Versicherung postuliert Stundensätze der Fachwerkstatt
Sonntag, 01. August 2010Um sich vor Zahlungen zu drücken, ist Versicherungen offensichtlich keine Argumentation zu schräg – und sie es auch ein direkter Widerspruch zu der sonstigen massiv vertretenen Argumentation, Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt stünden dem Geschädigten – jedenfalls bei fiktiver Abrechnung – eher nicht zu. Vor dem LG Köln (Urteil 11 S 410/07 vom 23.o9.2008) ging das jetzt schief:
Interessant an diesem Fall war, dass das von Versicherer in Auftrag gegebene Gutachten zur Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens führte, allerdings (nur) auf der Basis der Stundenverrechnungssätze eines markengebundenen Fachbetriebs. Daher wollte die Versicherung auch nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzen.