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	<title>Unfall - Blog &#187; aktuelle Rechtsprechung</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
	<lastBuildDate>Wed, 30 Nov 2011 14:49:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Wertminderung auch f&#252;r &#228;ltere Fahrzeuge</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/wertminderung-auch-fur-altere-fahrzeuge/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Aug 2011 10:43:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im aktuellen ADAJUR-Newsletter wird eine Entscheidung des AG K&#246;ln (263 C 240/10 vom 17.12.2010) referiert: Wertminderung in H&#246;he von 5% der Netto-Reparaturkosten bei &#252;berdurchschnittlich gepflegtem sieben Jahre altem Unfallfahrzeug F&#252;r ein sieben Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 191.000 km, das sich in einem &#252;berdurchschnittlich gepflegten Zustand befindet, kann eine Wertminderung in H&#246;he von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im aktuellen ADAJUR-Newsletter wird eine Entscheidung des AG K&#246;ln (263 C 240/10 vom 17.12.2010) referiert: </p>
<blockquote><p>
Wertminderung in H&#246;he von 5% der Netto-Reparaturkosten bei &#252;berdurchschnittlich gepflegtem sieben Jahre altem Unfallfahrzeug </p>
<p>F&#252;r ein sieben Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 191.000 km, das sich in einem &#252;berdurchschnittlich gepflegten Zustand befindet, kann eine Wertminderung in H&#246;he von 5% der Netto- Reparaturkosten geltend gemacht werden. </p>
<p>Aus den Gr&#252;nden: Die Schadensh&#246;he ist im Wesentlichen unstreitig. Als Wertminderung erscheint ein Betrag von 200.- Euro angemessen und ausreichend. Der Sachverst&#228;ndige hat in seinem Gutachten u.a. auch darauf hingewiesen, dass die von ihm angenommene Wertminderung nicht auf dem Verdacht eventuell verborgener M&#228;ngel beruht &#8211; dies mag bei den heutigen Reparaturm&#246;glichkeiten bei Durchf&#252;hrung einer fachgerechten Reparatur zweifelhaft sein &#8211; aber m&#246;glicherweise auf verbleibende Restunfallspuren. Andererseits hat er auf den &#252;berdurchschnittlich gepflegten Zustand des Fahrzeugs der Kl&#228;gerin hingewiesen, so dass eine Wertminderung von 200.- Euro &#8211; ca. 5% der Netto-Reparaturkosten &#8211; angemessen und ausreichend erscheint.<br />
Fundstellen: SP 2011, 222
</p></blockquote>
<p>Wieder ein Beleg daf&#252;r, dass die von Versicherungen gern noch postulierte angebliche Grenze von 5 Jahren / 100.00 km Laufleistung f&#252;r die Zuerkennung von Wertminderung l&#228;ngst &#252;berholt ist</p>
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		<title>Sachverst&#228;ndigenhonorar unterliegt nicht der Haftungsquote</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 13:52:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Deneke</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[wie der Kollege Vogel  hier mitteilt, hat das OLG Rostock mit den aus dem Urteil des AG Siegburg bekannten Argumenten die Gutachterkosten von der Aufteilung entsprechend der Haftungsquote ausgenommen und spricht sie trotz 1/3 &#8211; Mithaftung voll zu.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>wie der Kollege Vogel  <a href="http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Verkehrsrecht/Vollen_Gutachterkosten_auch_bei_Mithaftung_des_Geschaedigten_-_Erste_Entscheidung_eines_Oberlandesgerichts_Rostock_vom_25.2.2011_5_U_122_10" target="_blank">hier</a> mitteilt, hat das OLG Rostock mit den aus dem Urteil des AG Siegburg bekannten Argumenten die Gutachterkosten von der Aufteilung entsprechend der Haftungsquote ausgenommen und spricht sie trotz 1/3 &#8211; Mithaftung voll zu.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Versicherung postuliert Stundens&#228;tze der Fachwerkstatt</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/versicherung-postuliert-stundensaetze-der-fachwerkstatt/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/versicherung-postuliert-stundensaetze-der-fachwerkstatt/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 01 Aug 2010 15:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Um sich vor Zahlungen zu dr&#252;cken, ist Versicherungen offensichtlich keine Argumentation zu schr&#228;g &#8211; und sie es auch ein direkter Widerspruch zu der sonstigen massiv vertretenen Argumentation, Stundenverrechnungss&#228;tze einer markengebundenen Fachwerkstatt st&#252;nden dem Gesch&#228;digten &#8211; jedenfalls bei fiktiver Abrechnung &#8211; eher nicht zu. Vor dem LG K&#246;ln (Urteil 11 S 410/07 vom 23.o9.2008) ging das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Um sich vor Zahlungen zu dr&#252;cken, ist Versicherungen offensichtlich keine Argumentation zu schr&#228;g &#8211; und sie es auch ein direkter Widerspruch zu der sonstigen massiv vertretenen Argumentation, Stundenverrechnungss&#228;tze einer markengebundenen Fachwerkstatt st&#252;nden dem Gesch&#228;digten &#8211; jedenfalls bei fiktiver Abrechnung &#8211; eher nicht zu. Vor dem LG K&#246;ln (Urteil 11 S 410/07 vom 23.o9.2008) ging das jetzt schief: </p>
<p>Interessant an diesem Fall war, dass das von Versicherer in Auftrag gegebene Gutachten zur Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens f&#252;hrte, allerdings (nur) auf der Basis der Stundenverrechnungss&#228;tze eines markengebundenen Fachbetriebs. Daher wollte die Versicherung auch nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzen. </p>
<p>Der Gesch&#228;digte lie&#223; seinen PKW hingegen in einer anderen Werkstatt instandsetzen und klagte auf Erstattung der Reparaturkosten gem&#228;&#223; Rechnung. Das <a href="http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/223286/" target="_blank">LG K&#246;ln</a> gab ihm Recht: </p>
<p>Ein Gesch&#228;digter muss sich nicht auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis einlassen, sondern kann den Reparaturkostenbetrag laut Rechnung ersetzt verlangen, wenn er sein Fahrzeug entsprechend dem Sachverst&#228;ndigengutachten fachgerecht und vollst&#228;ndig reparieren l&#228;sst und die Rechnung &#8211; entgegen der Sch&#228;tzung des Sachverst&#228;ndigen &#8211; die 130-Prozent-Grenze nicht &#252;berschreitet. </p>
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		<title>DEKRA Claims Services GmbH rudert zur&#252;ck</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/dekra-claims-services-gmbh-rudert-zurueck/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 17:51:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verkehrsanw&#228;lte informieren: Vergleichsbeschluss in Sachen DEKRA Claims Services GmbH Der Gesch&#228;ftsf&#252;hrende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht war im Februar 2009 von Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Aktivit&#228;ten der DEKRA Claims Services GmbH aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurde vor dem Landgericht K&#246;ln Klage gegen die DEKRA Claims Services GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Vergleichsbeschluss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verkehrsanw&#228;lte informieren: </p>
<blockquote><p>
Vergleichsbeschluss in Sachen DEKRA Claims Services GmbH</p>
<p>Der Gesch&#228;ftsf&#252;hrende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht war im Februar 2009 von Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Aktivit&#228;ten der DEKRA Claims Services GmbH aufmerksam gemacht worden. Daraufhin wurde vor dem Landgericht K&#246;ln Klage gegen die DEKRA Claims Services GmbH eingereicht. Das Verfahren wurde durch den Vergleichsbeschluss des LG K&#246;ln vom 18./26.01.2010 beendet. </p>
<p>In der Pr&#228;ambel des Vergleichs wird festgestellt, dass die DEKRA Claims Services GmbH aus wirtschaftlichen Gr&#252;nden entschieden habe, das Projekt &#8220;Schadensmanagement Plus&#8221; nicht fortzuf&#252;hren. Die DEKRA Claims Services GmbH verpflichtet sich in dem Vergleich, nicht mehr zur Akquise von Schadensabwicklung werbend an Autoh&#228;user und/oder Kunden solcher Autoh&#228;user unter Hinweis auf das von ihr entwickelte Konzept &#8220;Schadenmanagement PLUS f&#252;r Autoh&#228;user&#8221; heranzutreten. Sie wird alle Autoh&#228;user, die in das Pilotprojekt &#8220;Schadensmanagement PLUS&#8221; eingebunden waren, auffordern, nicht mehr f&#252;r dieses zu werben oder diesbez&#252;gliche Werbeunterlagen zu verteilen.
</p></blockquote>
<p>Sicherlich keine schlechte Nachricht, jedenfalls nicht f&#252;r die Gesch&#228;digten. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Wertminderung bei 8 und 11 Jahre alten PKWs</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/wertminderung-bei-8-jahre-altem-pkw/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Dec 2009 19:55:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Captain HUK referiert eine l&#246;bliche Entscheidung des AG Neum&#252;nster 32 C 1453/07 vom 15.05.2008. Ebenso wie schon l&#228;ngst viele andere Gerichte (z.B. LG Kaiserslautern 2 O 724/03 vom 18.04.2004; LG Oldenburg 4 S 920/89 vom 11.10.1989; LG Oldenburg 1 S 651/98 vom 18.05.1999; AG Bochum 82 C 125/99 vom 30.04.1999; AG Wiesbaden 96 C 306/95-18 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.captain-huk.de/urteile/das-ag-neumuenster-zur-wertminderung-bei-einem-8-jahre-alten-fahrzeug/#more-3490" target="_blank">Captain HUK</a> referiert eine l&#246;bliche Entscheidung des AG Neum&#252;nster 32 C 1453/07 vom 15.05.2008. Ebenso wie schon l&#228;ngst viele andere Gerichte<br />
<blockquote>(z.B. LG Kaiserslautern 2 O 724/03 vom 18.04.2004; LG Oldenburg 4 S 920/89 vom 11.10.1989; LG Oldenburg 1 S 651/98 vom 18.05.1999; AG Bochum 82 C 125/99 vom 30.04.1999; AG Wiesbaden 96 C 306/95-18 vom 29.01.1997; AG Gelsenkirchen 36 C 713/96 vom 20.01.1997; AG M&#252;nster 28 C 594/94 vom 19.12.1995; AG Essen 12 C 587/92 vom 24.06.1993; AG Rostock DAR 2000, 169 f.)</p></blockquote>
<p> erteilte das AG Neum&#252;nster der angeblichen Grenze eines Fahrzeugalters von f&#252;nf Jahren bzw. einer Laufleistung von 100.000 km f&#252;r die Zuerkennung einer Wertminderung eine klare Absage: </p>
<blockquote><p>
&#8230; hat sich das Gericht die &#220;berzeugung gebildet, dass nach der Reparatur des Fahrzeugs ein relevanter Minderwert verblieben ist, den es mit 250,00 EUR als zutreffend beziffert einsch&#228;tzt. Die von den Beklagten angef&#252;hrten Grenzen f&#252;r die Anerkennung einer Wertminderung &#8211; ein Fahrzeugalter von 5 Jahren und eine Laufleistung von 100.000 km &#8211; sind durch die technische Entwicklung &#252;berholt (vgl. BGH a.a.O.). Der BGH f&#252;hrt zutreffend aus, dass f&#252;r die Beurteilung eines Minderwertes nicht die Laufleistung an sich, sondern ihre Bedeutung f&#252;r die Bewertung des betreffenden Kfz auf dem Gebrauchtwagenmarkt ma&#223;geblich ist Gleiches muss f&#252;r das Fahrzeugalter gelten. Solange f&#252;r Fahrzeuge mit vergleichbarer Laufleistung und vergleichbarem Alter noch ein Gebrauchtwagenmarkt besteht und ein Unfallschaden zu einem geringeren Marktpreis f&#252;hrt, gibt es keinen Grund, die Zuerkennung eines Minderwerts vom Unterschreiten starrer Grenzen abh&#228;ngig zu machen.
</p></blockquote>
<p><strong>EBEN !</strong>, m&#246;chte man sagen. Bedauerlich nur, dass sich diese angebliche Grenze noch auf diversen Anwalts-Homepages findet und auch von so manchem Sachverst&#228;ndigen noch behauptet wird. </p>
<p>Vgl. auch ganz aktuell: AG Idstein 31 C 155/09 (10) vom o4.12.2009 bei <a href="http://www.captain-huk.de/urteile/das-ag-idstein-mit-einem-aktuellen-urteil-zur-fiktiven-abrechnung-zu-den-kosten-fuer-eine-sachverstaendige-stellungnahme-und-zur-wertminderung-fuer-ein-11-jahre-altes-fahrzeug/#more-3482" target="_blank">Captain HUK</a> f&#252;r einen 11 Jahre alten PKW. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH-Urteil zu Stundenverrechnungss&#228;tzen</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/bgh-urteil-zu-stundenverrechnungssaetzen/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/bgh-urteil-zu-stundenverrechnungssaetzen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 07:12:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Kasulke</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/bgh-urteil-zu-stundenverrechnungssaetzen/</guid>
		<description><![CDATA[Ich hatte bereits hier: http://www.unfall-recht.info/bgh-entscheidung-zu-den-stundenverrechnungssaetzen/ auf das Urteil des BGH verwiesen. Endlich liegt der Volltext der Entscheidung vor. Insbesondere m&#246;chte ich einen wichtigen Teil des Urteils zitieren: &#8220;Will der Sch&#228;diger mithin den Gesch&#228;digten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine g&#252;nstigere Reparaturm&#246;glichkeit in einer m&#252;helos und ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte bereits hier: <a href="http://www.unfall-recht.info/bgh-entscheidung-zu-den-stundenverrechnungssaetzen/">http://www.unfall-recht.info/bgh-entscheidung-zu-den-stundenverrechnungssaetzen/</a> auf das Urteil des BGH verwiesen. Endlich liegt der Volltext der Entscheidung vor. Insbesondere m&#246;chte ich einen wichtigen Teil des Urteils zitieren:</p>
<blockquote><p>&#8220;Will der Sch&#228;diger mithin den Gesch&#228;digten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine g&#252;nstigere Reparaturm&#246;glichkeit in einer m&#252;helos und ohne Weiteres zug&#228;nglichen &#8220;freien Fachwerkstatt&#8221; verweisen, muss der Sch&#228;diger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualit&#228;tsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Dabei sind dem Vergleich die (markt-)&#252;blichen Preise der Werkst&#228;tten zugrunde zu legen. <strong>Das bedeutet insbesondere, dass sich der Gesch&#228;digte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht<br />
nicht auf Sonderkonditionen von Vertragswerkst&#228;tten des Haftpflichtversicherers des Sch&#228;digers verweisen lassen muss.</strong> Andernfalls w&#252;rde die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die M&#246;glichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie er&#246;ffnet (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194f.; vom 21.Januar 1992 -VI ZR142/91- VersR 1992, 457; vom 6.April 1993 &#8211; VI ZR 181/92 &#8211; VersR 1993, 769 und vom 12. Juli 2005- VI ZR 132/04 &#8211; VersR 2005, 1448, 1449). Dies entspricht dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes, nach dem der Gesch&#228;digte Herr des Restitutionsgeschehens ist und grunds&#228;tzlich selbst bestimmen darf, wie<br />
er mit der besch&#228;digten Sache verf&#228;hrt (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f. und vom 12. Juli 2005 &#8211; VI ZR 132/04 &#8211; aaO).&#8221;</p></blockquote>
<p>Ein klassisches Eigentor der Versicherungswirtschaft, dass sie diesen Fall haben vom BGH entscheiden lassen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Regulierungsfrist 4 &#8211; 6 Wochen?</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/regulierungsfrist-4-6-wochen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 10:18:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/regulierungsfrist-4-6-wochen/</guid>
		<description><![CDATA[Das LG Berlin (58 O 176/08 vom o5.o2.2009) h&#228;lt bei Verkehrsunf&#228;llen eine Regulierungsfrist von 4 &#8211; 6 Wochen f&#252;r angemessen. Die Begr&#252;ndung vermag allerdings keineswegs zu &#252;berzeugen: Dem Haftpflichtversicherer ist nach einem Verkehrsunfall eine angemessene Pr&#252;fungsfrist zuzubilligen, die bei durchschnittlichen Verkehrsunf&#228;llen mit vier bis sechs Wochen zu bemessen ist (m.w.N.). Hier hat die Kl&#228;gerin weniger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Berlin (58 O 176/08 vom o5.o2.2009) h&#228;lt bei Verkehrsunf&#228;llen eine Regulierungsfrist von 4 &#8211; 6 Wochen f&#252;r angemessen. Die Begr&#252;ndung vermag allerdings keineswegs zu &#252;berzeugen: </p>
<blockquote><p>
Dem Haftpflichtversicherer ist nach einem Verkehrsunfall eine angemessene Pr&#252;fungsfrist zuzubilligen, die bei durchschnittlichen Verkehrsunf&#228;llen mit vier bis sechs Wochen zu bemessen ist (m.w.N.). Hier hat die Kl&#228;gerin weniger als sechs Wochen nach der ersten Anzeige des Unfalls bei der Beklagten zu 2 Klage erhoben, obwohl die Beklagte zu 2 in keiner Weise signalisiert hat, sie werde berechtigte Anspr&#252;che der Kl&#228;gerin nicht freiwillig ausgleichen. Vielmehr hatte die Beklagte zu 2 ausdr&#252;cklich im Schreiben vom 2. Juli 2008 mitgeteilt, dass ihr bislang weder die Schadensanzeige des Versicherungsnehmers noch die von der Kl&#228;gerin erbetene Kopie der amtlichen Ermittlungsakte vorliege, und damit hinreichend deutlich gemacht, dass eine Regulierung des Schadens bislang ausschlie&#223;lich wegen des Fehlens ausreichender Unterlagen zur Haftungspr&#252;fung nicht erfolgt sei.
</p></blockquote>
<p>Der Unfall hatte sich am o5.o6.2008 ereignet. Dass der Versicherung ca. ein Monat sp&#228;ter noch keine Schadensanzeige ihres Versicherungsnehmers vorlag, stellt eine Obliegenheitsverletzung des VN dar, die wohl kaum eine Entlastung der Versicherung oder gar einer Verl&#228;ngerung von Regulierungsfristen begr&#252;nden kann. Ferner ist anerkannt, dass die Schadensregulierung nicht von der Einsicht in die Ermittlungsakte abh&#228;ngig gemacht werden darf (vgl. z.B. schon OLG Saarbr&#252;cken Urteil 3 U 199/89 vom 16.11.1991). </p>
<p>Interessant ist aber ein Hinweis des Gerichts: </p>
<blockquote><p>
Den Beklagten zu 1, dem eine Pr&#252;fungsfrist wohl nicht zuzubilligen w&#228;re, hat die Kl&#228;gerin nicht eigenst&#228;ndig zur Zahlung aufgefordert.
</p></blockquote>
<p>(&#196;hnlich auch OLG Rostock (<a href="http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&#038;opv=011123" target="_blank">Beschluss 1 W 338/98 vom o9.o1.2001</a>)</p>
<p>Ergo also schrittweise klagen, erst gegen den Unfallgegner selbst und gegen seine Haftpflichtversicherung nach Ablauf der nach Ansicht des Gerichts wohl angemessenen Regulierungsfrist „von etwa 4 bis 6 Wochen&#8221;? Interessante Idee!</p>
<p>P.S.: F&#252;r Allianz-Gesch&#228;digte ist das nat&#252;rlich kein Thema, da sind die Postbearbeitungszeiten schon l&#228;nger als sechs Wochen. <img src='http://www.unfall-recht.info/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wertminderung f&#252;r 11 Jahre alten PKW</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/wertminderung-fuer-11-jahre-alten-pkw/</link>
		<comments>http://www.unfall-recht.info/wertminderung-fuer-11-jahre-alten-pkw/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 10:09:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
				<category><![CDATA[aktuelle Rechtsprechung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/wertminderung-fuer-11-jahre-alten-pkw/</guid>
		<description><![CDATA[Wieder eine Gerichtsentscheidung, die der angeblichen Grenze von 100.000 km bzw. einem Fahrzeugalter von f&#252;nf Jahren f&#252;r die Zubilligung einer Wertminderung eine klare Absage: erteilt Ist das Unfallfahrzeug bereits elf Jahre alt und hat eine Laufleistung von 183.502 km, kann dennoch ein merkantiler Minderwert bestehen, wenn sich das Kfz in einem au&#223;ergew&#246;hnlich guten Zustand befunden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieder eine Gerichtsentscheidung, die der angeblichen Grenze von 100.000 km bzw. einem Fahrzeugalter von f&#252;nf Jahren f&#252;r die Zubilligung einer Wertminderung eine klare Absage: erteilt </p>
<blockquote><p>
Ist das Unfallfahrzeug bereits elf Jahre alt und hat eine Laufleistung von 183.502 km, kann dennoch ein merkantiler Minderwert bestehen, wenn sich das Kfz in einem au&#223;ergew&#246;hnlich guten Zustand befunden hat und nur einen Vorbesitzer hatte. Von einem sehr guten Zustand ist auszugehen, wenn kein Vorschaden gegeben ist, das Kfz scheckheftgepflegt war und der Wiederbeschaffungswert 8.000.- Euro betr&#228;gt. </p>
<p>Aus den Gr&#252;nden: Das Gericht hat keine Bedenken, dass nach den Umst&#228;nden des Einzelfalls als Ausnahme von der Regel bei dem erstmals am 01.10.1996 auf nur einen Vorbesitzer zugelassenen, zum Unfallzeitpunkt elf Jahre alten, unfallfreien, nicht vorbesch&#228;digten, scheckheftgepflegten Fahrzeug in einem &#252;berdurchschnittlichen Pflegezustand mit einer Laufleistung von 183.502 km ein Minderwert zu bejahen ist. Es handelt sich dabei um eine Minderung des Verkaufswertes, der trotz v&#246;lliger Instandsetzung deshalb verbleibt, weil ein Unfallfahrzeug schlecht verk&#228;uflich ist. </p>
<p>LG Berlin 41 S 15/09 vom 25.o6.2009<br />
Fundstelle: ADAJUR-ARCHIV #84536</p>
<p>Allen Versicherern, die immer noch auf dieser angeblichen Grenze herumreiten, sehr zur Lekt&#252;re empfohlen!</p>
<p>S. auch: LG Kaiserslautern 2 O 724/03 vom 18.04.2004; LG Oldenburg 1 S 651/98 vom 18.05.1999; AG Bochum 82 C 125/99 vom 30.04.1999; AG Wiesbaden 96 C 306/95-18 vom 29.01.1997; AG Gelsenkirchen 36 C 713/96 vom 20.01.1997; AG M&#252;nster 28 C 594/94 vom 19.12.1995; AG Essen 12 C 587/92 vom 24.06.1993; AG Rostock DAR 2000, 169 f.</p>
<p>Sehr instruktiv auch schon das LG Oldenburg 4 S 920/89 vom 11.10.1989. </p>
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