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	<title>Unfall - Blog &#187; Allgemeines</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
	<lastBuildDate>Wed, 30 Nov 2011 14:49:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Direct Line- kreativ :-(</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/direct-line-kreativ/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 09:20:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Die direkt-line Versicherung ist zumindest kreativ in der Auslegung der Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der Verweisung auf nicht markengebundene Fachwerkst&#228;tten: Wir haben dort einen Schaden f&#252;r ein VW Polo Baujahr 2009 angemeldet und fiktiv abgerechnet. Im Abrechnungsschreiben haben wir auf das Alter des Fahrzeuges und auf die Tatsache, dass nach der Rechtsprechung des BGH damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die direkt-line Versicherung ist zumindest kreativ in der Auslegung der Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der Verweisung auf nicht markengebundene Fachwerkst&#228;tten:</p>
<p>Wir haben dort einen Schaden f&#252;r ein VW Polo Baujahr 2009 angemeldet und fiktiv abgerechnet. Im Abrechnungsschreiben haben wir auf das Alter des Fahrzeuges und auf die Tatsache, dass nach der Rechtsprechung des BGH damit eine Verweisung auf nicht markengebundene Fachwerkst&#228;dten ausscheidet, hingewiesen .</p>
<p>Heute erreicht uns das Abrechnungsschreiben der Versicherung, wonach zwei alternative Werkst&#228;tten benannt werden, die eine ist Markenwerkstatt f&#252;r die Firma Rover, die andere f&#252;r Ford. Das Schreiben enth&#228;lt ferner den Hinweis darauf, dass unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH nunmehr markengebundene Werkst&#228;tten benannt werden. Diese w&#228;ren in jedem Fall gleichwertig. Woraus sich dieses ergibt, wird allerdings nicht erkl&#228;rt.</p>
<p>Man kann zwar kreativ mit Rechtsprechung umgehen, dieses erscheint mir jedoch derartig absurd, dass nach meinem Daf&#252;rhalten hier schon Straftatbest&#228;nde wie Unterschlagung oder versuchter Betrug zu pr&#252;fen sind. Mein unmittelbar erfolgter Anruf bei der Versicherung hat dieses auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Ich warte heute ab, ob ein entsprechendes korrigiertes Abrechnungsschreiben uns &#252;bersandt wird. Wenn nicht, d&#252;rfte sich die Staatsanwaltschaft f&#252;r den Bezirk Teltow mit dem Fall zu befassen haben.</p>
<p>Und schlie&#223;lich hat man ja auch noch durchaus Pressekontakte <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Mal sehen, was kommt&#8230;</p>
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		<title>Sachverst&#228;ndigenhonorar unterliegt nicht der Haftungsquote</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/sachverstandigenhonorar-unterliegt-nicht-der-haftungsquote/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 13:52:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[wie der Kollege Vogel  hier mitteilt, hat das OLG Rostock mit den aus dem Urteil des AG Siegburg bekannten Argumenten die Gutachterkosten von der Aufteilung entsprechend der Haftungsquote ausgenommen und spricht sie trotz 1/3 &#8211; Mithaftung voll zu.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>wie der Kollege Vogel  <a href="http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Verkehrsrecht/Vollen_Gutachterkosten_auch_bei_Mithaftung_des_Geschaedigten_-_Erste_Entscheidung_eines_Oberlandesgerichts_Rostock_vom_25.2.2011_5_U_122_10" target="_blank">hier</a> mitteilt, hat das OLG Rostock mit den aus dem Urteil des AG Siegburg bekannten Argumenten die Gutachterkosten von der Aufteilung entsprechend der Haftungsquote ausgenommen und spricht sie trotz 1/3 &#8211; Mithaftung voll zu.