Schnelles Klagen …
Dienstag, 16. Oktober 2007… sichert Erfolge - eine zu schnelle Klage kann aber auch nach hinten losgehen, wie der Beschluss I-1 W 23/07 des OLG Düsseldorf vom 27.o6.2007 zeigt:
Der Geschädigte hatte hier bereits 3 ½ Wochen nach dem Unfall Klage erhoben, obwohl die in Anspruch genommene Versicherung sich nicht grundsätzlich regulierungsunwillig gezeigt hatte - wohl etwas zu schnell:
<blockquote>
Tenor:
Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Kostenentscheidung der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg in dem am 19. April 2007 verkündeten Urteil (8 O 461/06) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.