Archiv für die Kategorie ‘aktuelle Rechtsprechung’

Schnelles Klagen …

Dienstag, 16. Oktober 2007

… sichert Erfolge - eine zu schnelle Klage kann aber auch nach hinten losgehen, wie der Beschluss I-1 W 23/07 des OLG Düsseldorf vom 27.o6.2007 zeigt:

Der Geschädigte hatte hier bereits 3 ½ Wochen nach dem Unfall Klage erhoben, obwohl die in Anspruch genommene Versicherung sich nicht grundsätzlich regulierungsunwillig gezeigt hatte - wohl etwas zu schnell:
<blockquote>
Tenor:
Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Kostenentscheidung der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg in dem am 19. April 2007 verkündeten Urteil (8 O 461/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Wichtige BGH-Entscheidung zum Verkehrsrecht

Dienstag, 11. September 2007

BGB §§ 254 Ea, 823 Ac; StVG §§ 9, 17
Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.
BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06 - OLG Karlsruhe

Eine Kommentierung erfolgt im Laufe der Woche seitens des Autors.

Neues BGH-Urteil zur 130%-Regelung

Mittwoch, 22. August 2007

Für weitere Diskussion dürfte das aktuelle Urteil des BGH (AZ: VI ZR 258/06) sorgen.

Zunächst bestätigt der BGH seine alte Rechtsprechung im Leitsatz:

“Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 115, 375). “

Neues BGH-Urteil zum Restwert bei Totalschaden

Mittwoch, 22. August 2007

Der VI. Senat hat mit einem weiteren Urteil (Az:) VI ZR 217/06 vom 10.07.2007 den Restwertbörsen eine Absage erteilt. Im Leitsatz heißt es wie folgt:

“Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach einer (Teil-)Reparatur weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungs-kosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).” 

Der BGH führt dann weiter in den Gründen die alte Position aus:

Wertminderung auch für PKWs mit einer Laufleistung von ca. 200.000 km

Sonntag, 17. Juni 2007

Die Kollegen bei Lawinfo.de machen auf ein beachtenswertes Urteil des OLG Oldenburg 8 U 246/06 vom o1.o3.2007 aufmerksam, wonach eine hohe Laufleistung eines PKWs der Zuerkennung einer merkantilen Wertminderung nicht entgegensteht. Der PKW der Klägerin, ein zum Unfallzeitpunkt ca. 3 ½ Jahre alter Audi A 6 Avant TDI wies schon eine Fahrleistung von 195.648 km auf. Die Beklagten meinten, wegen dieser hohen Laufleistung sei eine Wertminderung nicht mehr gerechtfertigt. Dem trat das Gericht deutlich entgegen:

Sachverständigenkosten und die „Bagatellschadensgrenze”

Donnerstag, 14. Juni 2007

Der Mandant war Opfer eines Auffahrunfalls. Die KRAVAG weigerte sich unter Hinweis auf eine angebliche „Bagatellschadensgrenze”, die Kosten der von einem Sachverständigen erstellten Reparaturkalkulation zu erstatten. Also musste die Frage gerichtlich geklärt werden. Auszug aus der Klagschrift:

Der Kläger hat zur Bezifferung des unfallbedingten Schadens an seinem PKW eine Reparaturkostenkalkulation durch das Sachverständigenbüro *** erstellen lassen und diese der Beklagten übersandt. Diese Kalkulation kostete 142,80 €. Die Beklagte hat diese Kalkulation akzeptiert und den Schaden auch exakt auf deren Basis reguliert. Mit Schreiben vom 15.o1.2007 hat sie sich jedoch verzugsbegründend geweigert, deren Kosten zu erstatten, da der Kläger angeblich gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen habe.

HUK-Coburg die 130%-Grenze und die 6-Monats-Frist - Urteil

Dienstag, 05. Juni 2007

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das LG Hanau, Az: 1 O 179/07 am 30.5.2007 entschieden, dass bei Abrechnung des KFZ-Schadens im Rahmen der 130%-Grenze keine 6-monatige “Wartefrist” besteht. Der Kollege Walzer hat das Urteil dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Insoweit wird dieses hier auzugsweise wiedergegeben:

Wettbewerbsverstoß durch Androhung, die Vergütung eines bestimmten Gutachters nicht zu zahlen

Sonntag, 20. Mai 2007

Ein Haftpflichtversicherer - über dessen Namen hier nur spekuliert werden kann - hatte angekündigt, das Honorar eines bestimmten Sachverständigen nicht zu erstatten. Dies stellt nach Auffassung des OLG Nürnberg einen Wettbewerbsverstoß dar:

Wettbewerbsverletzung durch Hinweis eines Haftpflichtversicherers auf Verweigerung der Vergütung eines bestimmten Gutachters

  1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zwischen einem Kfz-Sachverständigen und einer Kfz-Haftpflichtversicherung ein Wettbewerbsverhältnis existiert.
  2. Die Bemerkung einer Kfz-Haftpflichtversicherung einem Anwalt gegenüber, sie werde die Kosten eines speziellen Gutachters nicht ersetzen, kann eine Verletzung von § 4 Nr. 7, 10 UWG darstellen.