BGH - Unfallverursacher haftet anteilig für Rückstufungsschaden in der Kasko nach einem Verkehrsunfall

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte des Unfallbeteiligten, auch wenn er den Unfall teilweise zu verantworten hat. Der BGH  (Az:  VI ZR 36/05) entschieden, dass  der Schädiger bei nur anteiliger Schadensverursachung für den Rückstufungsschaden haftet, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt. Der BGH führt aus, dass der der Rückstufungsschaden in der Vollkaskoversicherung trotz des anteiligen Mitverschuldens des Geschädigten eine adäquate Folge des Unfalls ist.

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