ARAG und ihre „Systemtechnik” - Update
Mittwoch, 23. April 2008Besonders für die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten:
Die ARAG hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bezüglich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt”. Über die Antwort kann man nur staunen: