Direct Line- kreativ :-(
Freitag, 28. Oktober 2011Die direkt-line Versicherung ist zumindest kreativ in der Auslegung der Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der Verweisung auf nicht markengebundene Fachwerkstätten:
Wir haben dort einen Schaden für ein VW Polo Baujahr 2009 angemeldet und fiktiv abgerechnet. Im Abrechnungsschreiben haben wir auf das Alter des Fahrzeuges und auf die Tatsache, dass nach der Rechtsprechung des BGH damit eine Verweisung auf nicht markengebundene Fachwerkstädten ausscheidet, hingewiesen .
Heute erreicht uns das Abrechnungsschreiben der Versicherung, wonach zwei alternative Werkstätten benannt werden, die eine ist Markenwerkstatt für die Firma Rover, die andere für Ford. Das Schreiben enthält ferner den Hinweis darauf, dass unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH nunmehr markengebundene Werkstätten benannt werden. Diese wären in jedem Fall gleichwertig. Woraus sich dieses ergibt, wird allerdings nicht erklärt.