Archiv für die Kategorie ‘Allgemeines’

Interversicherung- Bockig und unverständig

Donnerstag, 18. Februar 2010

Heute berichte ich über die Praxis der Schadenregulierung bei der Inter- Versicherung. Diese wurde als private Haftpflichtversicherung eines unfallverursachenden Radfahrers in Anspruch genommen.

Zunächst hat der Mandant nach Einholung eines Gutachtens selbst versucht, den Schaden zu regulieren. Im Gutachten sind Reparaturkosten von brutto circa 5500 €, ein Wiederbeschaffungswert von 6900 € und ein Restwert von 2300 € angegeben. Auf das Anschreiben des Mandanten reguliert die Inter-Versicherung einen Betrag von….

2300 €!!!

Für den Schlüsselbeinbruch des Mandanten, welcher ihn einen Monat außer Gefecht gesetzt hat, hält sie ein Schmerzensgeldanspruch von 600 € für angemessen.

DEKRA Claims Services GmbH rudert zurück

Donnerstag, 04. Februar 2010

Die Verkehrsanwälte informieren:

Vergleichsbeschluss in Sachen DEKRA Claims Services GmbH

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht war im Februar 2009 von Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Aktivitäten der DEKRA Claims Services GmbH aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurde vor dem Landgericht Köln Klage gegen die DEKRA Claims Services GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Vergleichsbeschluss des LG Köln vom 18./26.01.2010 beendet.

Allianz-Eigenwerbung

Montag, 01. Februar 2010

Aus einem Anschreiben der Allianz an einen Kunden:

“Wie wichtig der finanzielle Schutz durch eine Kfz-Versicherung ist, zeigen unzählige Schadenfälle Jahr für Jahr. Hier ist schnelle Regulierung gefragt, eine Stärke der Allianz.”

Nochmals, zum genießen: “schnelle Regulierung … eine Stärke der Allianz”!

RAUG

BGH-Entscheidung zu den Stundenverrechnungssätzen

Dienstag, 20. Oktober 2009

Wie bereits hier angekündigt, nunmehr die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zu der umstrittenen Frage. Sobald die Entscheidung schriftlich vorliegt werden wir weiter berichten.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de

Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkosten- abrechnung nach einem Verkehrsunfall

Der Kläger macht gegen den Beklagten restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend. Dabei wurde das Fahrzeug des Klägers, ein zum Unfallzeitpunkt ca. 9 ½ Jahre alter VW Golf mit einer Laufleistung von über 190.000 km, beschädigt.

kleines Bonmot der Allianz am Rande

Mittwoch, 23. September 2009

als es mir gestern tatsächlich nach verschiedenen Versuchen gelungen ist, mit einem Abteilungsleiter der Allianz Versicherung zu sprechen, haben wir kurz über die veränderten Abläufe der Allianz gesprochen. Er verriet mir, dass die Umstrukturierungen seit 2006, die u. a. zur Einrichtung des Postzentrums in Berlin geführt haben und zur Zentralisierung der Schadensbearbeitung in Schadensgruppen bei der Allianz unter dem Stichwort

Komplexitätsreduzierung

zusammengefasst werden.

Ein besseres Beispiel für die sinnfreie Nutzung der deutschen Sprache durch die Beratung der bekannten Firmen wie  KPMG, McKinsey u.a., auf deren Mist dies gewachsen sein dürfte, kann es ja fast nicht geben.

Der HDI heult!

Donnerstag, 17. September 2009

Wir haben 7 Wochen nach Bezifferung des Schadens Klage gegen die Verursacher zum LG Berlin wegen verzögerlicher Regulierung eingereicht. Es stritt ein Anscheinbeweis für die Mandanten und der Gegner hatte gegenüber der Polizei sein Verschulden zugegeben.

Nun heult die HDI in theatralischer Weise in der Klageerwiderung:

“Die im weiteren Schreiben vom 25.05.2009 bis zum 02.06.2009 gesetzte Frist war viel zu kurz bemessen. Schließlich hat die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG den Schaden bereits mit Schreiben vom 02.07.2009 abgerechnet. Ein Regulierungszeitraum von 8 Wochen ist nicht zu beanstanden. Der Kläger hat daher nur unnötige Kosten verursacht und darüber hinaus auch noch das Landgericht Berlin beschäftigt, indem er die Klage eingereicht hat, ohne dass dies erforderlich war. So hat der Kläger bereits mit Schriftsatz vom 17.06.2009 Klage erhoben. Hier muss hervorgehoben werden, dass die Gerichte mit Klagen geradezu überflutet würden, ware es üblich, die Klagen bereits nach 6 Wochen nach dem Unfall einzureichen. “

Ein offener Brief an die Scheck”zahler”

Montag, 31. August 2009

Irgendwann reicht diese permanente Ignoranz einiger Versicherungen einfach. Daher werde ich die Scheck”zahler” künftig mit nachfolgendem Schreiben beglücken – oder auch nur mit einem Link auf diese Seite:

Scheck”zahlungen” in Schadensfällen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

u.a. Ihre Kfz-Schadensabteilung gehört leider zu denen, die sich immer noch der völlig antiquierten Methode bedienen, Zahlungen per Scheck leisten zu wollen. Zahlreiche Hinweise meinerseits darauf, dass Zahlungen per Scheck hier – insbesondere wegen des erhöhten und unnötigen Arbeits- und Kostenaufwandes – nicht akzeptiert werden, bleiben nach wie vor unbeachtet. So wurde mir zuletzt unter der Schadensnummer (entsprechend einzufügen) wiederum ein Verrechnungsscheck übersandt, obwohl ich um Überweisung des entsprechenden Betrages gebeten hatte.

HUK Coburg – Eine typische (?) Geschichte

Donnerstag, 27. August 2009

Am 20. Mai 2009 hat der Mandant einen Verkehrsunfall mit einer HUK-VN

Am o9. Juni erkennt HUK auf entsprechende Aufforderung ihre Eintrittspflicht an;
Am 17. Juni werden die Schäden spezifiziert geltend gemacht;
Am o2. Juli wird nochmals gemahnt unter Nachfristsetzung auf den 10. Juli;
Am 13. Juli 2009 mangels jeglicher Reaktion (!) Klage eingereicht;
Am 23. Juli zahlt HUK ohne jegliche Begründung oder gar Schreiben die Hauptforderung abzüglich 50.- € (Schon klar, die Verbringungskosten), die vorgerichtlichen Anwaltskosten von 229,55 € nebst Zinsen bleiben offen;
Am 14. August wird die Klage zugestellt;
Am 24. August zahlt HUK ohne jegliche Begründung weitere 131,81 €.