzeitlich repariert ist und daher ohnehin kaum noch aussagekr&#228;ftige Spuren vorhanden sind. </p>
<p>Ohne dieses Gutachten g&#228;be es keine Regulierung, ansonsten m&#246;ge ich doch klagen, wird mir patzig mitgeteilt Das werde ich auch &#8211; und bezweifele einstweilen, dass die ARAG diesen Prozess dann tats&#228;chlich f&#252;hren wird. </p>
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		<title>ARAG und ihre „Systemtechnik&#8221; &#8211; Update</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/arag-und-ihre-systemtechnik-update/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Apr 2008 13:55:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[Besonders f&#252;r die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten: Die ARAG hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bez&#252;glich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck f&#252;hrt n&#228;mlich nicht zur Erf&#252;llung einer Geldschuld, die grunds&#228;tzlich durch Barzahlung zu erf&#252;llen ist, es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Besonders f&#252;r die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten:</p>
<p>Die <a TARGET="_blank" HREF="http://www.unfall-recht.info/arag-und-ihre-systemtechnik/">ARAG</a> hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bez&#252;glich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck f&#252;hrt n&#228;mlich nicht zur Erf&#252;llung einer Geldschuld, die grunds&#228;tzlich durch Barzahlung zu erf&#252;llen ist, es sei denn, der Gl&#228;ubiger akzeptiert diese Leistung an Erf&#252;llungs statt&#8221;. &#220;ber die Antwort kann man nur staunen:</p>
<blockquote><p> Ihre Ausf&#252;hrungen hinsichtlich der Geldzahlung gehen insoweit fehl, als wir nur mit Verrechnungsschecks arbeiten und keine &#220;berweisungen vornehmen k&#246;nnen! Wie bieten daher an, die Ihrem Mandanten entstandenen Unkosten entweder auf Nachweis oder pauschal mit 2,50 € zu erstatten und diesen Betrag mit der n&#228;chsten Zahlung anzuweisen. Wir hoffen auf Ihr Verst&#228;ndnis. Wir wollen Sie bzw. Ihren Mandanten sicherlich weder &#228;rgern, noch uns sonst herausreden, haben aber nur bestimmte M&#246;glichkeiten.</p></blockquote>
<p>Ah ja, die Tatsache, dass die ARAG (unsinnigerweise) nur mit Schecks arbeitet, &#228;ndert also die eindeutige Rechtslage und der doofe Anwalt liegt falsch. Besonders sch&#246;n ist, dass ARAG mir zwischenzeitlich stur den zweiten Schreck &#252;ber die Restforderung geschickt hat, allerdings ohne den angebotenen „Erschwerniszuschlag&#8221; von 2,50 €.</p>
<p>Sollten jetzt keine weiteren Zahlungen mehr anstehen, m&#252;sste ARAG mir jetzt also konsequenterweise einen Scheck &#252;ber 5.- € schicken, 2,50 € f&#252;r die Einl&#246;sung der bisherigen Schecks und 2,50 € f&#252;r die Einl&#246;sung eben dieses Schecks. W&#228;re es nicht schlauer, auf jede Scheckzahlung gleich 2,50 € f&#252;r die Einl&#246;sung draufzuschlagen?</p>
<p>Ansonsten h&#228;lt sich mein Verst&#228;ndnis f&#252;r „bestimmte M&#246;glichkeiten&#8221; doch in &#228;u&#223;erst engen Grenzen.</p>
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		<title>ARAG und ihre „Systemtechnik&#8221;</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/arag-und-ihre-systemtechnik/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Apr 2008 16:59:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der ARAG hatte ich mitgeteilt, das Scheckzahlungen ohnehin nur erf&#252;llungshalber wirken und hier auch nicht akzeptiert werden (u.a. auch wegen des erh&#246;hten Arbeits- und Kostenaufwandes). Was antwortet ARAG? Aus systemtechnischen Gr&#252;nden kann nur Zahlung durch Scheck erfolgen. Bei Einl&#246;sung tritt Erf&#252;llung ein.&#8221; Das ist die wirklich mit Abstand d&#228;mlichste Begr&#252;ndung f&#252;r Scheckzahlungen, die ich bisher geh&#246;rt habe! Auf die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der ARAG hatte ich mitgeteilt, das Scheckzahlungen ohnehin nur erf&#252;llungshalber wirken und hier auch nicht akzeptiert werden (u.a. auch  wegen des erh&#246;hten Arbeits- und Kostenaufwandes). Was antwortet ARAG?</p>
