AXA - wer lesen kann …
In einer Unfallsache erbittet die AXA eine Kopie der Ermittlungsakte. Daraufhin übersende ich die polizeiliche Unfallanzeige und teile ergänzend Folgendes mit:
“Angesichts der Tatsache, dass vor Ort lediglich eine mündliche Verwarnung ausgesprochen worden ist, dürfte eine offizielle Ermittlungsakte auch nicht angelegt werden.”
Antwortschreiben der AXA:
„.. bestätigen wir den Erhalt Ihres Faxes. Bitte übersenden Sie uns den vollständigen Aktenauszug. Für Ihre Bemühungen bedanken wir und bereits um voraus.”
Im Moment bin ich gerade sehr bemüht, nicht telefonisch unhöflich zu werden …