Archiv für die Kategorie ‘Allianz Versicherung’

Allianz – (Monkey-)business as usual

Montag, 27. Oktober 2008

Wider besseres Wissen habe ich heute versucht, bei der Allianz eine Schadensregulierung telefonisch zu fördern:

„Herzlich willkommen bei Ihrer (???) Allianz. Bitte haben Sie noch einen kleinen (!) Moment Geduld. Wir verbinden Sie mit dem nächsten freien Mitarbeiter …”

Der kleine Moment wird größer und größer ….

„Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld. …”

Die Allianz und ihre Hausanwälte

Dienstag, 07. Oktober 2008

Nach einem Rechtsstreit mit der Allianz wird noch um die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der gegnerischen Kollegen gestritten. Diese teilen schriftsätzlich Interessantes mit:

Die Allianz Versicherung verfügt über keine Rechtsabteilung in Berlin (och?). Aufgrund der Vielzahl der angefallenen Gerichtsverfahren (hört, hört!) hat die Allianz Versicherung sich dazu entschieden, keine weiteren Mitarbeiter einzustellen (besser wäre es), sondern für alle Gebiete Hausanwälte zu beauftragen, die … ohne weitere Instruktionen die Akten zugeleitet bekommen und diese selbständig bearbeiten, das heißt, auch selbständig entscheiden, ob der Prozess überhaupt aufgenommen wird und wie er zu Ende geführt wird (ob das hilft?).

Allianz – kein Sachbearbeiter erreichbar

Donnerstag, 25. September 2008

Heute hatte ich mal wieder das Vergnügen die Allianz in Frankfurt telefonisch kontaktieren zu müssen. Ich wählte die Durchwahl, die auf dem Abrechnungsschreiben angegeben war. Ca. 20x besetzt – dann endlich meldete sich jemand mit “Allianz”. Auf Nachfragen nannte der Herr J. dann freundlichweise seinen Namen. Ich erinnerte ihn an den zugesagten Rückruf von Herrn T. aus letzter Woche. Mir wurde ziemlich unwirsch mitgeteilt, dass ich doch bitte 1 Woche zu warten habe.  Eher ginge das nunmal leider nicht. Ich bat dann, den Sachbearbeiter persönlich sprechen zu dürfen bzw. wollte die Durchwahl. Mir wurde dann mitgeteilt, dass die Sachbearbeiter nicht mehr an das Telefon gehen, um die Rückstände aufarbeiten zu können. Eine Durchwahl hätte Herr T im übrigen nicht. Es wurde mir also offiziell bestätigt, dass die Allianz für Geschädigte nicht zu sprechen ist – ein Angelegenheit die sicherlich auch die BAFIN interessieren wird.

Allianz – Nichts wird besser!

Montag, 15. September 2008

Angeblich soll sich je die Schadensbearbeitung bei der Allianz nach internen Umstrukturierungen bessern – ganz offensichtlich nur ein Gerücht. Eine nach wie vor typische Chronologie eines „Allianz-Falles”

  • 26.o7.2008: Unfalldatum
  • 29.o7.20008: Anwaltsschreiben an Allianz mit Unfallhergang;
  • o1.o8.2008: Forderungsschreiben an Allianz mit spezifizierter Forderungsaufstellung;
  • 18.o8.2008 Mangels irgendeiner Reaktion seitens Allianzen Nachfristsetzung per Telefax bis zum 29.o8.2008;
  • o2.o9.2008 Wiederum keine Reaktion, also Kostendeckungszusage für Klage bei der RSV angefordert;
  • o4.o9.2008: Klage eingereicht
  • 11.o9.2008 – als 45 Tage (!) nach dem ersten Anwaltsschreiben das erste Schreiben der Allianz – mit auch nur einem Satz: „Wir haben zur Prüfung unserer Eintrittspflicht die Ermittlungsakte angefordert.”

Allianz – Chaos pur

Donnerstag, 08. Mai 2008

Es geht um einen eigentlich einfachen Sachverhalt: Der Gegner ist am 10.12.2007 aus bisher ungeklärter Ursache auf die Fahrspur meines Mandanten geraten und dort frontal mit dessen PKW kollidiert. Dennoch ist die Schadensregulierung bis zum heutige Tage nicht abgeschlossen. Folgender Eingangssatz beschreibt die Situation:

Sehr geehrte Frau B.,
nachdem in obiger Angelegenheit bereits Ihre Kolleginnen K., Hi. und W. tätig waren, hatte ich nun das Vergnügen, Post von Ihrer Kollegin He. zu erhalten, nunmehr also der fünften (!) Sachbearbeiterin in dieser Sache. Offensichtlich fehlt aber auch dieser die Übersicht über den Schadensfall:

Allianz – Chaotisch

Freitag, 29. Februar 2008

Der Zustand, dass jedenfalls die Berliner Filiale der Allianz „abgesoffen” ist, scheint nach wie vor anzudauern: Eine zeitnahe Schadensregulierung ist zur Ausnahme geworden, die (früher eher selteneren) Klagen gegen Allianz häufen sich, eine telefonische Kontaktaufnahme mit den jeweils zuständigen Sachbearbeiter(inne)n ist kaum noch möglich.

In einem Fall (Unfalldatum 10.12.2007) habe ich es jetzt mit der vierten Sachbearbeiterin zu tun: Das erste Schreiben kam von Frau B, das zweite von Frau W., das dritte von Frau H., heute teilte mir Frau K mit (die ich immerhin unter der Telefonnummer der Frau B erreichte), Frau B. sei durchaus noch die zuständige Sachbearbeiterin, eine Stunde nach dem Telefonat erreichte mich allerdings ein Telefax von Frau K.

Allianz und ControlExpert

Mittwoch, 27. Februar 2008

Die Allianz leitete mal wieder ein Kostenvoranschlag an die Firma ControlExoert GmbH weiter, mit der Bitte, diesen nach den Vorgaben der Allianz zu überprüfen. Eine Kürzung der Stundenverrechnungssätze und der Lackierkosten scheitert. Trotzdem schaffte es die Firma ControlExpert eine Kürzung zu erreichen.

“Von den Ersatzteilen wurde ein marktüblicher Großabnehmernachlass in Höhe von 10% in Abzug gebracht”

Jetzt frage ich mich zu Recht, wer bekommt denn diesen Nachlass. Meine Mandantshcaft eine GbR, die 3 Fahrzeuge in Ihrem Besitz hat ? Wohl kaum. Aber irgendwie muss man ja seinem Auftraggeber eine Berechtigung nachweisen, oder ? Bedenklich, dass einer der Geschäftsführer dieser Firma ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist.  Öffentlich bestellt und vereidigt kann eigentlich nur der werden, wer die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet.

Allianz und die konkreten Fahrtkosten

Freitag, 07. Dezember 2007

Nach einem Verkehrsunfall musste mein Mandant zahlreiche Kilometer mit dem beschädigten Auto zurücklegen – zum Anwalt, zur Werkstatt, zum Sachverständigen, zur Achsvermessung, zur Gegenüberstellung der Fahrzeuge etc. Diese KOsten wurden anstatt der Kostenpauschale konkret geltend gemacht. Die Allianz stellt sich jedoch nun auf folgenden interessanten Standpunkt und verweigert die Zahlung der 60,02 €. “Die in Rechnung gestellten Fahrtkosten können nicht übernommen werden, da dies zum Pflichtenkreis des Geschädigten gehört”. Mhhh, ob da jemand den § 249 BGB nicht verstanden hat ?