BGH-Urteil: Vollkaskoversicherung und Rückstufung

Ein neues erfreuliches Urteil:

“Bei einer anteiligen Haftung muss der Geschädigte vor Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung grundsätzlich nicht die Mitteilung über die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers seines Unfallgegners abwarten.”

BGH, 26.09.2006, AZ: VI ZR 247/05

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