Archiv für die Kategorie ‘Allianz Versicherung’

Allianz und das Problem Wiederbeschaffungswert

Samstag, 14. April 2007

Der Mandant holte in einer Unfallsache ein Schadensgutachten eines Kfz.-Sachverständigen ein. Der Sachverständige veranschlagte den Wiederbeschaffungswert des Kfz. mit 1.200,00 €. In ihrem Abrechnungsschreiben vom 05.03.2007 kürzte die Allianz-Versicherung bzw. eine Sachbearbeiterin derselben den Wiederbeschaffungswert um 300,00 € auf 900,00 €,  weil das Fahrzeug im Bereich des Beifahrersitzes oben von innen beschädigt war. Zur Begründung wurde angegeben, dass dieser Umstand zwar auf Seite 5 des Gutachtens aufgeführt wurde, aber nicht bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt worden sei (lediglich die auf Seite 2 genannten Vor- und Altschäden).

Allianz Versicherung – da fehlen mir die Worte

Donnerstag, 15. Februar 2007

Ich vertrete aktuell einen Sachverständigen, der von der Allianz in Regreß genommen wird, da er den Restwert “unsachgemäß” ermittelt haben soll. Dabei verweisen die Prozeßbevollmächtigten der Allianz immer wieder auf die Online-Restwertbörse, trotz der eindeutigen BGH-Rechtsprechung. Noch unseriöser ist aber die Begründung der Klageforderung: Es wird ein Auzug aus der Restwertbörse vorgelegt und zwar lediglich die höchsten 5 von insgesamt 35 Geboten. Sodann lässt die Allianz durch ihre Rechtsanwälte vortragen, dass sich die Gebote zwischen 1690,00 € und 1501,00 € bewegen und damit am örtlichen Markt 1600,00 € zu erzielen gewesen wären. Sämtliche weiteren 30 Gebote, die niedriger sind, werden nicht erwähnt. Dieses Verhalten finde ich schon ziemlich dreist und mir fehlen aufgrund des laufenden Prozesses die Worte.

Allianz – völlig unprofessionell

Mittwoch, 15. November 2006

Der Unfallgegner hatte beim Vorbeifahren die offen stehende Tür des PKWs der Mandantin gestreift. Auf entsprechende Schadensersatzforderung teilt die Allianz der Mandantin mit, die Aussage eines Unfallzeugen, der genau dieses beobachtet hat, sei „wenig aussagekräftig”. Im Übrogen stünde fest, das der dort versicherte PKW bereits mit seinem vorderen Kotflügel an der Tür vorbei war, bevor eine Berührung mit dem Spiegel stattfand. Daher müsse die Tür weiter geöffnet worden sein. Man sei allerdings bereit, 30 % zu regulieren – zahlte aber nicht.

Allianz – Unfallregulierung mit Ferngutachten

Montag, 31. Juli 2006

Das abgestellte Fahrzeug des Mandanten wurde vom Unfallverursacher angefahren; es entstand ein nicht unbedeutender Schaden am Stoßfänger.
Das Gutachten der DEKRA wurde der Allianzversicherung übersandt; der Schaden dem Grunde nach anerkannt – jedoch nicht der Höhe nach: Die Allianz erstellte vom Hamburg aus ein “Ferngutachten”, ohne das Fahrzeug jemals gesehen zu haben und wollte dabei den Schaden von 867,38 € (brutto) auf 497,16 € (brutto) drücken. Begründung: Die Reparatur sei in der festgestellten Form des Austauschens des Stoßfängers nicht notwendig. Außergerichtlich ließ die Allianz nicht mit sich reden – es erfolgte die Klage vor dem AG Leipzig. Aufgrund der Klage kam dann der “berühmte” Anruf der Allianzversicherung, ob man nicht regulieren könne und dann die Klagerücknahme erfolgen könnte. Hierbei versuchte die Allianz mit einigen “Tricks” die Zahlungen zu verzögern und die RA-Gebühren zu kürzen – insbesondere wurde die Freistellungserklärung hinsichtlich Kosten Dritter nur verzögert abgegeben. Da aber der Termin der Verhandlung anstand erfolgte dann vollständige Regulierung – auch der Mietwagenkosten.

Allianz – Unfallschadenregulierung richtig schnell

Dienstag, 25. Juli 2006

An dieser Stelle möchte ich einmal den Sachbearbeiter B. der Allianz in Hamburg loben. Das Legitimationsschreiben nebst Unfallbericht der Polizei und der Verfahrensvollmacht wurde  von hier um 10.46 Uhr gefaxt. Um 13.42 Uhr kam das Rückfax mit der Ankündigung eines Vorschusses von 8.000 € !
Liebe Haftpflichtversicherer – dies ist eine Regulierung, die sich Anwälte und Geschädigte wünschen.

Allianz und der Versuch der Nachbegutachtung

Dienstag, 04. Juli 2006

Ziemlich dreist war schon der Versuch der Allianz eine Nachbegutachtung des reparierten KFZ´s durchzusetzen, obwohl die Reperaturrechnung noch nichtmal vom Gutachten den unabhängigen Sachverständigen abwich. Der Sachverständige P. aus HI, der im Auftrage der Allianz tätig ist, rief an und forderte die Nachbesichtigung des reparierten Fahrzeuges. Dies “diene der Qualitätskontrolle” und werde “immer stichtprobenartig” gemacht. (weiterlesen …)