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	<title>Kommentare zu: Barmenia und die Kosten f&#252;r den Kostenvoranschlag</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 09:49:50 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: RASchepers</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-555</link>
		<dc:creator>RASchepers</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Oct 2007 20:54:36 +0000</pubDate>
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		<description>@ jeannine

W&#252;rden Sie mir bitte 50,- € &#252;berweisen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ jeannine</p>
<p>W&#252;rden Sie mir bitte 50,- € &#252;berweisen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Matze</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-548</link>
		<dc:creator>Matze</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 11:07:54 +0000</pubDate>
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		<description>Hi, Ich finde auch, erst geht es um 50.-€ dann um mehr. Was recht ist mu&#223; auch recht bleiben. Normalerweise bin ich kein rechthabericher Mensch. Aber bei solchen Sachen , werd ich Stur.
Gr&#252;&#223;e Matze</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi, Ich finde auch, erst geht es um 50.-€ dann um mehr. Was recht ist mu&#223; auch recht bleiben. Normalerweise bin ich kein rechthabericher Mensch. Aber bei solchen Sachen , werd ich Stur.<br />
Gr&#252;&#223;e Matze</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-547</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Oct 2007 09:51:32 +0000</pubDate>
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		<description>@ jeannine: Der/die Kl&#252;gere gibt so lange nach, bis er/sie der/die D&#252;mmere ist. 

Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, nur um der lieben Ruhe willen mutwillige K&#252;rzereien seitens gewisser Versicherer zu akzeptieren (zumal genau das wohl auch ein Motiv f&#252;r die K&#252;rzerei ist - und h&#228;ufig auch funktioniert, wie man sieht).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ jeannine: Der/die Kl&#252;gere gibt so lange nach, bis er/sie der/die D&#252;mmere ist. </p>
<p>Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, nur um der lieben Ruhe willen mutwillige K&#252;rzereien seitens gewisser Versicherer zu akzeptieren (zumal genau das wohl auch ein Motiv f&#252;r die K&#252;rzerei ist - und h&#228;ufig auch funktioniert, wie man sieht).</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungsfuzzi</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-546</link>
		<dc:creator>Versicherungsfuzzi</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2007 21:15:18 +0000</pubDate>
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		<description>@SV Stoll:
"Geben Kostenvoranschl&#228;ge den Schadensumfang falsch wieder ist das dessen Problem. Ein Sachverst&#228;ndiger dagegen muss zu diesen Dingen zwingend Stellung beziehen bzw. dies hinterfragen."

Bei aller Hochachtung, Herr Stoll. Aber welcher SV macht das bitte bei den Kleinsch&#228;den, um die es hier geht? 
Au&#223;erdem: Kein Versicherer wird bei einem Schaden, der nur ansatzweise nach Totalschaden oder streitiger Schadenh&#246;he riecht, einen Kostenvoranschlag zur Bezifferung akzeptieren, sondern immer auf ein Gutachten bestehen. 
Hier geht es doch &#252;berwiegend um die Sch&#228;den, bei denen der Gesch&#228;digte auf jeden Fall reparieren l&#228;sst oder die so gering sind, dass ein Gutachten nicht wirtschaftlich w&#228;re.
Und bei den 100%igen Reparaturf&#228;llen diktiert oftmals ohnehin die Werkstatt den Preis. Die F&#228;lle, in denen ein Parteisachverst&#228;ndiger nach einer durchgef&#252;hrten Reparatur Abz&#252;ge an der Rechnung vornimmt, kann ich an einer Hand abz&#228;hlen. Erstens macht es nur unn&#246;tig Arbeit (Rechnungspr&#252;fungen sind n&#228;mlich l&#228;stig und m&#252;ssen nebenher erledigt werden) und zweitens will man es sich - verst&#228;ndlicherweise - weder mit der Werkstatt noch mit dem Kunden verscherzen...

