Archiv für die Kategorie ‘aktuelle Rechtsprechung’

BGH-Urteil: Vollkaskoversicherung und Rückstufung

Freitag, 17. November 2006

Ein neues erfreuliches Urteil:

“Bei einer anteiligen Haftung muss der Geschädigte vor Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung grundsätzlich nicht die Mitteilung über die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers seines Unfallgegners abwarten.”

BGH, 26.09.2006, AZ: VI ZR 247/05

BGH – Unfallverursacher haftet anteilig für Rückstufungsschaden in der Kasko nach einem Verkehrsunfall

Donnerstag, 03. August 2006

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte des Unfallbeteiligten, auch wenn er den Unfall teilweise zu verantworten hat. Der BGH  (Az:  VI ZR 36/05) entschieden, dass  der Schädiger bei nur anteiliger Schadensverursachung für den Rückstufungsschaden haftet, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt. Der BGH führt aus, dass der der Rückstufungsschaden in der Vollkaskoversicherung trotz des anteiligen Mitverschuldens des Geschädigten eine adäquate Folge des Unfalls ist.

Neues Urteil des Bundesgerichthofes zur fiktiven Abrechnung und Restwertproblematik

Samstag, 01. Juli 2006

Mit Urteil vom 23. Mai 2006, Az.: VI ZR 192/05, hat der Bundesgerichtshof endlich eine weitere wichtige Frage entschieden, die zu mehr Rechtssicherheit führen wird. Mit Urteil vom 07.06.2005 hatte der BGH entschieden, dass der Geschädigte fiktive Reparaturkosten nur dann erhält, wenn die Reparaturkostensumme geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das Urteil mit Besipielen gibt es unter www.unfall-recht.de. Dabei war es bis zum jetzigen Urteil nicht höchstricherlich geklärt, wie lange der Geschädigte das Fahrzeug weiterbenutzen muss, um die fiktiven Reparaturkosten erstattet zu bekommen. Dies hat nun der BGH entschieden. Ein Zeitraum von sechs Monaten ist erforderlich und ausreichend. “Bei einer so langen Weiternutzung wird nämlich ein ernsthaftes Interesse des Geschädigten an der Weiternutzung, das einen Abzug des Restwertes rechtfertigt, nicht verneint werden können.”

DEVK – “die Mietwagenvermittler”

Montag, 26. Juni 2006

Die DEVK bietet im Rahmen ihres “aktiven Schadensmanagements” den Geschädigten an, nach einem Unfall einen Mietwagen von …. € netto zu vermitteln. Geht der Geschädogte nicht auf das dieses Angebot an, sondern mietet einen Fahrzeug zu einem höheren Preis wirft die DEVK dem Geschädigten ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 II 1 BGB vor.

Das Landgericht Nürnberg-Führt hat nun mit Urteil vom 08.03.2006, AZ: 8 S 1649/05 entschieden, dass das Angebot der DEVK “nicht annahmefähig war, weil das Angebot selbst wegen Verstoßes gegen die Rechtsordnung gemäß § 134, 138 BGB nichtig war.” (weiterlesen …)

HUK Coburg – zur Unterlassung verurteilt

Montag, 05. Juni 2006

Das Kfz-Sachverständigen-Büro Zimper aus Rogätz machte die Redaktion des Unfall-Blogs auf ein interessantes Urteil des OLG Naumburg, AZ: 4 U 49/05, gegen die HUK-Coburg-Versicherungen aufmerksam. Dort heißt es u.a. im Tenor:

“Die Beklagte – die HUK-Coburg-Versicherung, Anm. d. Redaktion – wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Beauftragung und Abwicklung von Unfallschadengutachten gegenüber Unfallgeschädigten und potentiellen Kunden des Klägers zu behaupten, beim Kläger gebe es Probleme mit der Abrechnung seiner Sachverständigenhonorare, weil diese überhöht seien.”

Gezahlt ist gezahlt

Mittwoch, 31. Mai 2006

Rechtsanwalt Cunningham, Nürnberg teilte der Redaktion des Blogs folgenden Sachverhalt mit.
“Gezahlt ist gezahlt”
Das jedenfalls hat das Landgericht Nürnberg-Fürth der KarstadtQuelle Versicherung AG ins Stammbuch geschrieben, als die vom Geschädigten die bereits gezahlte Hälfte des Schadens zurückforderte. Der Hintergrund: Nach einem Unfall zwischen zwei PKW mit streitigem Hergang hatte die Versicherung geschrieben, wegen des ‘ungeklärten Sachverhalts’ von einer hälftigen Haftungsteilung (also Betriebsgefahr gegen Betriebsgefahr) auszugehen, und im unmittelbaren Anschluß an diese Erklärung den nachgewiesenen Schaden hälftig abgerechnet und ausbezahlt. Einen Rückforderungsvorbehalt erklärte sie dabei nicht. (weiterlesen …)

Mietwagen – der örtliche Markt ist maßgebend

Montag, 29. Mai 2006

Ein weiteres Urteil des BGH vom 14.02.2006 schafft nunmehr auch Klarheit, welche Tarifstruktur bei den Mietwagentarifen zu Grunde zu legen ist. Mehrere Haftpflichtversicherer weisen in den Anschreiben an den Geschädigten auf eine Obergrenze bezüglich der Mietwagenkosten hin, die erstattet werden. Auf dem normalen Markt ist ein KFZ zu diesem Tarif jedoch nicht anzumieten, (weiterlesen …)

Mietwagenkosten – Einsatz einer Kreditkarte zumutbar

Sonntag, 28. Mai 2006

Mit Urteil vom 14.02.2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen weiteren Streitpunkt bei der Anmietung eines Ersatzkraftfahrzeuges entschieden. Der BGH hatte den Fall zu entscheiden, ob ein Unfallgeschädigter verpflichtet ist, bei der Anmietung eines Unfallersatzwagens seine Kreditkarte einzusetzten. Dem Geschädigten wurden zwei Tarife angeboten, der sogenannte “Unfallersatztarif” und der “Normaltarif”. Bei dem Normaltarif war es jedoch erforderlich, dass (weiterlesen …)