Allianz – Eine alltägliche Geschichte?
Montag, 23. November 2009Der Mandant hatte am o6.o5.2009 einen Verkehrsunfall und machte zunächst selbst Schadensersatzansprüche bei der Allianz geltend. Am 29.o5.2009 teilte die Allianz dem Mandanten mit, zur Prüfung ihrer Eintrittspflicht die Ermittlungsakte angefordert zu haben. Seither herrschte Schweigen.
Am o3.o7.2009 wandte der Mandant sich dann an mich, mit Telefax vom selben Tage habe ich die Allianz zur unverzüglichen Schadensregulierung aufgefordert. Auch hierauf erfolgt keinerlei (!) Reaktion.
Am 22.o7.2009 also Klage erhoben. Auch das bewegt die Allianz nicht etwa zur Zahlung, sie schickt eine Verteidigungsanzeige an das Gericht und lässt anwaltlich vertreten Klagabweisung beantragen, obwohl gegen den dort versicherten Fahrer bereits am o8.o7.2009 ein Bußgeldbescheid wegen des Unfalls ergangen war, der auch rechtskräftig geworden war.