BGH-Urteil: Vollkaskoversicherung und Rückstufung
Ein neues erfreuliches Urteil:
“Bei einer anteiligen Haftung muss der Geschädigte vor Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung grundsätzlich nicht die Mitteilung über die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers seines Unfallgegners abwarten.”
BGH, 26.09.2006, AZ: VI ZR 247/05