Basler – Wer lesen kann …

Manchmal kann man sich über sinnfreie Korrespondenz von Versicherungen nur wunden:

Mein Schreiben:

… spezifiziere ich die Schadensersatzansprüche meines nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten … vorerst wie folgt:

Frage Basler:

… ob Ihr Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Mein Schreiben:

Mein Mandant hatte seinen PKW auf einem von Ihrer VN gemieteten Parkplatz abgestellt.

Frage Basler:

War das Parken auf dem angemieteten Parkplatz für Ihren Mandanten erlaubt?

Man darf gespannt sein, was als nächstes kommt.

5 Antworten zu “Basler – Wer lesen kann …”

  1. Peter Sagt:

    Nunja, Ihre Formulierung aus dem zweiten Beispiel könnte eindeutiger sein. Ich habe es spontan auch so verstanden, dass die VN den Parkplatz gemietet hat und der Mandant dort geparkt hat. Die Frage nach der Berechtigung ist damit nachvollziehbar.

  2. skugga Sagt:

    @ Peter: Beutelchen Erbsen gefällig? Hätte die VN den Parkplatz gemietet, müsste die Formulierung lauten: “… auf einem durch Ihre VN gemieteten Parkplatz…” Bei korrektem Grammatikeinsatz seh ich da keine Missverständlichkeiten. ;-)

  3. RA Melchior Sagt:

    @ skugga: Schwache Grammatik ist hier wohl u.a. das Problem. ;-)

  4. skugga Sagt:

    @ RA Melchior: Das fürchte ich auch – aber nicht auf ihrer Seite… ;-)

  5. RA Melchior Sagt:

    @ skugga: Nee, schon klar. ;-)

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