Archiv für die Kategorie ‘Allianz Versicherung’

Allianz Berlin ist (!) abgesoffen

Freitag, 22. Juni 2007

Neulich hatte ich die Frage gestellt: Allianz - komplett abgesoffen? Diese Frage hat sich heute beantwortet. In besagtem Fall hatte ich der Allianz unter Klagandrohung eine Nachfrist auf den 21.o6.2007 gesetzt. Auch hierauf erfolgte keine Reaktion. Vor Klagerhebung habe ich heute noch einmal versucht, die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen. Diese ist jedoch bis zum 27.o6. krankgeschrieben. Dafür klagte mir ihre Kollegin ihr Leid:

Allianz - Will unbedingt verklagt werden

Mittwoch, 20. Juni 2007

Nachdem der Kollege Kasulke nun gerade die Allianz Hamburg gelobt hat, muss über Allianz Berlin leider erneut Negatives berichtet werden - verweigertes Haftungsanerkenntnis trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage:

Die Unfallgegnerin hatte mit ihrem PKW innerorts zwei Mandantinnen auf ihren Motorrädern die Vorfahrt genommen. Es kam zum Unfall, beide wurden schwer verletzt, an beiden Motorrädern trat Totalschaden ein. Auf telefonische Nachfrage nach Mandatserteilung bestätigte die Allianz telefonisch zunächst ihre volle Haftung dem Grunde nach.

Aber wenige Tage später erreichte mich ein Schreiben der Allianz: „Bezüglich der Haftung hatte unsere Kundin ein Veto eingereicht, so dass wir deren ausführliche Schadensschilderung und die polizeiliche Ermittlungsakte abwarten müssen.” Ob eine Versicherung ein solches „Veto” überhaupt beachten muss, sei einmal dahingestellt.

Allianz - es geht auch superschnell - Ein Wehrmutstrofpen bleibt.

Dienstag, 19. Juni 2007

Vor kurzem hatte der Kollege Melchior noch berichtet, dass die Allianz “total abgesoffen” sei. Nun möchte ich hier, weil natürlich auch das Positive nicht zu kurz kommen darf, über die Allianz in Hamburg berichten. Anspruchschreiben am 18.06.2007 um 17.55 Uhr gefaxt, Anwort, dass bezahlt wurde am 19.06.2007 um 11.37 Uhr. Schneller geht es wirklich nicht.

Nur Schade, dass die Wertminderung ohne die Verzinsung nach § 849 BGB gezahlt wurde. Hätte dies auch noch geklappt, so wäre dies meine schnellste Bearbeitung gewesen.

Allianz - Komplett „abgesoffen”?

Donnerstag, 14. Juni 2007

Mit Schreiben vom 31. Mai 2007 habe ich bei der Allianz in Berlin Schadensersatzansprüche meiner Mandantin von immerhin knapp 3.500.- € aus einem Verkehrsunfall geltend gemacht. Bis heute - 14.o6.2007 - keinerlei Reaktion. Also telefonisch dort nachgefragt:

Die Antwort haute mich fast vom Stuhl: Man sei chronisch überlastet und jetzt erst bei den Posteingängen vom o2. Mai 2007 (!) - das war vor 44 Tagen, also mehr als sechs Wochen !

Auf weitere Frage, wie lange es denn wohl noch dauern solle, wurde mir eröffnet, das käme ganz darauf an, wie oft in Schadenssachen angerufen werde und die jeweilige Akte aus dem Stapel gezogen werden müsste (Versteckter Wink mit dem Zaunpfahl?).

Allianz und das Problem Wiederbeschaffungswert

Samstag, 14. April 2007

Der Mandant holte in einer Unfallsache ein Schadensgutachten eines Kfz.-Sachverständigen ein. Der Sachverständige veranschlagte den Wiederbeschaffungswert des Kfz. mit 1.200,00 €. In ihrem Abrechnungsschreiben vom 05.03.2007 kürzte die Allianz-Versicherung bzw. eine Sachbearbeiterin derselben den Wiederbeschaffungswert um 300,00 € auf 900,00 €,  weil das Fahrzeug im Bereich des Beifahrersitzes oben von innen beschädigt war. Zur Begründung wurde angegeben, dass dieser Umstand zwar auf Seite 5 des Gutachtens aufgeführt wurde, aber nicht bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt worden sei (lediglich die auf Seite 2 genannten Vor- und Altschäden).

Allianz Versicherung - da fehlen mir die Worte

Donnerstag, 15. Februar 2007

Ich vertrete aktuell einen Sachverständigen, der von der Allianz in Regreß genommen wird, da er den Restwert “unsachgemäß” ermittelt haben soll. Dabei verweisen die Prozeßbevollmächtigten der Allianz immer wieder auf die Online-Restwertbörse, trotz der eindeutigen BGH-Rechtsprechung. Noch unseriöser ist aber die Begründung der Klageforderung: Es wird ein Auzug aus der Restwertbörse vorgelegt und zwar lediglich die höchsten 5 von insgesamt 35 Geboten. Sodann lässt die Allianz durch ihre Rechtsanwälte vortragen, dass sich die Gebote zwischen 1690,00 € und 1501,00 € bewegen und damit am örtlichen Markt 1600,00 € zu erzielen gewesen wären. Sämtliche weiteren 30 Gebote, die niedriger sind, werden nicht erwähnt. Dieses Verhalten finde ich schon ziemlich dreist und mir fehlen aufgrund des laufenden Prozesses die Worte.

Allianz - völlig unprofessionell

Mittwoch, 15. November 2006

Der Unfallgegner hatte beim Vorbeifahren die offen stehende Tür des PKWs der Mandantin gestreift. Auf entsprechende Schadensersatzforderung teilt die Allianz der Mandantin mit, die Aussage eines Unfallzeugen, der genau dieses beobachtet hat, sei „wenig aussagekräftig”. Im Übrogen stünde fest, das der dort versicherte PKW bereits mit seinem vorderen Kotflügel an der Tür vorbei war, bevor eine Berührung mit dem Spiegel stattfand. Daher müsse die Tür weiter geöffnet worden sein. Man sei allerdings bereit, 30 % zu regulieren - zahlte aber nicht.

Allianz - Unfallregulierung mit Ferngutachten

Montag, 31. Juli 2006

Das abgestellte Fahrzeug des Mandanten wurde vom Unfallverursacher angefahren; es entstand ein nicht unbedeutender Schaden am Stoßfänger.
Das Gutachten der DEKRA wurde der Allianzversicherung übersandt; der Schaden dem Grunde nach anerkannt - jedoch nicht der Höhe nach: Die Allianz erstellte vom Hamburg aus ein “Ferngutachten”, ohne das Fahrzeug jemals gesehen zu haben und wollte dabei den Schaden von 867,38 € (brutto) auf 497,16 € (brutto) drücken. Begründung: Die Reparatur sei in der festgestellten Form des Austauschens des Stoßfängers nicht notwendig. Außergerichtlich ließ die Allianz nicht mit sich reden - es erfolgte die Klage vor dem AG Leipzig. Aufgrund der Klage kam dann der “berühmte” Anruf der Allianzversicherung, ob man nicht regulieren könne und dann die Klagerücknahme erfolgen könnte. Hierbei versuchte die Allianz mit einigen “Tricks” die Zahlungen zu verzögern und die RA-Gebühren zu kürzen - insbesondere wurde die Freistellungserklärung hinsichtlich Kosten Dritter nur verzögert abgegeben. Da aber der Termin der Verhandlung anstand erfolgte dann vollständige Regulierung - auch der Mietwagenkosten.