AXA und die Unfallermittungen
Mittwoch, 09. April 2008Der AXA- Versicherung wurde ein Verkehrsunfall gemeldet, bei dem das Fahrzeug meines Mandanten in erheblicher Weise beschädigt wurde. Der Hergang des Verkehrsunfalls ist m.E. eindeutig, es handelt sich um einen klaren ” rechts vor links” Verstoß.
Die AXA- Versicherung reagierte auch postwendend und forderte mich auf, die in wesentlichen Teilen fotokopierte Ermittlungsakte zu übersenden. Daraufhin habe ich dem Sachbearbeiterr telefonisch den Hinweis erteilt, dass es eine Rechtsprechung gibt, wonach das Abwarten der Ermittlungsakte nicht als Begründung einer Zahlungsverzögerung durch eine Versicherung herangezogen werden kann. Ferner habe ich ihm mitgeteilt, im Anspruchsschreiben bereits Zeugen für den Hergang des Unfalls benannt zu haben, die man ohne weiteres anschreiben könne.