Die sog. „Sechsmonatsfrist” – Es bleibt spannend
Mittwoch, 02. April 2008Die Frage, ob bei Kfz-Schadensregulierungen im Rahmen der sog. 130%-Grenze zunächst nur der Wiederbeschaffungsaufwand zu ersetzen ist und die Differenz zu den tatsächlichen Reparaturkosten erst nach einer Nutzung des Fahrzeugs für weitere sechs Monate, wird seit längerem hitzig diskutiert. Während überwiegende Rechtsprechung der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte dieser Theorie weitestgehend eine Absage erteilt hat, scheinen Entscheidungen des BGH in letzter Zeit in diese Richtung zu gehen. Auffälligerweise wurden hier allerdings gerade solche Fälle zum BGH getrieben, wo der Geschädigte im Rahmen der 130%-Grenze sein Fahrzeug repariert und danach alsbald veräußert hatte. Dies wertete der BGH dann als Indiz für ein eben gerade nicht vorhandenes Integritätsinteresse und sprach dem Geschädigten nur den Wiederbeschaffungsaufwand zu, vgl. z.B. BGH VI ZR 89/07 vom 13.11.2007.