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	<title>Unfall - Blog &#187; aktuelle Rechtsprechung</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<lastBuildDate>Tue, 27 Jul 2010 06:58:26 +0000</lastBuildDate>
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		<title>DEKRA Claims Services GmbH rudert zur&#252;ck</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 17:51:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verkehrsanw&#228;lte informieren: Vergleichsbeschluss in Sachen DEKRA Claims Services GmbH Der Gesch&#228;ftsf&#252;hrende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht war im Februar 2009 von Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Aktivit&#228;ten der DEKRA Claims Services GmbH aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurde vor dem Landgericht K&#246;ln Klage gegen die DEKRA Claims Services GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Vergleichsbeschluss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verkehrsanw&#228;lte informieren: </p>
<blockquote><p>
Vergleichsbeschluss in Sachen DEKRA Claims Services GmbH</p>
<p>Der Gesch&#228;ftsf&#252;hrende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht war im Februar 2009 von Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Aktivit&#228;ten der DEKRA Claims Services GmbH aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurde vor dem Landgericht K&#246;ln Klage gegen die DEKRA Claims Services GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Vergleichsbeschluss des LG K&#246;ln vom 18./26.01.2010 beendet. </p>
<p>In der Pr&#228;ambel des Vergleichs wird festgestellt, dass die DEKRA Claims Services GmbH aus wirtschaftlichen Gr&#252;nden entschieden habe, das Projekt &#8220;Schadensmanagement Plus&#8221; nicht fortzuf&#252;hren. Die DEKRA Claims Services GmbH verpflichtet sich in dem Vergleich, nicht mehr zur Akquise von Schadensabwicklung werbend an Autoh&#228;user und/oder Kunden solcher Autoh&#228;user unter Hinweis auf das von ihr entwickelte Konzept &#8220;Schadenmanagement PLUS f&#252;r Autoh&#228;user&#8221; heranzutreten. Sie wird alle Autoh&#228;user, die in das Pilotprojekt &#8220;Schadensmanagement PLUS&#8221; eingebunden waren, auffordern, nicht mehr f&#252;r dieses zu werben oder diesbez&#252;gliche Werbeunterlagen zu verteilen.
</p></blockquote>
<p>Sicherlich keine schlechte Nachricht, jedenfalls nicht f&#252;r die Gesch&#228;digten. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wertminderung bei 8 und 11 Jahre alten PKWs</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 19:55:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Captain HUK referiert eine l&#246;bliche Entscheidung des AG Neum&#252;nster 32 C 1453/07 vom 15.05.2008. Ebenso wie schon l&#228;ngst viele andere Gerichte (z.B. LG Kaiserslautern 2 O 724/03 vom 18.04.2004; LG Oldenburg 4 S 920/89 vom 11.10.1989; LG Oldenburg 1 S 651/98 vom 18.05.1999; AG Bochum 82 C 125/99 vom 30.04.1999; AG Wiesbaden 96 C 306/95-18 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.captain-huk.de/urteile/das-ag-neumuenster-zur-wertminderung-bei-einem-8-jahre-alten-fahrzeug/#more-3490" target="_blank">Captain HUK</a> referiert eine l&#246;bliche Entscheidung des AG Neum&#252;nster 32 C 1453/07 vom 15.05.2008. Ebenso wie schon l&#228;ngst viele andere Gerichte<br />
<blockquote>(z.B. LG Kaiserslautern 2 O 724/03 vom 18.04.2004; LG Oldenburg 4 S 920/89 vom 11.10.1989; LG Oldenburg 1 S 651/98 vom 18.05.1999; AG Bochum 82 C 125/99 vom 30.04.1999; AG Wiesbaden 96 C 306/95-18 vom 29.01.1997; AG Gelsenkirchen 36 C 713/96 vom 20.01.1997; AG M&#252;nster 28 C 594/94 vom 19.12.1995; AG Essen 12 C 587/92 vom 24.06.1993; AG Rostock DAR 2000, 169 f.)</p></blockquote>
<p> erteilte das AG Neum&#252;nster der angeblichen Grenze eines Fahrzeugalters von f&#252;nf Jahren bzw. einer Laufleistung von 100.000 km f&#252;r die Zuerkennung einer Wertminderung eine klare Absage: </p>
<blockquote><p>
&#8230; hat sich das Gericht die &#220;berzeugung gebildet, dass nach der Reparatur des Fahrzeugs ein relevanter Minderwert verblieben ist, den es mit 250,00 EUR als zutreffend beziffert einsch&#228;tzt. Die von den Beklagten angef&#252;hrten Grenzen f&#252;r die Anerkennung einer Wertminderung &#8211; ein Fahrzeugalter von 5 Jahren und eine Laufleistung von 100.000 km &#8211; sind durch die technische Entwicklung &#252;berholt (vgl. BGH a.a.O.). Der BGH f&#252;hrt zutreffend aus, dass f&#252;r die Beurteilung eines Minderwertes nicht die Laufleistung an sich, sondern ihre Bedeutung f&#252;r die Bewertung des betreffenden Kfz auf dem Gebrauchtwagenmarkt ma&#223;geblich ist Gleiches muss f&#252;r das Fahrzeugalter gelten. Solange f&#252;r Fahrzeuge mit vergleichbarer Laufleistung und vergleichbarem Alter noch ein Gebrauchtwagenmarkt besteht und ein Unfallschaden zu einem geringeren Marktpreis f&#252;hrt, gibt es keinen Grund, die Zuerkennung eines Minderwerts vom Unterschreiten starrer Grenzen abh&#228;ngig zu machen.
