AXA und die Unfallermittungen

Der AXA- Versicherung wurde ein Verkehrsunfall gemeldet, bei dem das Fahrzeug meines Mandanten in erheblicher Weise beschädigt wurde. Der Hergang des Verkehrsunfalls ist m.E. eindeutig, es handelt sich um einen klaren ” rechts vor links” Verstoß.

Die AXA- Versicherung reagierte auch postwendend und forderte mich auf, die in wesentlichen Teilen fotokopierte Ermittlungsakte zu übersenden. Daraufhin habe ich dem Sachbearbeiterr telefonisch den Hinweis erteilt, dass es eine Rechtsprechung gibt, wonach das Abwarten der Ermittlungsakte nicht als Begründung einer Zahlungsverzögerung durch eine Versicherung herangezogen werden kann. Ferner habe ich ihm mitgeteilt, im Anspruchsschreiben bereits Zeugen für den Hergang des Unfalls benannt zu haben, die man ohne weiteres anschreiben könne.

Daraufhin erhielt ich von der Versicherung ein Anschreiben, ich möge ihnen kurzerhand die betreffende Zeugenaussage zur Verfügung stellen.

Drei Tage später kam dann das Schreiben, wonach 2/3 der Schadenssumme gezahlt würden. Die Sachverständigenkosten wurden in voller Höhe gezahlt. Selbstverständlich geschah dies alles ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz. Den übrigen Betrag wolle man nach Übersendung der Ermittlungsakte durch mich zahlen.

Mein heutiger Anruf , wonach ich nicht dafür zuständig wäre, die Ermittlungen der Versicherung zu übernehmen, wurde lediglich mit den Hinweis begegnet, ich möge mich an den heute nicht mehr anwesenden Sachbearbeiter wenden. Auch dem Hinweis auf eine Klage, da die vom mir gesetzte Zahlungsfrist nunmehr abgelaufen sei, wurde nicht anders begegnet.

Bezeichnend ist, dass diese Versicherung nunmehr offensichtlich dazu übergeht, die eigene Arbeit durch den gegnerischen Anwalt machen zu lassen. Mit keinem Wort wurde mitgeteilt, ob und in welcher Weise die Darstellung des Versicherungsnehmers von der Darstellung meines Mandanten, dass Unfallgeschehen betreffend, abweicht. Ich habe jedenfalls jetzt bei der Rechtsschutzversicherung meines Mandanten Deckungszusage für die gesamte Klagsumme angefordert, da die geleisteten Zahlung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geleistet wurden, d. h. die Gefahr der Rückforderung besteht.

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