Der BGH beerdigt die „130 %-Fälle”
Montag, 09. Juni 2008Nachtrag bzw. Vorwort: Noch nicht ganz, s. hier!
Die sog. „Sechsmonatsfrist” hat in letzter Zeit auch hier für hitzige Diskussionen gesorgt. Nun liegt ein neues Urteil des BGH (VI ZR 237/07 vom 22. April 2008) zu dieser Thematik vor, das die Diskussion wohl mehr oder weniger beendet – zu Lasten der Geschädigten. Die Entscheidungsgründe geben zunächst die bisherige Rechtslage zutreffend wieder:
Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats hat der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371; 162, 161, 166; 162, 170, 173).