Archiv für die Kategorie ‘Allianz Versicherung’

Allianz - Chaos pur

Donnerstag, 08. Mai 2008

Es geht um einen eigentlich einfachen Sachverhalt: Der Gegner ist am 10.12.2007 aus bisher ungeklärter Ursache auf die Fahrspur meines Mandanten geraten und dort frontal mit dessen PKW kollidiert. Dennoch ist die Schadensregulierung bis zum heutige Tage nicht abgeschlossen. Folgender Eingangssatz beschreibt die Situation:

Sehr geehrte Frau B.,
nachdem in obiger Angelegenheit bereits Ihre Kolleginnen K., Hi. und W. tätig waren, hatte ich nun das Vergnügen, Post von Ihrer Kollegin He. zu erhalten, nunmehr also der fünften (!) Sachbearbeiterin in dieser Sache. Offensichtlich fehlt aber auch dieser die Übersicht über den Schadensfall:

Allianz - Chaotisch

Freitag, 29. Februar 2008

Der Zustand, dass jedenfalls die Berliner Filiale der Allianz „abgesoffen” ist, scheint nach wie vor anzudauern: Eine zeitnahe Schadensregulierung ist zur Ausnahme geworden, die (früher eher selteneren) Klagen gegen Allianz häufen sich, eine telefonische Kontaktaufnahme mit den jeweils zuständigen Sachbearbeiter(inne)n ist kaum noch möglich.

In einem Fall (Unfalldatum 10.12.2007) habe ich es jetzt mit der vierten Sachbearbeiterin zu tun: Das erste Schreiben kam von Frau B, das zweite von Frau W., das dritte von Frau H., heute teilte mir Frau K mit (die ich immerhin unter der Telefonnummer der Frau B erreichte), Frau B. sei durchaus noch die zuständige Sachbearbeiterin, eine Stunde nach dem Telefonat erreichte mich allerdings ein Telefax von Frau K.

Allianz und ControlExpert

Mittwoch, 27. Februar 2008

Die Allianz leitete mal wieder ein Kostenvoranschlag an die Firma ControlExoert GmbH weiter, mit der Bitte, diesen nach den Vorgaben der Allianz zu überprüfen. Eine Kürzung der Stundenverrechnungssätze und der Lackierkosten scheitert. Trotzdem schaffte es die Firma ControlExpert eine Kürzung zu erreichen.

“Von den Ersatzteilen wurde ein marktüblicher Großabnehmernachlass in Höhe von 10% in Abzug gebracht”

Jetzt frage ich mich zu Recht, wer bekommt denn diesen Nachlass. Meine Mandantshcaft eine GbR, die 3 Fahrzeuge in Ihrem Besitz hat ? Wohl kaum. Aber irgendwie muss man ja seinem Auftraggeber eine Berechtigung nachweisen, oder ? Bedenklich, dass einer der Geschäftsführer dieser Firma ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist.  Öffentlich bestellt und vereidigt kann eigentlich nur der werden, wer die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet.

Allianz und die konkreten Fahrtkosten

Freitag, 07. Dezember 2007

Nach einem Verkehrsunfall musste mein Mandant zahlreiche Kilometer mit dem beschädigten Auto zurücklegen - zum Anwalt, zur Werkstatt, zum Sachverständigen, zur Achsvermessung, zur Gegenüberstellung der Fahrzeuge etc. Diese KOsten wurden anstatt der Kostenpauschale konkret geltend gemacht. Die Allianz stellt sich jedoch nun auf folgenden interessanten Standpunkt und verweigert die Zahlung der 60,02 €. “Die in Rechnung gestellten Fahrtkosten können nicht übernommen werden, da dies zum Pflichtenkreis des Geschädigten gehört”. Mhhh, ob da jemand den § 249 BGB nicht verstanden hat ?

Allianz - Notwendige und sinnvolle Nachbesichtigung ??

