Archiv für die Kategorie ‘Allgemeines’

AXA und die Unfallermittungen

Mittwoch, 09. April 2008

Der AXA- Versicherung wurde ein Verkehrsunfall gemeldet, bei dem das Fahrzeug meines Mandanten in erheblicher Weise beschädigt wurde. Der Hergang des Verkehrsunfalls ist m.E. eindeutig, es handelt sich um einen klaren ” rechts vor links” Verstoß.

Die AXA- Versicherung reagierte auch postwendend und forderte mich auf, die in wesentlichen Teilen fotokopierte Ermittlungsakte zu übersenden. Daraufhin habe ich dem Sachbearbeiterr telefonisch den Hinweis erteilt, dass es eine Rechtsprechung gibt, wonach das Abwarten der Ermittlungsakte nicht als Begründung einer Zahlungsverzögerung durch eine Versicherung herangezogen werden kann. Ferner habe ich ihm mitgeteilt, im Anspruchsschreiben bereits Zeugen für den Hergang des Unfalls benannt zu haben, die man ohne weiteres anschreiben könne.

Streichen mit System - Focus Magazin berichtet über die KFZ-Haftpflichtversicherer

Donnerstag, 27. September 2007

Ich möchte an dieser Stelle auf die aktuelle Ausgabe des Focus-Magazins 39/2007 hinweisen. Dort berichtet das Magazin  auf den Seiten 175ff. über das Geschäftsgebahren der KFZ-Haftpflichtversicherungen mit der Überschrift “Streichen mit System - Wie KFZ-Haftfplichtversicherungen versuchen, Gutachter zu beeinflussen, um Ansprüche der Geschädigten zu kürzen.”

Aufgegriffen wird das, was teilweise in diesem Blog schon seit langem diskutiert wird. Aus Gründen des Urheberrechts können hier leider nicht die wichtigsten Passagen wrtwörtlich wiedergegeben werden.

Aktuelle Regulierungspraxis

Mittwoch, 22. August 2007

Als neuer Mitautor dieses Blogs möchte ich der community kurz meine in der jüngeren Vergangenheit gemachten Erfahrungen im Bereich der Kfz-Schadenregulierung mitteilen:

1.

Nachdem in meiner Praxis lange Zeit die gutachterlich festgestellten Ersatzteilzuschläge (UPE-Zuschläge) nicht gestrichen wurden, tritt diese Kürzung nunmehr gehäuft auf. Dabei ist nahezu keine Versicherung ausgenommen. Da dieses Phänomen in enger zeitlicher Folge auftrat, kann ich nur schwer an Zufall glauben…

Nach diesseitigen Schreiben unter Nennung einer Reihe von Gerichtsentscheidungen zahlten schließlich mit Ausnahme der DA-Direkt sämtliche Versicherungen - natürlich unter dem Hinweis “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” und/oder “wegen Geringfügigkeit der Forderung sind wir bereit” - die UPE-Zuschläge doch noch.

Sachverständigenkosten und die „Bagatellschadensgrenze”

Donnerstag, 14. Juni 2007

Der Mandant war Opfer eines Auffahrunfalls. Die KRAVAG weigerte sich unter Hinweis auf eine angebliche „Bagatellschadensgrenze”, die Kosten der von einem Sachverständigen erstellten Reparaturkalkulation zu erstatten. Also musste die Frage gerichtlich geklärt werden. Auszug aus der Klagschrift:

Der Kläger hat zur Bezifferung des unfallbedingten Schadens an seinem PKW eine Reparaturkostenkalkulation durch das Sachverständigenbüro *** erstellen lassen und diese der Beklagten übersandt. Diese Kalkulation kostete 142,80 €. Die Beklagte hat diese Kalkulation akzeptiert und den Schaden auch exakt auf deren Basis reguliert. Mit Schreiben vom 15.o1.2007 hat sie sich jedoch verzugsbegründend geweigert, deren Kosten zu erstatten, da der Kläger angeblich gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen habe.