Desweiteren ist der SV hier auch massiv von den Informationen des Auftraggebers abh&#228;ngig. Vieles wird er nicht ber&#252;cksichtigen k&#246;nnen, weil der Gesch&#228;digte ihn gar nicht mit den erforderlichen Informationen versieht.

Ein aktuelles Beispiel:
VN rammt AS beim Spurwechsel. AS f&#228;hrt einen &#228;lteren Transporter mit einachsigem Anh&#228;nger. Aufprall nur am H&#228;nger (untreitig), welcher umkippt.

AS beziffert mit einem Kostenvoranschlag, der die Instandsetzung beider Seitenteile und des Hecks (Abschlussblech und Sto&#223;f&#228;nger) vorsieht.

Nach Nachbesichtigung und Unfallanalyse wird nur der Schaden am Sto&#223;f&#228;nger erstattet, weil ein Kontakt zwischen H&#228;nger und Sto&#223;f&#228;nger zwar unwahrscheinlich ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann.

RA schickt AS zum SV.
Dieser wird &#252;ber den gesamten Hergang offenbar nicht informiert, sondern erh&#228;lt den Auftrag, die Besch&#228;digungen am Transporter zu kalkulieren.
Dieses Gutachten ist sachlich sicher richtig, aber absolut f&#252;r die Katz. Denn der SV wurde nicht beauftragt, die Kompatibilit&#228;t der Sch&#228;den zu pr&#252;fen. Jedenfalls finden sich die Worte "plausibel" oder "kompatibel" im ganzen Gutachten nicht...

Jetzt sind (ausnahmsweise) sogar die SV-Kosten Teil des Prozesses.

Ergo: in sehr vielen F&#228;llen ist ein Gutachten wichtig und sinnvoll. In anderen eben nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@SV Stoll:<br />
&#8220;Geben Kostenvoranschl&#228;ge den Schadensumfang falsch wieder ist das dessen Problem. Ein Sachverst&#228;ndiger dagegen muss zu diesen Dingen zwingend Stellung beziehen bzw. dies hinterfragen.&#8221;</p>
<p>Bei aller Hochachtung, Herr Stoll. Aber welcher SV macht das bitte bei den Kleinsch&#228;den, um die es hier geht?<br />
Au&#223;erdem: Kein Versicherer wird bei einem Schaden, der nur ansatzweise nach Totalschaden oder streitiger Schadenh&#246;he riecht, einen Kostenvoranschlag zur Bezifferung akzeptieren, sondern immer auf ein Gutachten bestehen.<br />
Hier geht es doch &#252;berwiegend um die Sch&#228;den, bei denen der Gesch&#228;digte auf jeden Fall reparieren l&#228;sst oder die so gering sind, dass ein Gutachten nicht wirtschaftlich w&#228;re.<br />
Und bei den 100%igen Reparaturf&#228;llen diktiert oftmals ohnehin die Werkstatt den Preis. Die F&#228;lle, in denen ein Parteisachverst&#228;ndiger nach einer durchgef&#252;hrten Reparatur Abz&#252;ge an der Rechnung vornimmt, kann ich an einer Hand abz&#228;hlen. Erstens macht es nur unn&#246;tig Arbeit (Rechnungspr&#252;fungen sind n&#228;mlich l&#228;stig und m&#252;ssen nebenher erledigt werden) und zweitens will man es sich - verst&#228;ndlicherweise - weder mit der Werkstatt noch mit dem Kunden verscherzen&#8230;</p>
<p>Desweiteren ist der SV hier auch massiv von den Informationen des Auftraggebers abh&#228;ngig. Vieles wird er nicht ber&#252;cksichtigen k&#246;nnen, weil der Gesch&#228;digte ihn gar nicht mit den erforderlichen Informationen versieht.</p>
<p>Ein aktuelles Beispiel:<br />
VN rammt AS beim Spurwechsel. AS f&#228;hrt einen &#228;lteren Transporter mit einachsigem Anh&#228;nger. Aufprall nur am H&#228;nger (untreitig), welcher umkippt.</p>
<p>AS beziffert mit einem Kostenvoranschlag, der die Instandsetzung beider Seitenteile und des Hecks (Abschlussblech und Sto&#223;f&#228;nger) vorsieht.</p>
<p>Nach Nachbesichtigung und Unfallanalyse wird nur der Schaden am Sto&#223;f&#228;nger erstattet, weil ein Kontakt zwischen H&#228;nger und Sto&#223;f&#228;nger zwar unwahrscheinlich ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann.</p>
<p>RA schickt AS zum SV.<br />
Dieser wird &#252;ber den gesamten Hergang offenbar nicht informiert, sondern erh&#228;lt den Auftrag, die Besch&#228;digungen am Transporter zu kalkulieren.<br />
Dieses Gutachten ist sachlich sicher richtig, aber absolut f&#252;r die Katz. Denn der SV wurde nicht beauftragt, die Kompatibilit&#228;t der Sch&#228;den zu pr&#252;fen. Jedenfalls finden sich die Worte &#8220;plausibel&#8221; oder &#8220;kompatibel&#8221; im ganzen Gutachten nicht&#8230;</p>
<p>Jetzt sind (ausnahmsweise) sogar die SV-Kosten Teil des Prozesses.</p>
<p>Ergo: in sehr vielen F&#228;llen ist ein Gutachten wichtig und sinnvoll. In anderen eben nicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: So schaut´s aus</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-545</link>
		<dc:creator>So schaut´s aus</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2007 12:36:19 +0000</pubDate>
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		<description>P.S.

Schon 1968 hat das OLG Karlsruhe gewusst, wie es richtig geht. Es hat erkannt, dass die Gesch&#228;digten vor zahlungsunwilligen Versicherern gesch&#252;tzt werden m&#252;ssen.

Der Leitsatz der am 16.05.1968 zum AZ 4 U 169/66 verk&#252;ndeten Entscheidung lautet wie folgt:

“Nach Besch&#228;digung eines Kfz durch Verkehrsunfall ist es im Regelfalle zur Schadensminderung angebracht, dass der Gesch&#228;digte &#252;ber den Zeitwert seines Fahrzeuges sowie &#252;ber die tats&#228;chlichen Sch&#228;den und &#252;ber die voraussichtlichen Kosten der Reparatur ein privates Sachverst&#228;ndigengutachten erhebt.

An die Voraussetzungen gegenteiliger Ausnahmef&#228;lle ist zum Schutze der Verkehrsteilnehmer vor zahlungsunwilligen Versicherungen ein strenger Ma&#223;stab anzulegen.”

Fundstelle: NJW 1968, S. 1333.

Aus den Gr&#252;nden:

“Entgegen der Auffassung der Berufung diente im vorliegenden Fall das Gutachten des SV der Schadensminderung. Der Senat stellt sich auf den Standpunkt, dass nach solchen Unf&#228;llen in vergleichbaren Lagen regelm&#228;&#223;ig die Einholung eines Gutachtens angebracht ist, damit festgestellt werde, ob und in welchem Umfang eine Reparatur noch lohnend ist und ferner zu dem Zweck, den Zeitwert und den Schaden festzustellen. Zwar mag es gelegentlich F&#228;lle geben, wo ein derartiges Gutachten &#252;berfl&#252;ssig ist. An das Vorliegen der Voraussetzungen hierf&#252;r ist aber ein strenger Ma&#223;stab anzulegen.

Denn anderenfalls w&#252;rde der gesch&#228;digte Verkehrsteilnehmer gegen&#252;ber den Versicherungen in eine Zwangslage gedr&#228;ngt. Legte man n&#228;mlich nicht den erw&#228;hnten strengen Ma&#223;stab an sondern &#252;berw&#228;lzte dem Gesch&#228;digten die Pflicht, die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens f&#252;r jeden einzelnen Fall durch konkrete Beweismittel nachzuweisen, so w&#252;rde man ihm hierf&#252;r auch das Kostenrisiko &#252;berw&#228;lzen und dies k&#246;nnte dazu f&#252;hren, dass die Gesch&#228;digten in zahlreichen F&#228;llen von der Erhebung von Sachverst&#228;ndigengutachten Abstand nehmen, wodurch dann ihre Rechtslage gegen&#252;ber zahlungsunwilligen Versicherungen durchgreifend verschlechtert w&#252;rde, und zwar auch und gerade in solchen F&#228;llen, wo die Erhebung solcher Privatgutachten der Sache nach begr&#252;ndet w&#228;ren und wo allein solche Gutachten dem Gesch&#228;digten dann dazu verhelfen k&#246;nnen, seine sachlich begr&#252;ndeten Ersatzanspr&#252;che gegen&#252;ber zahlungsunwilligen Versicherungen im Rechtsstreit zu beweisen und durchzusetzen.”</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>P.S.</p>
<p>Schon 1968 hat das OLG Karlsruhe gewusst, wie es richtig geht. Es hat erkannt, dass die Gesch&#228;digten vor zahlungsunwilligen Versicherern gesch&#252;tzt werden m&#252;ssen.</p>
<p>Der Leitsatz der am 16.05.1968 zum AZ 4 U 169/66 verk&#252;ndeten Entscheidung lautet wie folgt:</p>
<p>“Nach Besch&#228;digung eines Kfz durch Verkehrsunfall ist es im Regelfalle zur Schadensminderung angebracht, dass der Gesch&#228;digte &#252;ber den Zeitwert seines Fahrzeuges sowie &#252;ber die tats&#228;chlichen Sch&#228;den und &#252;ber die voraussichtlichen Kosten der Reparatur ein privates Sachverst&#228;ndigengutachten erhebt.</p>
<p>An die Voraussetzungen gegenteiliger Ausnahmef&#228;lle ist zum Schutze der Verkehrsteilnehmer vor zahlungsunwilligen Versicherungen ein strenger Ma&#223;stab anzulegen.”</p>
<p>Fundstelle: NJW 1968, S. 1333.</p>
<p>Aus den Gr&#252;nden:</p>
<p>“Entgegen der Auffassung der Berufung diente im vorliegenden Fall das Gutachten des SV der Schadensminderung. Der Senat stellt sich auf den Standpunkt, dass nach solchen Unf&#228;llen in vergleichbaren Lagen regelm&#228;&#223;ig die Einholung eines Gutachtens angebracht ist, damit festgestellt werde, ob und in welchem Umfang eine Reparatur noch lohnend ist und ferner zu dem Zweck, den Zeitwert und den Schaden festzustellen. Zwar mag es gelegentlich F&#228;lle geben, wo ein derartiges Gutachten &#252;berfl&#252;ssig ist. An das Vorliegen der Voraussetzungen hierf&#252;r ist aber ein strenger Ma&#223;stab anzulegen.</p>
<p>Denn anderenfalls w&#252;rde der gesch&#228;digte Verkehrsteilnehmer gegen&#252;ber den Versicherungen in eine Zwangslage gedr&#228;ngt. Legte man n&#228;mlich nicht den erw&#228;hnten strengen Ma&#223;stab an sondern &#252;berw&#228;lzte dem Gesch&#228;digten die Pflicht, die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens f&#252;r jeden einzelnen Fall durch konkrete Beweismittel nachzuweisen, so w&#252;rde man ihm hierf&#252;r auch das Kostenrisiko &#252;berw&#228;lzen und dies k&#246;nnte dazu f&#252;hren, dass die Gesch&#228;digten in zahlreichen F&#228;llen von der Erhebung von Sachverst&#228;ndigengutachten Abstand nehmen, wodurch dann ihre Rechtslage gegen&#252;ber zahlungsunwilligen Versicherungen durchgreifend verschlechtert w&#252;rde, und zwar auch und gerade in solchen F&#228;llen, wo die Erhebung solcher Privatgutachten der Sache nach begr&#252;ndet w&#228;ren und wo allein solche Gutachten dem Gesch&#228;digten dann dazu verhelfen k&#246;nnen, seine sachlich begr&#252;ndeten Ersatzanspr&#252;che gegen&#252;ber zahlungsunwilligen Versicherungen im Rechtsstreit zu beweisen und durchzusetzen.”</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: So schaut´s aus</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-544</link>
		<dc:creator>So schaut´s aus</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2007 12:28:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-544</guid>
		<description>Wie sagte einst ein Amtsrichter des AG Hof:

Zitat:

....

Im &#252;brigen gestattet sich das Gericht an dieser Stelle auch den Einwand, dass sich wiederholt in Verfahren gezeigt hat, dass Kostenvoranschl&#228;ge, die vom Gesch&#228;digten zur Vermeidung von Sachverst&#228;ndigenkosten eingeholt wurden, nach Grund und H&#246;he von Versicherungen bestritten wurden und h&#228;ufig dazu f&#252;hrten, dass im Prozess Sachverst&#228;ndigengutachten zur Schadensh&#246;he eingeholt werden mussten.
...

Quelle: AG Hof AZ: 12C1951-04 vom 23.05.2005

Also besser zum Gutachter und beweissichernden KVA erstellen lassen, da bin ich mir sicher!

...und der Gesch&#228;digte bekommt damit was ihm zusteht!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sagte einst ein Amtsrichter des AG Hof:</p>
<p>Zitat:</p>
<p>&#8230;.</p>
<p>Im &#252;brigen gestattet sich das Gericht an dieser Stelle auch den Einwand, dass sich wiederholt in Verfahren gezeigt hat, dass Kostenvoranschl&#228;ge, die vom Gesch&#228;digten zur Vermeidung von Sachverst&#228;ndigenkosten eingeholt wurden, nach Grund und H&#246;he von Versicherungen bestritten wurden und h&#228;ufig dazu f&#252;hrten, dass im Prozess Sachverst&#228;ndigengutachten zur Schadensh&#246;he eingeholt werden mussten.<br />
&#8230;</p>
<p>Quelle: AG Hof AZ: 12C1951-04 vom 23.05.2005</p>
<p>Also besser zum Gutachter und beweissichernden KVA erstellen lassen, da bin ich mir sicher!</p>
<p>&#8230;und der Gesch&#228;digte bekommt damit was ihm zusteht!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: A. Friend</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-543</link>
		<dc:creator>A. Friend</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2007 11:55:06 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist sicherlich ein Unsinn, wegen 50 € die Gerichtsbarkeit zu bem&#252;hen. Das sollte auch einem Versicherungssachbearbeiter einleuchten.. 

Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, Wehret den Anf&#228;ngen!!

A. Friend</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist sicherlich ein Unsinn, wegen 50 € die Gerichtsbarkeit zu bem&#252;hen. Das sollte auch einem Versicherungssachbearbeiter einleuchten.. </p>
<p>Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, Wehret den Anf&#228;ngen!!</p>
<p>A. Friend</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jeannine</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-542</link>
		<dc:creator>jeannine</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2007 11:32:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/barmenia-und-die-kosten-fuer-den-kostenvoranschlag/#comment-542</guid>
		<description>So werden die Gerichte &#252;berschwemmt mit sollchem Minimalen Kram.
Die Frau soll doch froh sein das die Vericherung den Schaden zahlt. Wegen 50:- den ganzen Beh&#246;rden Irrsinn, w&#252;rde ich nicht machen. Ist meine Zeit zu Kostbar
Gru&#223; Jeannine</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So werden die Gerichte &#252;berschwemmt mit sollchem Minimalen Kram.<br />
Die Frau soll doch froh sein das die Vericherung den Schaden zahlt. Wegen 50:- den ganzen Beh&#246;rden Irrsinn, w&#252;rde ich nicht machen. Ist meine Zeit zu Kostbar<br />
Gru&#223; Jeannine</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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