<blockquote><p>Aus systemtechnischen Gr&#252;nden kann nur Zahlung durch Scheck erfolgen. Bei Einl&#246;sung tritt Erf&#252;llung ein.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das ist die wirklich mit Abstand d&#228;mlichste Begr&#252;ndung f&#252;r Scheckzahlungen, die ich bisher geh&#246;rt habe! Auf die Einl&#246;sung ihres Schecks d&#252;rfte die ARAG wohl lange warten &#8211; und w&#228;hrend dieser Zeit Verzugszinsen zahlen. Irgendwann werden diese dann vielleicht den erh&#246;hten Aufwand bei der Scheckeinl&#246;sung decken. ;-)</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>ARAG &#8211; Frech</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 14:35:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARAG]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein sehr einfacher Sachverhalt: Die Mandantin h&#228;lt mit ihrem PKW am o5.o3.2008 vor einer Kreuzung an, weil ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn in den Kreuzungsbereich einf&#228;hrt. Die Gegnerin bemerkt dieses wohl zu sp&#228;t und f&#228;hrt auf den stehenden PKW meiner Mandantin auf. Die ARAG zahlt schnell einen Vorschuss von 2.000.- € &#8211; so weit, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein sehr einfacher Sachverhalt: Die Mandantin h&#228;lt mit ihrem PKW am o5.o3.2008 vor einer Kreuzung an, weil ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn in den Kreuzungsbereich einf&#228;hrt. Die Gegnerin bemerkt dieses wohl zu sp&#228;t und f&#228;hrt auf den stehenden PKW meiner Mandantin auf.</p>
<p>Die ARAG zahlt schnell einen Vorschuss von 2.000.- € &#8211; so weit, so gut, aber: Die Zahlung erfolgt unter R&#252;ckforderungsvorbehalt. Auf mein Schreiben, dass nach der Polizeilichen Unfallanzeige die Sach- und Rechtslage eindeutig sei und gleichzeitige Forderung, den Schaden in voller H&#246;he zu regulieren, teilt mir ARAG nun Folgendes mit:</p>
<p>„Der Unfall ereignete sich vor nicht einmal vier Wochen&#8221; &#8211; Inzwischen schon!<br />
„Ihre Mandantschaft hat einen Vorschuss erhalten&#8221; &#8211; Ja, aber der macht nur ca. 60 % der Forderung aus und steht unter R&#252;ckforderungsvorbehalt, ist also eher wertlos.<br />
„Auf die Rechtsprechung zur angemessenen Bearbeitungsdauer durch einen Versicherer (6 &#8211; 8 Wochen, danach Vorschuss) brauchen wir sicherlich nicht hinweisen&#8221; &#8211; Nein, die ist bekannt: Bei &#8211; wie hier &#8211; einfachem Sachverhalt ist eine Regulierungszeit von zwei (so AG Erlangen DAR 2005, 690) bzw. ca. drei Wochen (vgl. <a TARGET="_blank" HREF="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2007/I_1_W_23_07beschluss20070627.html">OLG D’df. I-1 W 23/07</a> vom 27.o6.2007) ausreichend, worauf ich meinerseits hinweise.</p>
<p>Im &#220;brigen behauptet ARAG,  die Schilderungen der Beteiligten wichen voneinander ab &#8211; komisch, in der polizeilichen Unfallanzeige stimmen die Angaben noch &#252;berein. Man sei daher auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakte angewiesen &#8211; h&#228;tten sie l&#228;ngst haben k&#246;nnen, hier liegt die Akte vor (wie auch bereits mitgeteilt). Sobald die Akte vorliege, werde man eine abschlie&#223;ende Bearbeitung vornehmen &#8211; wieder falsch, eine Versicherung darf die Schadensregulierung nicht von der Akteneinsicht abh&#228;ngig machen (so schon OLG Saarbr&#252;cken (3 U 199/89) vom 16.11.1991).</p>
<p>Da wird die Klage wohl schneller sein, der ARAG angeblich „gelassen entgegensieht&#8221;. Abwarten!</p>
<p><strong>Nachtrag: </strong></p>
<p>Ob ARAG hier wohl mitliest? Am o9. April ist die Klage rausgegangen, am 10. erreicht mich ein Fax, wonach ARAG nun doch geruht, den Schaden vollst&#228;ndig zu regulieren. ;-)</p>
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