HUK-Coburg - 130% Grenze und die 6 Monatsfrist

Donnerstag, 31. Mai 2007

Bereits hier berichtete der Kollege Melchior aus Wismar über die Rechtsansichten der HUK-Coburg-Versicherungen zur 130%-Grenze.  Demnach soll angeblich Voraussetzung der Zahlung an zwei (2) Bedingungen 1. ) “Das Fahrzeug muß fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Sachverständigen repariert worden sein.” (Anm. der Redaktion: dies ist nach der BGH-Rechtsprechung nicht zu beanstanden) 2.) “Das Fahrzeug muß vom Geschädigten noch mindestens 6 Monate genutzt werden.” (Anm. der Redaktion: dies ist der Steitpunkt, der sich nicht aus der BGH-Rechtsprechung ableiten lässt).

Rechtswidrige Kürzungswelle bei fiktiver Abrechnung

Mittwoch, 23. Mai 2007

Obwohl das sog. “Porsche-Urteil” des BGH bei den Versicherungen bekannt ist, kürzen momentan immer mehr Versicherer bei fiktiver Abrechnung anhand eines sog “Prüfberichtes” die Reparaturkosten um die Positionen “UPE-Aufschlag”, “Verbringungskosten” und “Lohnkosten”. Es handelt sich um die Axa und die Gothaer.

In einem Schreiben der Axa heißt es:

“Die Preise für Ersatzteile wurden in Anlehnung an die unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) des Herstellers kalkuliert. Die Lohnkosten wurden auf Basis der Preise regionaler Fachwerkstätten kalkuliert. Es wurde ein Stundensatz von 72.00 EUR zugrunde gelegt. Die Lohnkosten sind nicht im vollen Umfang schadenbedingt erforderlich und wurden um die angegebene Position reduziert:

40.000 Besucher besuchten www.unfall-recht.info

Mittwoch, 25. April 2007

Siet dem 01.07.2006 wurde der Blog www.unfall-recht.info nunmehr von 40.000 unterschiedlichen Besuchern gelesen. Alleine im Jahr 2007 waren es 18.001 unterschiedliche Besucher. Diese verweilten im Schnitt 7,35 Minuten auf dem Blog und schauten sich weiterhin durchschnittlich 8,26 Seiten pro Besuch an. Dabei wurden 2,52 GigaByte Traffic generiert. Viele der KH-Versicherer scheinen inzwischen regelmäßig mitzulesen.
Ich freue mich über diesen Erfolg, der innerhalb eines Jahres seit Bestehen des Blogs zeigt, dass ein Thema aufgegriffen wurde, welches auf starkes Interesse stößt. Ein Dank an die Mitautoren und an die Kommentatoren, mit denen teilweise eine sehr fachliche Diskussion geführt wird.

Neues Schadensmanagement-Projekt - Cui bono?

Mittwoch, 21. März 2007

Autohaus online berichtetete:

„Im Markt entsteht derzeit ein völlig neues Schadenmanagement-Projekt, das nach eigenem Bekunden der Beteiligten “hoch innovativ angelegt” ist und in naher Zukunft gemeinsam mit führenden Automobilherstellern und kooperativen Versicherungen (die teils im Verbund auftreten) ausgerollt wird. … Im Kern beinhalte diese Gemeinschaftsentwicklung eine ganzheitliche Lösung für freie Werkstätten und markengebundene Betriebe unterschiedlichster Couleur. Dabei gehe es insbesondere auch um automatisierte Prozesse sowie eine gleichzeitige Kostensenkung für die Versicherungswirtschaft. Das Entscheidende dabei sei aber, dass die Kostensenkungen “gerade nicht zu Lasten eines Betriebes bzw. Händlers gehen … In diesem Verbund neben der DEKRA … auch führende Hersteller und Versicherungen” am Markt eine “entscheidende Vorreiterrolle” spielen.”