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>1,5 als Regel(mittel-)geb&#252;hr?!</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/15-als-regelmittel-gebuhr/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/15-als-regelmittel-gebuhr/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 Mar 2011 14:37:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/?p=560</guid>
		<description><![CDATA[der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Januar 2011 ( IX ZR 110/10) zur Frage der au&#223;ergerichtlichen Geb&#252;hrenh&#246;he entschieden. Er hat, allerdings unter Hinzuziehung altbekannter Richtlinien, nunmehr eine sehr weit gehende M&#246;glichkeit der Erh&#246;hung der Geb&#252;hr auf 1,5 er&#246;ffnet: die Erh&#246;hung der 1,3-fachen Regelgeb&#252;hr auf einer 1,5-fache Geb&#252;hr ist einer gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung entzogen. F&#252;r [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Januar 2011 ( IX ZR 110/10) zur Frage der au&#223;ergerichtlichen Geb&#252;hrenh&#246;he entschieden. Er hat, allerdings unter Hinzuziehung altbekannter Richtlinien, nunmehr eine sehr weit gehende M&#246;glichkeit der Erh&#246;hung der Geb&#252;hr auf 1,5 er&#246;ffnet:</p>
<p><em>die Erh&#246;hung der 1,3-fachen Regelgeb&#252;hr auf einer 1,5-fache Geb&#252;hr ist einer gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung entzogen. F&#252;r Rahmengeb&#252;hren entspricht es allgemeiner Meinung, dass dem Rechtsanwalt bei der Festsetzung der konkreten Geb&#252;hr ein Spielraum von 20 v.H. zusteht</em>&#8230; <em>H&#228;lt sich der Anwalt innerhalb dieser Grenzen, ist die von ihm festgesetzte Geb&#252;hr jedenfalls nicht im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 4 RVG unbillig und daher von dem ersatzpflichtigen Dritten zu &#252;bernehmen. Mit der Erh&#246;hung der in jedem Fall angemessenen Geb&#252;hr um 0,2 haben die Rechtsanw&#228;lte des Kl&#228;gers die Toleranzgrenze eingehalten.</em></p>
<p>Erfreulich&#8230;.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Uestra Hannover und die 130%-Grenze</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/uestra-hannover-und-die-130-grenze/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/uestra-hannover-und-die-130-grenze/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2010 07:47:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn es nicht so traurig ist, dass die Mandantin auf das Geld wartet, k&#246;nnte man &#252;ber diese Rechtsansicht des Stabsbereich Rechts- und Grundsatzangelegenheiten Team Schadenregulierung der Uestra-Hannover nur noch lachen ! Aber WBW und WBA sind schon schwer zu unterscheiden ! Sehr geehrter Herr Kasulke, die 130% Grenze ist uns durchaus gel&#228;ufig! Wiederbeschaffungswert 4.800,00 Euro [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn es nicht so traurig ist, dass die Mandantin auf das Geld wartet, k&#246;nnte man &#252;ber diese Rechtsansicht des Stabsbereich Rechts- und Grundsatzangelegenheiten Team Schadenregulierung der Uestra-Hannover nur noch lachen ! Aber WBW und WBA sind schon schwer zu unterscheiden !</p>
<p><em>Sehr geehrter Herr Kasulke,</p>
<p>die 130% Grenze ist uns durchaus gel&#228;ufig!</p>
<p>Wiederbeschaffungswert 4.800,00 Euro<br />
Abzgl. Restwert        1.020,00 Euro<br />
= 100%                 3.780,00 Euro<br />
130%                   4.914,00 Euro<br />
Reparaturkosten < 164% 6.205,04 Euro</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
A... T.....<br />
&#252;stra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG<br />
Stabsbereich Rechts- und Grundsatzangelegenheiten Team Schadenregulierung Am Hohen Ufer 6<br />
30159 Hannover<br />
Germany<br />
Tel. +49 (0)511 1668-2388<br />
Fax +49 (0)511 1668-2487</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kravag und die Gutachtenpr&#252;fung</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/kravag-und-die-gutachtenpruefung/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/kravag-und-die-gutachtenpruefung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 09:29:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[die Kravag hat eine interessante Rechtsansicht zu M&#246;glichkeit von Gutachtenpr&#252;fungen: ein Unfall ereignete sich am 16. 09. 2010. Ein Gutachten wird erstellt und kommt zu dem Ergebnis, dass Reparaturkosten brutto in H&#246;he von 11.528,10 € zu zahlen sind, der Wiederbeschaffungswert liegt bei 16.950,00 €, der Restwert bei 8.300,00 €. Am 28. September wird somit auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>die Kravag hat eine interessante Rechtsansicht zu M&#246;glichkeit von Gutachtenpr&#252;fungen:</p>
<p>ein Unfall ereignete sich am 16. 09. 2010. Ein Gutachten wird erstellt und kommt zu dem Ergebnis, dass Reparaturkosten brutto in H&#246;he von 11.528,10 € zu zahlen sind, der Wiederbeschaffungswert liegt bei 16.950,00 €, der Restwert bei 8.300,00 €.</p>
<p>Am 28. September wird somit auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet und der Wiederbeschaffungsaufwand mit 8.650,00 € geltend gemacht. Wenig sp&#228;ter informiert mich der Mandant dar&#252;ber, dass er sein Fahrzeug bereits ver&#228;u&#223;ert hatte. Er legt mir dazu den Kaufvertrag vom 28. 09. 2010 vor. Die Kravag wird umgehend von der Ver&#228;u&#223;erung informiert.</p>
<p>Am 08.10.2010 erreicht mich eine Kopie des Schreibens an den Mandanten, mit dem die Versicherung den Schaden in H&#246;he von 7.829,13 € auf Basis der von ihr ermittelten Reparaturkosten einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt abrechnet.</p>
<p>Mein telefonischer Hinweis darauf, dass das Fahrzeug bereits l&#228;ngst verkauft sei &#8211; was ja auch bereits vor Erstellung des Abrechnungsschreibens bekannt gewesen sei- , da der Mandant auf das erstellte Gutachten vertrauen durfte, wird ignoriert und es wird darauf beharrt, dass nur die von Carexpert ermittelten Reparaturs&#228;tze gezahlt w&#252;rden.</p>
<p>Nun muss leider noch einmal ein Gericht auf Kosten der Versichertengemeinschaft kl&#228;ren, was eine unmittelbar und ohne Schwierigkeit zug&#228;ngliche Alternativwerkstatt ist und ob ein Verweis hierauf die Dispositionsbefugnis des Gesch&#228;digten bei wirtschaftlichen Totalschaden innerhalb der 130 %-Grenze aufhebt,nachdem er sich f&#252;r eine m&#246;gliche Schadenabwickung entschieden und diese durchgef&#252;hrt hat.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Pr&#252;fungsbericht eines DEKRA-Partners !</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/pruefungsbericht-eines-dekra-partners/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/pruefungsbericht-eines-dekra-partners/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 07:42:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Der wehrten Leserschaft des Unfallblogs m&#246;chte ich diesen Pr&#252;fbericht nicht vorenthalten. Interessant, dass es sich &#8220;rechnet&#8221; f&#252;r 12 € ein Gutachten zu &#252;berpr&#252;fen und zus&#228;tzlich noch die Wertminderung der H&#246;he nach zu &#252;berpr&#252;fen. Interessant ist auch die Rechnung ! Kein Leistungszeitraum, keine Rechnungsnummer &#8230;&#8230;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der wehrten Leserschaft des Unfallblogs m&#246;chte ich diesen<br />
<a href="http://www.unfall-recht.info/wp-content/uploads/2010/07/ingdekra.pdf">Pr&#252;fbericht</a> nicht vorenthalten. Interessant, dass es sich &#8220;rechnet&#8221; f&#252;r 12 € ein Gutachten zu &#252;berpr&#252;fen und zus&#228;tzlich noch die Wertminderung der H&#246;he nach zu &#252;berpr&#252;fen. Interessant ist auch die Rechnung ! Kein Leistungszeitraum, keine Rechnungsnummer &#8230;&#8230;.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>HDI &#8211; Abrechnungsgrunds&#228;tze einmal anders</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/hdi-und-restwert/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/hdi-und-restwert/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 15:07:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/hdi-und-restwert/</guid>
		<description><![CDATA[Ein Unfallschaden sollte von der HDI reguliert werden.  Im Gutachten sind dazu folgende Daten festgestellt worden: Reparaturkosten brutto 1420 € Wiederbeschaffungswert brutto 1600 € Restwert brutto 300 € Es wurde auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet. Im Abrechnungsschreiben ist der Hinweis auf die BGH- Rechtsprechung enthalten gewesen.  Nach dieser Rechtsprechung muss, wie den meisten hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Unfallschaden sollte von der HDI reguliert werden.  Im Gutachten sind dazu folgende Daten festgestellt worden:</p>
<p>Reparaturkosten brutto 1420 €</p>
<p>Wiederbeschaffungswert brutto 1600 €</p>
<p>Restwert brutto 300 €</p>
<p>Es wurde auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet. Im Abrechnungsschreiben ist der Hinweis auf die BGH- Rechtsprechung enthalten gewesen.  Nach dieser Rechtsprechung muss, wie den meisten hier bekannt sein d&#252;rfte,  f&#252;r die Bestimmung der H&#246;he des Schadensersatzes auf die Bruttowerte aus dem Gutachten abgestellt werden. ( VI ZR 100/08)</p>
<p>Nat&#252;rlich regulierte der HDI lediglich die Nettoreparaturkosten.</p>
<p>Auf mein heutiges Telefonat hat mir dann der Sachbearbeiter mitgeteilt, das w&#228;re ja wohl v&#246;llig richtig, da die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dann m&#252;sste immer auf Basis der Reparaturkosten abgerechnet werden. Auf meine Nachfrage, ob er mir schriftlich geben k&#246;nnte, dass dies in Zukunft immer so vom HDI geregelt w&#252;rde, hat er dies selbst verst&#228;ndlich abgelehnt und gesagt, man m&#252;sse schon den Einzelfall betrachten (ich habe daraus interpretiert, es wird so abgerechnet, wie es im Einzelfall f&#252;r den HDI am billigsten ist).</p>
<p>Mein Hinweis auf die Unrechtm&#228;&#223;igkeit dieser Abrechnung hat dazu gef&#252;hrt, dass der Mitarbeiter im Brustton  der &#220;berzeugung gesagt hat, er w&#252;rde selbstverst&#228;ndlich bei dieser Abrechnung bleiben.</p>
<p>Zun&#228;chst einmal hat allerdings sein Verhalten zu einer Vorstandsbeschwerde  mit dem Hinweis auf dringenden Schulungsbedarf gef&#252;hrt, der Mandant ist ebenfalls angeschrieben worden, ob f&#252;r den Differenzbetrag Klage erhoben werden soll.</p>
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		</item>
