Wettbewerbsverstoß durch Androhung, die Vergütung eines bestimmten Gutachters nicht zu zahlen
Sonntag, 20. Mai 2007Ein Haftpflichtversicherer - über dessen Namen hier nur spekuliert werden kann - hatte angekündigt, das Honorar eines bestimmten Sachverständigen nicht zu erstatten. Dies stellt nach Auffassung des OLG Nürnberg einen Wettbewerbsverstoß dar:
Wettbewerbsverletzung durch Hinweis eines Haftpflichtversicherers auf Verweigerung der Vergütung eines bestimmten Gutachters
- Es ist nicht ausgeschlossen, dass zwischen einem Kfz-Sachverständigen und einer Kfz-Haftpflichtversicherung ein Wettbewerbsverhältnis existiert.
- Die Bemerkung einer Kfz-Haftpflichtversicherung einem Anwalt gegenüber, sie werde die Kosten eines speziellen Gutachters nicht ersetzen, kann eine Verletzung von § 4 Nr. 7, 10 UWG darstellen.