Freitag, 23. November 2007

Der PKW des Mandanten wurde bei einem Unfall erheblich beschädigt. Die Allianz bestätigt mir auf telefonische Nachfrage, dass die vollständige Haftung dem Grunde nach unstreitig ist. Nun teilt sie mir mit, einstweilen einen Vorschuss von 9.500.- € gezahlt zu haben und weiter:
<blockquote>
„Anhand der inzwischen vorliegenden Reparaturrechnung übersteigen diese Kosten nicht nur die durch den Sachverständigen kalkulierten Kosten erheblich, sondern auch deutlich den Wiederbeschaffungswert Es wurde im Rahmen der „Opfergrenze” repariert. In diesen Zusammenhang ist es notwendig und sinnvoll, das Fahrzeug nachzubesichtigen.”
</blockquote>
Ach, wirklich? Konkret:

  • Kalkulierte Reparaturkosten: 12.033,01 €
  • Reparaturrechnung: 13.089,85 € - ca. 8,8 % mehr, das soll also „erheblich” sein.

Allianz - Klage überflüssig?

Dienstag, 21. August 2007

Die Mandantin hat zunächst selbst versucht, ihre Schadensersatzansprüche aus einem Unfall bei der Allianz geltend zu machen. Als sich auch nach Monaten nichts tat, nahm sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Also wurde ein Sachverständigengutachten erstellt und der Allianz übersandt. Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist erneute Nachfristsetzung unter Klagandrohung. Nun schreibt die Allianz:
<blockquote>
… dürfen wir Sie bitten, den uns gesetzten Termin angemessen zu verlängern, da die Ermittlungen hinsichtlich der Verursachung noch nicht abgeschlossen sind. Wie erwarten noch weitere Informationen … Sobald die Antwort vorliegt, kommen wir unverzüglich auf diesen Vorgang zurück. Aus diesem Grunde dürfte es sich erübrigen, hier klageweise vorzugehen.
</blockquote>
Ach, wirklich? Die Erfahrung lehrt anderes …

Allianz - Spielt auf Zeit ?

Mittwoch, 01. August 2007

Dass Allianz Berlin „abgesoffen“ ist, dürfte inzwischen hinreichend bekannt sein. Die Hoffnung, dass zügiges Klagen die Schadensregulierung beschleunigt, scheint sich allerdings eher nicht zu bestätigen:

Der Unfallgegner scherte am 24.o5.2007 aus, als meine Mandantin diesen bereits überholte. Er gab vor Ort gegenüber der Polizei seine Schuld zu. Mit Schreiben vom 29.o5.2007 hatte ich die Allianz von meiner Beauftragung informiert und die Schadensersatzforderungen meiner Mandantin mit Schreiben vom 31.o5.2007 spezifiziert.

Eine Reaktion der Allianz erfolgte nicht, auch die bereits erwähnte telefonische Nachfrage brachte nichts. Daher habe ich am 27.o6.2007 Klage erhoben. Die Erwartung, dass die Allianz angesichts der doch recht eindeutigen Sach- und Rechtslage nunmehr zahlen würde, bestätigte sich jedoch nicht. Sie ließ - anwaltlich vertreten - mit Schriftsatz vom 19.o7.2007 Verteidigungsabsicht anzeigen und zahlt auch weiterhin nicht.

Allianz - mehr als uneinsichtig

Mittwoch, 27. Juni 2007

Wenn die Allianz nicht gerade „abgesoffen“ ist, reguliert sie Schadensersatzansprüche in einer Weise, die nur noch als zynische Regulierungsverweigerung bezeichnet werden kann. Zur Erinnerung:

Aus der polizeilichen Unfallanzeige ergibt sich eindeutig, dass die Unfallgegnerin mit ihrem PKW innerorts zwei Mandantinnen auf ihren Motorrädern die Vorfahrt genommen hat. Es kam zum Unfall, beide wurden schwer verletzt, an beiden Motorrädern trat Totalschaden ein. Die Unfallgegnerin hatte allerdings ein „Veto” gegen die Schadensregulierung eingelegt, weshalb die Allianz sich weigerte, die Haftung dem Grunde nach vollumfänglich anzuerkennen.