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		<title>Interversicherung- Bockig und unverst&#228;ndig</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/interversicherung-bockig-und-unverstaendig/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 08:51:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute berichte ich &#252;ber die Praxis der Schadenregulierung bei der Inter- Versicherung. Diese wurde als private Haftpflichtversicherung eines unfallverursachenden Radfahrers in Anspruch genommen. Zun&#228;chst hat der Mandant nach Einholung eines Gutachtens selbst versucht, den Schaden zu regulieren. Im Gutachten sind Reparaturkosten von brutto circa 5500 €, ein Wiederbeschaffungswert von 6900 € und ein Restwert von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute berichte ich &#252;ber die Praxis der Schadenregulierung bei der Inter- Versicherung. Diese wurde als private Haftpflichtversicherung eines unfallverursachenden Radfahrers in Anspruch genommen.</p>
<p>Zun&#228;chst hat der Mandant nach Einholung eines Gutachtens selbst versucht, den Schaden zu regulieren. Im Gutachten sind Reparaturkosten von brutto circa 5500 €, ein Wiederbeschaffungswert von 6900 € und ein Restwert von 2300 € angegeben. Auf das Anschreiben des Mandanten reguliert die Inter-Versicherung einen Betrag von&#8230;.</p>
<p>2300 €!!!</p>
<p>F&#252;r den Schl&#252;sselbeinbruch des Mandanten, welcher ihn einen Monat au&#223;er Gefecht gesetzt hat, h&#228;lt sie ein Schmerzensgeldanspruch von 600 € f&#252;r angemessen.</p>
<p>Der Mandant beauftragt danach mich mit der weiteren Schadenregulierung. Auf telefonische Nachfrage, wie die H&#246;he des Schmerzensgeldbetrages ermittelt wurde und ob man mir vielleicht die laufende Nummer in Hacks- Ring- B&#246;hm o.&#228;. nennen k&#246;nnte, &#228;u&#223;erte der zust&#228;ndige Sachbearbeiter, er habe diesen Betrag nicht durch die Analyse von Rechtsprechung ermittelt, auf diesen Betrag w&#228;re er durch eigenst&#228;ndiges &#220;berlegen gekommen und die H&#246;he dieser Summe ergebe sich aus seinen bisherigen Erfahrungen. ( Wie bitte????)</p>
<p>Darauf angesprochen, wie er auf den Schadensersatzbetrag gekommen w&#228;re, gab er zu, sich in diesem Fall wohl geirrt zu haben. Da der Mandant aber ohnehin nicht auf das Geld angewiesen war und es nur wenige Wochen bis zum Erreichen der 1/2 Jahres-Grenze des BGH waren, verzichteten wir zun&#228;chst auf die Nachregulierung und k&#252;ndigten an, nach Ablauf des halben Jahres die Reparaturkosten geltend zu machen. Dies geschah dann auch. Daraufhin gab es ein Schreiben zust&#228;ndigen Sachbearbeiters mit dem Inhalt, dass er weiterhin lediglich den Wiederbeschaffungswert abz&#252;glich des Restwertes als Schadensersatzbetrag zahlen w&#252;rde. Dieser w&#228;re schlie&#223;lich geringer als die Reparaturkosten. Der Differenzbetrag werde &#252;berwiesen.</p>
<p>Daraufhin telefonierte ich erneut mit dem Sachbearbeiter und wies auf die einschl&#228;gige BGH- Rechtsprechung hin. Dazu meinte er, ich solle ihm diese Urteile doch einmal schicken. Als ich dies dann verweigerte und darauf hinwies, dass es nicht meine Aufgabe sei, ihn rechtskundig zu machen, &#228;u&#223;erte er, dann w&#252;rde er den Schaden weiterhin so regulieren wie bisher. Auch mein Hinweis, dass ich dann seine Versicherungsnehmerin verklagen m&#252;sste, &#228;nderte daran nichts. Erst als ich darauf hinwies, dass ich seine Versicherungsnehmerin vorher dar&#252;ber informieren w&#252;rde, warum ich sie verklagen w&#252;rde, wurde er etwas nerv&#246;ser. Mal sehen, wie die Sache ausgeht.</p>
<p>Ach ja, eins noch: nach Ansicht dieses Sachbearbeiters tragen &#252;brigens Motorradfahrer generell 20 % Mitschuld, wenn sie sich auf der Stra&#223;e bewegen. Auch meine Nachfrage, wie er darauf k&#228;me, konnte er ( erwartungsgem&#228;&#223;) nicht  beantworten bzw. mir dazu keine Belege nennen.</p>
]]></content:encoded>
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