Wertminderung auch für ältere Fahrzeuge
Dienstag, 30. August 2011Im aktuellen ADAJUR-Newsletter wird eine Entscheidung des AG Köln (263 C 240/10 vom 17.12.2010) referiert:
Wertminderung in Höhe von 5% der Netto-Reparaturkosten bei überdurchschnittlich gepflegtem sieben Jahre altem Unfallfahrzeug
Für ein sieben Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 191.000 km, das sich in einem überdurchschnittlich gepflegten Zustand befindet, kann eine Wertminderung in Höhe von 5% der Netto- Reparaturkosten geltend gemacht werden.