ARAG und ihre „Systemtechnik”

Der ARAG hatte ich mitgeteilt, das Scheckzahlungen ohnehin nur erfüllungshalber wirken und hier auch nicht akzeptiert werden (u.a. auch wegen des erhöhten Arbeits- und Kostenaufwandes). Was antwortet ARAG?

Aus systemtechnischen Gründen kann nur Zahlung durch Scheck erfolgen. Bei Einlösung tritt Erfüllung ein.”

Das ist die wirklich mit Abstand dämlichste Begründung für Scheckzahlungen, die ich bisher gehört habe! Auf die Einlösung ihres Schecks dürfte die ARAG wohl lange warten - und während dieser Zeit Verzugszinsen zahlen. Irgendwann werden diese dann vielleicht den erhöhten Aufwand bei der Scheckeinlösung decken. ;-)

 

19 Antworten zu “ARAG und ihre „Systemtechnik””

  1. Andersdenkender sagt:

    Kurze Frage: Wie hoch war Ihre Forderung? Es gibt Buchungssysteme, die Überweisungen nur ab einer gewissen Höhe annehmen und darunter nur Scheckzahlungen zulassen.

    Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

  2. RA Schepers sagt:

    Kurze Antwort:

    Dann sollte man das Buchungssystem wechseln.

    Ich habe in meinen Schriftsätzen den Hinweis, daß ich Scheckzahlungen nicht akzeptiere. Falls doch noch mal ein Scheck kommt, rufe ich kurz an. Diskussionen erspare ich mir mit der Frage, ob der Sachbearbeiter sein Gehalt auch per Scheck bekommt.

  3. Versicherungsfuzzi sagt:

    Versicherer sind in der Regel nicht an der Vornahme von Scheckzahlungen interessiert, weil sie deutlich aufwendiger und teurer sind als Überweisungen.

    Trotzdem gibt es gelegentlich einen Grund für eine Scheckzahlung:

    Mir fehlt zum Beispiel die Zeit und Muße, Kanzleien, Werkstätten oder anderen Zahlungsempfängern hinterher zu telefonieren, weil die Bankverbindung auf dem Super-Luxus-Design Briefpapier so klein ist, dass man sie nach dem Faxen nicht mehr zweifelsfrei lesen kann. War das jetzt eine 3 oder 6 oder eine 8?

    Denn wenn die Zahlung dann auf ein falsches Konto gegangen ist, gibt´s Heulen und Zähneklappern.

    Wer Geld empfangen will, hat auch die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

    Andernfalls ist es selbstverständlich legitim, sich eines anderen, gültigen Zahlungsmittels zu bedienen.

  4. RA Melchior sagt:

    @Versicherungsfuzzi:

    “Versicherer sind in der Regel nicht an der Vornahme von Scheckzahlungen interessiert”

    Also, wenn dem so ist, vestehe ich weder die Mitteilung der ARAG, noch die Tatsache, dass manche Versicherer (z.B. DEVK, LVM, Itzehoer, Provinzial) fast immer per Scheck zahlen bzw. zahlen möchten.

    Im Übrigen zum Thema “gültiges Zahlungsmittel”:

    Eine Geldschuld ist grundsätzlich durch Geldzahlung zu erfüllen. Der Schuldner hat zwar das Recht, einen Scheck zu schicken. Der Gläubiger muss diesen aber nicht akzeptieren. Er kann ohne Begründung auch direkte und spesenfreie Zahlung verlangen, vgl. Palandt (65)-Grüneberg § 364 Rn. 6 m.N. sowie AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt”.

  5. Versicherungsfuzzi sagt:

    @RA Melchior:
    “Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt”.

    Sie wünschen also künftig Barzahlung? Münzen oder Scheine?

    Formal ist es sicher richtig, dass ein Scheck nur erfüllungshalber wirkt.

    Aber das ist doch mit Verlaub ein völlig unbedeutender Formalismus im Umgang mit Versicherern.

    Dieser Grundsatz mag Bedeutung haben im Verkehr mit Gläubigern, über deren finanzielle Leistungsfähigkeit ich mir nicht sicher sein kann.

    Dass aber ein deutscher Komposit-Versicherer “in die Kniee geht” und der zuvor Ihnen übersandte Scheck nicht eingelöst werden kann (womöglich 5 EUR Kostenpauschale :-) ), ist doch - vorsichtig formuliert - fernliegend.

    Sollte das passieren, kommen Sie in der Tagesschau. Garantiert…

    Dass die Einlösung bei Ihnen zu erhöhtem Arbeitsaufwand führen mag, ist sicher nachvollziehbar, dürfte aber doch zu Ihrem eigenen Geschäftsrisiko gehören. Es hat jedenfalls keinen Einfluss darauf, ob ein Scheck eines solventen Schuldners geeignet ist, eine Schuld zu tilgen oder nicht.

    Schönen Restsonntag noch

    Versicherungsfuzzi

  6. RA Melchior sagt:

    @ Versicherungsfuzzi

    Die Vermeidung des durch - bei Versicherern (!) angeblich doch so unbeliebten - Scheckzahlungen entstehenden (erheblich) erhöhten Arbeits- und Kosten(!)aufwand sehe ich weder als völlig unbedeutenden Formalismus noch diese selbst als eigenes Geschäftsrisiko an. Warum sollen wir

    Scheckeinreicherformulare ausfüllen,
    diese nebst Scheck zur Bank transportieren (bringen oder schicken),
    die entsprechende Gutschrift überwachen,
    um dann die Zahlung an den Mandanten zu überweisen …

    … oder alternativ …

    … den Scheck per Post an den Mandanten übersenden (und hoffen, dass er ankommt), um dann diesem die vorgenannten Tätigkeiten zu überlassen (Zeitverlust bis zur endgültigen Gutschrift in jedem Falle ein paar Tage) …

    … wenn ein Betrag schlicht hierher überwiesen und i.d.R. noch am Tage des Eingangs an den Mandanten weitergeleitet werden kann ???

    Lieber Versicherungsfuzzi, diese Uneinsichtigkeit enttäuscht mich denn doch!

    Trotzdem auch Ihnen noch einen schönen Restsonntag!

  7. Versicherungsfuzzi sagt:

    @ RA Melchior:

    Vernünftigen Argumenten bin ich immer zugänglich.

    Aber bei sowas

    “Auf die Einlösung ihres Schecks dürfte die ARAG wohl lange warten – und während dieser Zeit Verzugszinsen zahlen.”

    geht es nicht um das Mandantenwohl, sondern um gegenseitige Schikane und dafür fehlt mir leider das Verständnis.

    Und hierzu:

    “Warum sollen wir
    Scheckeinreicherformulare ausfüllen,
    diese nebst Scheck zur Bank transportieren (bringen oder schicken),
    die entsprechende Gutschrift überwachen (…)”

    fällt mir nur ein:

    Weil wir (und alle anderen, die am Geschäftsleben und dem damit verbundenen Zahlungsverkehr teilnehmen), es auch müssen.

    Das meinte ich mit Geschäftsrisiko.

    Es wird heute ganz selbstverständlich vorausgesetzt, dass Versicherer (und andere Wirtschaftsunternehmen) rund um die Uhr erreichbar sind, Post innerhalb weniger Tage bearbeitet wird, auch wenn sie nach München geschickt wurde, obwohl man weiß, dass eine Akte in Hamburg bearbeitet wird, sämtliche Zugangswege offen stehen, obwohl auf dem Briefkopf nirgends eine E-Mail Adresse angegeben ist, nur weil es gerade ins eigene Kanzlei-Konzept passt usw. usw.

    Und im Gegenzug ist es gerechtfertigt, sich über Scheckzahlungen zu ereifern?

    Ich bedauere, wenn ich Sie hier enttäusche und gebe zu, dass die Mehrzahl der Kanzleien, mit denen ich täglich zu tun habe, sich obige Auschrutscher nicht leisten.

    Gleichwohl denke ich, dass man in diesem Zusammenhang auch von der Anwaltschaft etwas mehr Flexibilität und weniger KleinKlein erwarten darf.

    Wir sind schließlich alle Dienstleister (in alle Richtungen).

    Schöne Grüße
    Versicherungsfuzzi

  8. Versicherungsfuzzi sagt:

    Bitte um Verzeihung aber die Spiegelstriche sind untergegangen. Das sollte so aussehen:

    Es wird heute ganz selbstverständlich vorausgesetzt, dass Versicherer (und andere Wirtschaftsunternehmen)

    - rund um die Uhr erreichbar sind,

    - Post innerhalb weniger Tage bearbeitet wird, auch wenn sie nach München geschickt wurde, obwohl man weiß, dass eine Akte in Hamburg bearbeitet wird,

    - sämtliche Zugangswege offen stehen, obwohl auf dem (unserem) Briefkopf nirgends eine E-Mail Adresse angegeben ist, nur weil es (das Versenden von Mails) gerade ins eigene Kanzlei-Konzept passt usw. usw.

  9. RA Melchior sagt:

    @ Versicherungsfuzzi

    Sorry, aber wenn ich ausdrücklich darauf hinweise, dass Schecks hier nicht akzeptiert werden und man mir darauf stur mitteilt, andere Zahlungen seien nicht möglich und wiederum Scheckzahlung ankündigt, kann ich Schikane jedenfalls auf dieser Seite nicht erkennen.

    Und gerade wenn und weil „wir (und alle anderen, die am Geschäftsleben und dem damit verbundenen Zahlungsverkehr teilnehmen)”, sollte es doch wohl ohne Weiteres möglich sein, sich der heute üblichen Zahlungsmethoden zu bedienen, nämlich einer Überweisung.

  10. Andersdenkender sagt:

    @ RA Melchior

    Na ja, ich finde es schon erstaunlich, dass Sie vehement die Einlösung eines Schecks zu verweigern. Formaljuristisch haben Sie Recht. Soweit ich es in Erinnerung habe, ist es durch aus manchmal für einen SB einfacher eine Scheckzahlung zu veranlassen - es müssen keine unleserlichen Bankdaten aus der Akte gezogen werden etc. Sie haben sicher auch recht, dass Scheckzahlungen für Sie einen höheren Aufwand bedeuten. Aber man kann es auch übertreiben.

    Im Übrigen dürfte Ihnen die Rechtsprechung zu Scheckzahlungen durchaus bekannt sein. Sie müssen den Scheck zwar nicht einlösen, aber Verzugszinsen können Sie ab Scheckerhaltdatum auch nicht mehr verlangen. Zumindest das von Ihnen zitierte AG hat mehrfach entsprechend geurteilt. Die Begründung geht letztlich in Richtung unzulässige Rechtsausübung, § 242 etc. Man muss sich schlicht auf die Regeln des Geschäftsverkehrs einlassen! Und da sind Scheckzahlungen offensichtlich noch überlicher, als Sie denken! Ich gehe davon aus, dass Sie eher im Privatkundenbereich als RA tätig sind. Hier mögen andere Spielregeln gelten - wie gesagt, Sie nehmen aber am Geschäftsleben teil.

    Ist es nicht fast schon eine Verletzung Ihrer Mandanteninteressen, einen Scheck nicht einzulösen? Sie können heute Erfüllung durch Scheckeinlösung erreichen. Durch Ihr taktieren bekommt Ihr Mandant, sein Geld u.U. erst erheblich später? Wie erklären Sie Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ggf. Ihr Verhalten? Ihr Mandant wäre über Ihr Verhalten vermutlich nicht sonderlich begeistert - statt sturem Rechthaben Ihrerseits wäre ihm vermutlich lieber, sein Geld heute zu erhalten, statt in mehreren Wochen!

  11. nur mal so sagt:

    Haftpflichtversicherer haben es bei Schadenfällen immer noch überwiegend mit nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten zu tun.

    Gerade in den neuen Bundesländern ist es häufig, dass Scheckzahlungen erwartet werden; man hat vermeintlich “Ersatzbargeld” in Händen.
    Bei Kontoüberweisungen sind dagegen irrtümliche Beschwerden beim Haftpflichtversicherer über fehlende Geldeingänge häufig; oft schlichtweg deswegen, weil man den Geldeingang auf dem Konto nicht mitbekommen hat.

    Zudem gibt es einige Anwaltskollegen, die Zahlungen auf ihr Anwaltskonto nicht wünschen; sei es um Inkassogebühren zu generieren, sei es weil sie kein Anderkonto haben oder weil sie keinen eigenen Überweisungsaufwand haben möchten.

    Dies mag dazu führen, dass Schadensachbearbeiter im Zweifel lieber zu der (für den Versicherer kostenträchtigeren) Alternative “Verrechnungsscheck” greifen.

  12. Nichtjurist sagt:

    Eine wirklich humorvolle Darstellung der realen Welt.

    Versicherungsunternehmen interessiert die Geschädigtenseite doch nicht im Geringsten. Erleben wir doch tagtäglich bei der unkorrekten Schadensabwicklung der Versicherer entgegen jeglicher Gesetzeslage und Rechtsprechung.

    Gewinnstrategen bzw. Controlling entscheiden über die Abwicklungsmodalitäten einer Versicherung!

    Versicherer verschicken einzig und allein Schecks, weil hierdurch offensichtlich in der Summe ein Zinsgewinn realisiert werden kann.
    Deshalb gibt es einige Versicherer, die ausschließlich das Scheckverfahren bevorzugen und jeden anderen gewünschten Zahlungsweg ignorieren.

    Alles andere ist Nonsens!

  13. nur mal so sagt:

    @Nichtjurist
    Sie haben im Gegensatz zu mir nicht nur von juristischen Dingen, sondern auch von finanztechnischen Abläufen im Versicherungsbetrieb keine Ahnung.

  14. SV F.Hiltscher sagt:

    @nur mal so
    Am 29. April 2008 um 13:21 Uhr
    “Sie haben im Gegensatz zu mir nicht nur von juristischen Dingen, sondern auch von finanztechnischen Abläufen im Versicherungsbetrieb keine Ahnung.”

    Starke Worte,
    Bei ihren Kommentaren im Captain-Huk Blog haben Sie aber diese von Ihnen behauptete Fähigkeit stets erfolgreich unterdrückt.

    Zum Thema Scheckeinreichung.
    Da ein Scheck nichts weiter ist als ein Stück Papier welches ein Zahlungsversprechen beinhaltet, nehme ich grundsätzlich auch keine an.
    Man zahlt nicht umsonst Lehrgeld.

    Unnötiges Theater bei bestimmten Kandidaten wird verhindert wenn z. Bsp. behauptet wird;
    man habe doch schon vor langer Zeit einen Scheck geschickt,
    warum noch Zinsen,
    oder der Mahnbescheid war zu spät man habe doch,
    oder den Kaufpreis/Werkleistung per Scheck bezahlen, damit man die Sache erhält, anschließend hinterhältig den Scheck sperren um dann (wenn überhaupt) eine für sich genehme Teilsumme zu überweisen,
    oder um wie die Versicherer Zeit und Zinsen sparen usw..
    Eben alle Absichten von Personen, die mit so einem Papierfetzen das anstellen wollen um andere zu ärgern und oder zu benachteiligen, gehen in das Leere wenn man strikt keine Scheks annimmt.
    Oder ist das mandantendienlich wenn man z.B. ungedeckte Schecks annimmt, oder sich dann andere Einreden gefallen lassen muß?
    MfG
    F. Hiltscher

  15. Scheckie sagt:

    Kann hier vielleicht jemand Auskunft erteilen, ob die Victoria Versicherung mit Schecks arbeitet ? Ist nur mal so eine Frage.

  16. nur mal so sagt:

    Lieber Herr Hiltscher,
    ich gehe davon aus, dass alle deutschen Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung sowohl mit Überweisung als auch mit Schecks arbeiten und dieZahlungsart nach Anspruchstellerwunsch entscheiden.

    Ich vermute, dass dies auch bei der ARAG so ist.
    Nur: wenn der Scheck einmal raus ist, und der Geschädigte/Anwalt erklärt dann, dass er ihn als Zahlungsmittel nicht akzeptiert, muss vor der Überweisung eine Schecksperrung erfolgen und auf eine Rückmeldung der Bank gewartet werden (denn er könnte ja dennoch eingelöst worden sein). Das verursacht Verzögerungen - es sei denn, der Scheck wird von Anspruchsteller zurückgesandt (was hier offensichtlich nicht erfolgt ist).

    Nebenbei: Haben Sie tatsächlich schon einmal einen ungedeckten Scheck von einer Versicherung erhalten?

  17. RA Melchior sagt:

    @ nur mal so:

    “… nach Anspruchstellerwunsch … Ich vermute, dass dies auch bei der ARAG so ist.” - Dem ist nicht so, s. Update.

    P.S. Nebenbei: Glauben Sie, dass ein Anwalt die Annahme eines Schecks (zunächst) verweigert, um ihn dann doch einzulösen und sich an einer Doppelzahlung zu bereichern?

  18. RA Uwe Groß sagt:

    Wo sind wir eigentlich, liebe Scheckzahlungsbefürworter??

    Die Zahlung per Scheck führt nur zur Erfüllung, wenn der Gläubiger sie an Erfüllungs statt akzeptiert.

    Wenn *ich* der jeweiligen Versicherung mitteile, dass ich eine Überweisung wünsche und eine SScheckzahlung *nicht* akzeptieren werde - was zum Henker gibt dann der Versicherung das Recht, mir gleichwohl einen Scheck zu schicken?? Wer schikaniert da wen??
    Worin liegt da der “völlig unbedeutende(r) Formalismus im Umgang mit Versicherern”, wenn ich von meinem Recht Gebrauch mache und vom Versicherer verlange, dass er eine Maßnahme unterlässt, an der er “in der Regel nicht … interessiert (ist), weil sie deutlich aufwendiger und teurer” ist??
    Geben neuerdings Versicherer statt des Gesetzes vor, wer sich wie verhalten darf??

    RAUG

  19. Versicherungsfuzzi sagt:

    @RA Groß
    Ja, wo sind wir denn da?
    Wenn man sich so vehement darauf beruft, selbst das Recht zu haben, zu bestimmen, ob Schecks akzeptiert werden oder nicht, sollte dieses Recht auch rechtzeitig, nämlich vor Annahme des Schecks ausgeübt und der Schuldner insoweit informiert worden sein.

    Dies war hier - jedenfalls bei der ersten Zahlung - offenbar nicht der Fall.

    Hinterher ist die Erklärung insofern wenig zielführend, als die Forderung dann solange als gestundet gilt, bis der Scheck zurück gegeben wurde.

    Das ganze Theater verzögert die Abwicklung um mindestens 10 Tage.
    Geraten Sie einen Sachbearbeiter, der “abgesoffen” ist, warten Sie vielleicht drei oder vier Wochen auf eine Zahlung, die Sie bereits in Händen hielten.

    Der Mandant ist verärgert (ich würde es ihm allerdings ausführlich erklären, wenn er mich anriefe…), der Sachbearbeiter auch aber Sie fühlen sich besser, weil Sie der Versicherung gezeigt haben, wo der Hammer hängt?

    Wie bereits am Anfang ausgeführt:
    Für so etwas war mir persönlich in all den Jahren in der Schadenbearbeitung noch nicht langweilig genug. Mag anderswo anders sein…

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