</p></blockquote>
<p><strong>EBEN !</strong>, m&#246;chte man sagen. Bedauerlich nur, dass sich diese angebliche Grenze noch auf diversen Anwalts-Homepages findet und auch von so manchem Sachverst&#228;ndigen noch behauptet wird. </p>
<p>Vgl. auch ganz aktuell: AG Idstein 31 C 155/09 (10) vom o4.12.2009 bei <a href="http://www.captain-huk.de/urteile/das-ag-idstein-mit-einem-aktuellen-urteil-zur-fiktiven-abrechnung-zu-den-kosten-fuer-eine-sachverstaendige-stellungnahme-und-zur-wertminderung-fuer-ein-11-jahre-altes-fahrzeug/#more-3482" target="_blank">Captain HUK</a> f&#252;r einen 11 Jahre alten PKW. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH-Urteil zu Stundenverrechnungss&#228;tzen</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/bgh-urteil-zu-stundenverrechnungssaetzen/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/bgh-urteil-zu-stundenverrechnungssaetzen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 07:12:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich hatte bereits hier: http://www.unfall-recht.info/bgh-entscheidung-zu-den-stundenverrechnungssaetzen/ auf das Urteil des BGH verwiesen. Endlich liegt der Volltext der Entscheidung vor. Insbesondere m&#246;chte ich einen wichtigen Teil des Urteils zitieren: &#8220;Will der Sch&#228;diger mithin den Gesch&#228;digten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine g&#252;nstigere Reparaturm&#246;glichkeit in einer m&#252;helos und ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte bereits hier: <a href="http://www.unfall-recht.info/bgh-entscheidung-zu-den-stundenverrechnungssaetzen/">http://www.unfall-recht.info/bgh-entscheidung-zu-den-stundenverrechnungssaetzen/</a> auf das Urteil des BGH verwiesen. Endlich liegt der Volltext der Entscheidung vor. Insbesondere m&#246;chte ich einen wichtigen Teil des Urteils zitieren:</p>
<blockquote><p>&#8220;Will der Sch&#228;diger mithin den Gesch&#228;digten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine g&#252;nstigere Reparaturm&#246;glichkeit in einer m&#252;helos und ohne Weiteres zug&#228;nglichen &#8220;freien Fachwerkstatt&#8221; verweisen, muss der Sch&#228;diger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualit&#228;tsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Dabei sind dem Vergleich die (markt-)&#252;blichen Preise der Werkst&#228;tten zugrunde zu legen. <strong>Das bedeutet insbesondere, dass sich der Gesch&#228;digte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht<br />
nicht auf Sonderkonditionen von Vertragswerkst&#228;tten des Haftpflichtversicherers des Sch&#228;digers verweisen lassen muss.</strong> Andernfalls w&#252;rde die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die M&#246;glichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie er&#246;ffnet (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194f.; vom 21.Januar 1992 -VI ZR142/91- VersR 1992, 457; vom 6.April 1993 &#8211; VI ZR 181/92 &#8211; VersR 1993, 769 und vom 12. Juli 2005- VI ZR 132/04 &#8211; VersR 2005, 1448, 1449). Dies entspricht dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes, nach dem der Gesch&#228;digte Herr des Restitutionsgeschehens ist und grunds&#228;tzlich selbst bestimmen darf, wie<br />
er mit der besch&#228;digten Sache verf&#228;hrt (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f. und vom 12. Juli 2005 &#8211; VI ZR 132/04 &#8211; aaO).&#8221;</p></blockquote>
<p>Ein klassisches Eigentor der Versicherungswirtschaft, dass sie diesen Fall haben vom BGH entscheiden lassen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Regulierungsfrist 4 &#8211; 6 Wochen?</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/regulierungsfrist-4-6-wochen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 10:18:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das LG Berlin (58 O 176/08 vom o5.o2.2009) h&#228;lt bei Verkehrsunf&#228;llen eine Regulierungsfrist von 4 &#8211; 6 Wochen f&#252;r angemessen. Die Begr&#252;ndung vermag allerdings keineswegs zu &#252;berzeugen: Dem Haftpflichtversicherer ist nach einem Verkehrsunfall eine angemessene Pr&#252;fungsfrist zuzubilligen, die bei durchschnittlichen Verkehrsunf&#228;llen mit vier bis sechs Wochen zu bemessen ist (m.w.N.). Hier hat die Kl&#228;gerin weniger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Berlin (58 O 176/08 vom o5.o2.2009) h&#228;lt bei Verkehrsunf&#228;llen eine Regulierungsfrist von 4 &#8211; 6 Wochen f&#252;r angemessen. Die Begr&#252;ndung vermag allerdings keineswegs zu &#252;berzeugen: </p>
<blockquote><p>
Dem Haftpflichtversicherer ist nach einem Verkehrsunfall eine angemessene Pr&#252;fungsfrist zuzubilligen, die bei durchschnittlichen Verkehrsunf&#228;llen mit vier bis sechs Wochen zu bemessen ist (m.w.N.). Hier hat die Kl&#228;gerin weniger als sechs Wochen nach der ersten Anzeige des Unfalls bei der Beklagten zu 2 Klage erhoben, obwohl die Beklagte zu 2 in keiner Weise signalisiert hat, sie werde berechtigte Anspr&#252;che der Kl&#228;gerin nicht freiwillig ausgleichen. Vielmehr hatte die Beklagte zu 2 ausdr&#252;cklich im Schreiben vom 2. Juli 2008 mitgeteilt, dass ihr bislang weder die Schadensanzeige des Versicherungsnehmers noch die von der Kl&#228;gerin erbetene Kopie der amtlichen Ermittlungsakte vorliege, und damit hinreichend deutlich gemacht, dass eine Regulierung des Schadens bislang ausschlie&#223;lich wegen des Fehlens ausreichender Unterlagen zur Haftungspr&#252;fung nicht erfolgt sei.
</p></blockquote>
<p>Der Unfall hatte sich am o5.o6.2008 ereignet. Dass der Versicherung ca. ein Monat sp&#228;ter noch keine Schadensanzeige ihres Versicherungsnehmers vorlag, stellt eine Obliegenheitsverletzung des VN dar, die wohl kaum eine Entlastung der Versicherung oder gar einer Verl&#228;ngerung von Regulierungsfristen begr&#252;nden kann. Ferner ist anerkannt, dass die Schadensregulierung nicht von der Einsicht in die Ermittlungsakte abh&#228;ngig gemacht werden darf (vgl. z.B. schon OLG Saarbr&#252;cken Urteil 3 U 199/89 vom 16.11.1991). </p>
<p>Interessant ist aber ein Hinweis des Gerichts: </p>
<blockquote><p>
Den Beklagten zu 1, dem eine Pr&#252;fungsfrist wohl nicht zuzubilligen w&#228;re, hat die Kl&#228;gerin nicht eigenst&#228;ndig zur Zahlung aufgefordert.
</p></blockquote>
<p>(&#196;hnlich auch OLG Rostock (<a href="http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&#038;opv=011123" target="_blank">Beschluss 1 W 338/98 vom o9.o1.2001</a>)</p>
<p>Ergo also schrittweise klagen, erst gegen den Unfallgegner selbst und gegen seine Haftpflichtversicherung nach Ablauf der nach Ansicht des Gerichts wohl angemessenen Regulierungsfrist „von etwa 4 bis 6 Wochen&#8221;? Interessante Idee!</p>
<p>P.S.: F&#252;r Allianz-Gesch&#228;digte ist das nat&#252;rlich kein Thema, da sind die Postbearbeitungszeiten schon l&#228;nger als sechs Wochen. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wertminderung f&#252;r 11 Jahre alten PKW</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/wertminderung-fuer-11-jahre-alten-pkw/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/wertminderung-fuer-11-jahre-alten-pkw/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 10:09:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieder eine Gerichtsentscheidung, die der angeblichen Grenze von 100.000 km bzw. einem Fahrzeugalter von f&#252;nf Jahren f&#252;r die Zubilligung einer Wertminderung eine klare Absage: erteilt Ist das Unfallfahrzeug bereits elf Jahre alt und hat eine Laufleistung von 183.502 km, kann dennoch ein merkantiler Minderwert bestehen, wenn sich das Kfz in einem au&#223;ergew&#246;hnlich guten Zustand befunden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder eine Gerichtsentscheidung, die der angeblichen Grenze von 100.000 km bzw. einem Fahrzeugalter von f&#252;nf Jahren f&#252;r die Zubilligung einer Wertminderung eine klare Absage: erteilt </p>
<blockquote><p>
Ist das Unfallfahrzeug bereits elf Jahre alt und hat eine Laufleistung von 183.502 km, kann dennoch ein merkantiler Minderwert bestehen, wenn sich das Kfz in einem au&#223;ergew&#246;hnlich guten Zustand befunden hat und nur einen Vorbesitzer hatte. Von einem sehr guten Zustand ist auszugehen, wenn kein Vorschaden gegeben ist, das Kfz scheckheftgepflegt war und der Wiederbeschaffungswert 8.000.- Euro betr&#228;gt. </p>
<p>Aus den Gr&#252;nden: Das Gericht hat keine Bedenken, dass nach den Umst&#228;nden des Einzelfalls als Ausnahme von der Regel bei dem erstmals am 01.10.1996 auf nur einen Vorbesitzer zugelassenen, zum Unfallzeitpunkt elf Jahre alten, unfallfreien, nicht vorbesch&#228;digten, scheckheftgepflegten Fahrzeug in einem &#252;berdurchschnittlichen Pflegezustand mit einer Laufleistung von 183.502 km ein Minderwert zu bejahen ist. Es handelt sich dabei um eine Minderung des Verkaufswertes, der trotz v&#246;lliger Instandsetzung deshalb verbleibt, weil ein Unfallfahrzeug schlecht verk&#228;uflich ist. </p>
<p>LG Berlin 41 S 15/09 vom 25.o6.2009<br />
Fundstelle: ADAJUR-ARCHIV #84536</p>
<p>Allen Versicherern, die immer noch auf dieser angeblichen Grenze herumreiten, sehr zur Lekt&#252;re empfohlen!</p>
<p>S. auch: LG Kaiserslautern 2 O 724/03 vom 18.04.2004; LG Oldenburg 1 S 651/98 vom 18.05.1999; AG Bochum 82 C 125/99 vom 30.04.1999; AG Wiesbaden 96 C 306/95-18 vom 29.01.1997; AG Gelsenkirchen 36 C 713/96 vom 20.01.1997; AG M&#252;nster 28 C 594/94 vom 19.12.1995; AG Essen 12 C 587/92 vom 24.06.1993; AG Rostock DAR 2000, 169 f.</p>
<p>Sehr instruktiv auch schon das LG Oldenburg 4 S 920/89 vom 11.10.1989. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsmessung mittels VKS als verfassungswidrig angesehen</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/geschwindigkeitsmessung-mittels-vks-als-verfassungswidrig-angesehen/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Aug 2009 09:07:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html Dann schauen wir mal weiter !]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html">http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html</a></p>
<p>Dann schauen wir mal weiter !</p>
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		</item>
		<item>
		<title>fiktive Abrechnung &#8211; Stundenverrechnungss&#228;tze &#8211; der BGH entscheidet</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/fiktive-abrechnung-stundenverrechnungssaetze-der-bgh-entscheidet/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Aug 2009 19:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach hier vorliegenden Informationen soll sich der Bundesgerichtshof am 20.10.2009 zu der umstrittenen Rechtsfrage &#228;u&#223;ern, ob eine K&#252;rzung der Stundenverrechnungss&#228;tze auf den Stundenlohn nicht markengebundener Fachwerkst&#228;tten mit dem Schadensrecht vereinbar ist. Hoffen wir auf eine klare Entscheidung des Bundesgerichtshofes, da nach dem jetzigen Kenntnisstand das KFZ des Gesch&#228;digten bereits einige Jahre alt war und somit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach hier vorliegenden Informationen soll sich der Bundesgerichtshof am 20.10.2009 zu der umstrittenen Rechtsfrage &#228;u&#223;ern, ob eine K&#252;rzung der Stundenverrechnungss&#228;tze auf den Stundenlohn nicht markengebundener Fachwerkst&#228;tten mit dem Schadensrecht vereinbar ist. Hoffen wir auf eine klare Entscheidung des Bundesgerichtshofes, da nach dem jetzigen Kenntnisstand das KFZ des Gesch&#228;digten bereits einige Jahre alt war und somit der BGH wieder sich schwammig &#228;u&#223;ern k&#246;nnte; frei nach dem Motto: <del datetime="2009-08-19T18:57:01+00:00">&#8220;Der Kl&#228;ger hat nicht nachgewiesen, dass sein x-Jahre altes Auto regelm&#228;&#223;ig in einer markengebundene Fachwerkstatt gewartet wird. Daher hat er vorliegend kein Anspruch auf die Abrechnung der Stundenverrechnungss&#228;tze einer markengebunden Fachwerkstatt. Die Frage, ob eine K&#252;rzung auch bei neuen Fahrzeugen, die regelm&#228;&#223;ig in einer Fachwerkstatt gewartet werden rechtens ist, musste daher im vorliegenden Streitfall nicht entschieden werden&#8221;</del></p>
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		<title>BGH-Urteil zur Neuwertabrechnung</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/bgh-urteil-zur-neuwertabrechnung/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Jul 2009 06:13:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat sich nunmehr mit Urteil vom 09.06.2009, AZ: VI ZR 110/08 zu der Frage der Neuwertabrechnung nach einem Verkehrsunfall besch&#228;ftigt. Der BGH h&#228;lt zun&#228;chst an der 1000km-Grenze fest. Weiterhin f&#252;hrt der BGH aus, dass ein Anspruch auf Neuwertabrechnung besteht, wenn eine erhebliche Besch&#228;digung vorliegt. Der BGH &#228;u&#223;ert sich dann auch zu der Frage, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat sich nunmehr mit Urteil vom 09.06.2009, AZ: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;sid=c698a994967decf81e51c980b56e6d19&#038;nr=48486&#038;pos=0&#038;anz=1" target="_blank">VI ZR 110/08</a> zu der Frage der Neuwertabrechnung nach einem Verkehrsunfall besch&#228;ftigt. Der BGH h&#228;lt zun&#228;chst an der 1000km-Grenze fest. Weiterhin f&#252;hrt der BGH aus, dass ein Anspruch auf Neuwertabrechnung besteht, wenn eine erhebliche Besch&#228;digung vorliegt. Der BGH &#228;u&#223;ert sich dann auch zu der Frage, was erheblich sei:</p>
<blockquote><p><em>Eine erhebliche Besch&#228;digung wird in aller Regel dann anzunehmen sein, wenn beim Unfall tragende oder sicherheitsrelevante Teile, insbesondere das Fahrzeugchassis, besch&#228;digt wurden und die fachgerechte Instandsetzung nicht v&#246;llig unerhebliche Richt- oder Schwei&#223;arbeiten am Fahrzeug erfordert. Denn durch derartige Arbeiten wird in erheblicher Weise in das Gef&#252;ge des Fahrzeugs eingegriffen.</em></p></blockquote>
<p>Danach ist eine erhebliche Besch&#228;digung zu verneinen, wenn</p>
<blockquote><p><em>der Unfall lediglich Fahrzeugteile betroffen hat, die im Rahmen einer fachgerecht durchgef&#252;hrten Reparatur spurenlos ausgewechselt werden k&#246;nnen, und die Funktionst&#252;chtigkeit und die Sicherheitseigenschaften des Fahrzeugs, insbesondere die Karosseriesteifigkeit und das Deformationsverhalten nicht beeintr&#228;chtigt sind (wie beispielsweise bei der Besch&#228;digung von Anbauteilen wie T&#252;ren, Scheiben, Sto&#223;stangen, etc.). Denn dann wird der fr&#252;here Zustand durch die Reparatur voll wieder hergestellt (vgl. Senatsurteil vom 4. M&#228;rz 1976 &#8211; VI ZR 14/75 &#8211; aaO, S. 733). Dies bedeutet allerdings nicht, dass jede Besch&#228;digung an einem nicht abschraubbaren Teil &#8211; z.B. Kratzer an der Karosserie &#8211; notwendigerweise zu einer Schadensbeseitigung auf Neuwagenbasis f&#252;hren w&#252;rde. Der Tatrichter hat bei der Aus&#252;bung seines Sch&#228;tzungsermessens zu ber&#252;cksichtigen, dass sich derartige Besch&#228;digungen mit Hilfe der heutigen Reparatur- und Lackiertechnik h&#228;ufig in einer Weise beseitigen lassen, die den schadensrechtlichen Charakter der Neuwertigkeit des Fahrzeugs uneingeschr&#228;nkt wiederherstellt</em>
</p></blockquote>
<p>Wieder etwas mehr Klarheit f&#252;r den Gesch&#228;digten !</p>
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