AXA Hannover – es geht doch !
Die Mandantin hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall – der Wagen war nicht fahrfähig und verkehrssicher. Daher musste sofort ein Mietwagen angemietet werden. Deser war eine Klasse kleiner, damit kein Eigenersparnis in Abzug gerät. Der Axa gingen am 19.04.2006 sämtliche Rechnungen zu, ein Abrechnungsschreiben für 5 Schadenspositionen brauchte dann fast 6 Wochen. In diesem stand dann noch der schöne Satz “Bei den Mietwagenkosten haben wir eine Eigenersparnis von 10 % in Abzug gebracht”. Umgehend wurde der Axa ausführlich mitgeteilt, dass diese Eigenersparnis a) nicht anfällt und b) wenn überhaupt 3-5 % beträgt. Diesmal antwortete die Axa innerhalb eines Tages mit folgendem Wortlaut ” teilen wir mit, dass wir eine weitere Zahlung auf die Position Mietwagenkosten nicht vornehmen werden.” Auf die Bitte die Schadensakte doch nunmehr dem Abteilungsleiter bzw. Vorstand vorzulegen, um von dort eine rechtliche Begründung der Kürzung zu erhalten, erreichte dem bearbeitenden Rechtsanwalt ein Schreiben, dass die restlichen Mietwagenkosten nunmehr zum Ausgleich gebracht werden.
Liebe Axa, warum denn bitte nicht gleich ?