Archiv für die Kategorie ‘ARAG’

ARAG und ihre „Systemtechnik” - Update

Mittwoch, 23. April 2008

Besonders für die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten:

Die ARAG hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bezüglich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt”. Über die Antwort kann man nur staunen:

ARAG und ihre „Systemtechnik”

Freitag, 11. April 2008

Der ARAG hatte ich mitgeteilt, das Scheckzahlungen ohnehin nur erfüllungshalber wirken und hier auch nicht akzeptiert werden (u.a. auch wegen des erhöhten Arbeits- und Kostenaufwandes). Was antwortet ARAG?

Aus systemtechnischen Gründen kann nur Zahlung durch Scheck erfolgen. Bei Einlösung tritt Erfüllung ein.”

Das ist die wirklich mit Abstand dämlichste Begründung für Scheckzahlungen, die ich bisher gehört habe! Auf die Einlösung ihres Schecks dürfte die ARAG wohl lange warten - und während dieser Zeit Verzugszinsen zahlen. Irgendwann werden diese dann vielleicht den erhöhten Aufwand bei der Scheckeinlösung decken. ;-)

 

ARAG - Frech

Montag, 07. April 2008

Ein sehr einfacher Sachverhalt: Die Mandantin hält mit ihrem PKW am o5.o3.2008 vor einer Kreuzung an, weil ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn in den Kreuzungsbereich einfährt. Die Gegnerin bemerkt dieses wohl zu spät und fährt auf den stehenden PKW meiner Mandantin auf.

Die ARAG zahlt schnell einen Vorschuss von 2.000.- € - so weit, so gut, aber: Die Zahlung erfolgt unter Rückforderungsvorbehalt. Auf mein Schreiben, dass nach der Polizeilichen Unfallanzeige die Sach- und Rechtslage eindeutig sei und gleichzeitige Forderung, den Schaden in voller Höhe zu regulieren, teilt mir ARAG nun Folgendes mit: