Badische Allgemeine und das Quotenvorrecht
Bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung und einer Teilschuld kann unter Anwendung des Quotenvorrechtes meist erreicht werden, dass dem Mandanten kein Schaden verbleibt. Im Rahmen des Quotenvorrechts werden die kongruenten und inkongruenten Ansprüche ermittelt und die verbleibenden Ansprüches des Kaskoversicherungsnehmers ausgerechnet. Dies wurde auch in einem Fall vorgenommen, in dem die Haftunsquote 50 zu 50 betrug. Leider scheinen die Sachbearbeiter der Badischen Allgemeinen aber bezüglich des Quotenvorrechts keine Schulung erhalten zu haben, denn die Sachbearbeiterin regulierte von dem Restschaden einfach 50 %. Erst ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter Schaden führte zu einer ordnungsgemäßen Regulierung.