BGH-Entscheidung zu den Stundenverrechnungssätzen
Wie bereits hier angekündigt, nunmehr die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zu der umstrittenen Frage. Sobald die Entscheidung schriftlich vorliegt werden wir weiter berichten.
Quelle: www.bundesgerichtshof.de
Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkosten- abrechnung nach einem Verkehrsunfall
Der Kläger macht gegen den Beklagten restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend. Dabei wurde das Fahrzeug des Klägers, ein zum Unfallzeitpunkt ca. 9 ½ Jahre alter VW Golf mit einer Laufleistung von über 190.000 km, beschädigt.
Die Haftung des Beklagten steht dem Grunde nach außer Streit. Die Parteien streiten nur noch um die Frage, ob sich der Kläger im Rahmen der fiktiven Abrechnung seines Fahrzeugschadens auf niedrigere Stundenverrechnungssätze einer ihm vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherer benannten “freien Karosseriefachwerkstatt” verweisen lassen muss oder ob er auf der Grundlage des von ihm vorgelegten Sachverständigengutachtens die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen VW-Fachwerkstatt erstattet verlangen kann.
Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat an seiner bereits im sog. Porsche-Urteil (BGHZ 155, 1) geäußerten Rechtsauffassung festgehalten, dass der Geschädigte seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Will der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen “freien Fachwerkstatt” verweisen, muss der Schädiger darlegen und ggf. beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
Ist dies der Fall, kann es für den Geschädigten gleichwohl unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, sich auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt verweisen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge bis zum Alter von 3 Jahren. Denn bei neuen bzw. neuwertigen Kraftfahrzeugen muss sich der Geschädigte im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich nicht auf andere Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen, die ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, einer Herstellergarantie und/oder Kulanzleistungen Schwierigkeiten bereiten könnten.
Auch bei älteren Kraftfahrzeugen kann es für den Geschädigten unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch eine konkrete Reparaturrechnung belegt.
Im Streitfall war das Urteil des Berufungsgerichts bereits deshalb aufzuheben und an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, weil dieses zur Gleichwertigkeit der aufgezeigten alternativen Reparaturmöglichkeit noch keine Feststellungen getroffen hatte.
Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09
AG Würzburg – 16 C 1235/08 – Entscheidung vom 10. Juli 2008
LG Würzburg – 42 S 1799/08 – Entscheidung vom 21. Januar 2009
Karlsruhe, den 20. Oktober 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
20. Oktober 2009 at 19:51
Lobenswert, dass der BGH endlich den Instanzgerichten noch einmal ausdrücklich aufgibt, dass der Schädiger die Gleichwertigkeit zu beweisen hat. Dies wurde von vielen Instanzgerichten ignoriert. Da der Geschädigte grundsätzlich keine Erkundigungspflicht hat, dürfte also ein pauschales Bestreiten der Gleichwertigkeit ausreichend sein. Eventuell sogar mit Nichtwissen. Die Versicherung muss dann ausreichend vortragen und Beweise anbieten. Erst diese müssen dann substantiiert angegriffen werden.
20. Oktober 2009 at 19:54
Ob die Richter des BGH hier mitlesen ?
http://www.unfall-recht.info/fiktive-abrechnung-stundenverrechnungssaetze-der-bgh-entscheidet/
In der Ankündigung war der Wortlaut vermutet, wie der BGH sich zu einem “alten” KFZ äußern wird.
21. Oktober 2009 at 21:46
Man könnte natürlich auch meinen, dass die Richter Fachaufsätze lesen:
http://www.strassenverkehrsrecht-online.de/SVR/hefte/Aufsatz_08_07.pdf
30. Oktober 2009 at 10:59
[...] werden. Nach der aktuellen BGH-Entscheidung zu den Stundenverrechnungssätzen, auf die bereits hier hingewiesen wurde, hatte ich die VGH angeschrieben und aufgefordert, die zunächst ein [...]
03. November 2009 at 15:29
@ Stephan
Toller Aufsatz?
Bleibt nur noch eine Frage: Was hat der Autor von geneigter Seite dafür bekommen ?
Ansonsten hat die Abhandlung recht wenig mit dem derzeitigen Schadensersatzrecht und der neuen BGH-Entscheidung gemäß Pressemitteilung gemein. Der BGH bestätigt unterm Strich die Porsche-Entscheidung und zäumt das Pferd von der anderen Seite auf. Markenwerkstattkosten in der Regel und ggf. bei bestimmten Fahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen nicht. Und als Damoklesschwert stets den Nachweis der Werkstatt-Gleichwertigkeit, die grundsätzlich der Schädiger zu beweisen hat.
Außerdem, eine der tragenden Säulen des Aufsatzes, die Entscheidung des LG Berlin, war wohl auf sandigem Boden gebaut, wenn man die Entscheidung des Kammergerichts Berlin in einem anderen Verfahren anno 2008 hinzuzieht (22 U 13/08 vom 30.06.2008).
http://www.mein-recht-in-berlin.de/Dateien/KG_22_U_13-08.pdf
Das Kammergericht hatte sich in der genannten Entscheidung ausführlich mit der technischen und wirtschaftlichen “Gleichwertigkeit” gemäß “Porsche-Urteil” beschäftigt. Es wurden die wesentlichen Kriterien zur Gleichwertigkeit bzw. Nichtgleichwertigkeit sauber herausgearbeitet und damit die Vorstellungen des Aufsatzes in das Reich der Fabel verwiesen.
16. Dezember 2009 at 08:12
[...] hatte bereits hier: http://www.unfall-recht.info/bgh-entscheidung-zu-den-stundenverrechnungssaetzen/ auf das Urteil des BGH verwiesen. Endlich liegt der Volltext der Entscheidung vor. Insbesondere [...]