Neues BGH-Urteil zur 130%-Regelung
Mittwoch, 22. August 2007Für weitere Diskussion dürfte das aktuelle Urteil des BGH (AZ: VI ZR 258/06) sorgen.
Zunächst bestätigt der BGH seine alte Rechtsprechung im Leitsatz:
“Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 115, 375). “