ARAG und ihre „Systemtechnik” - Update
Besonders für die Kommentatoren, die meine Aversion gegen Scheckzahlungen nicht nachvollziehen konnten:
Die ARAG hatte ich nochmals freundlich an die Sach- und Rechtslage bezüglich Scheckzahlungen erinnert unter Hinweis auf AG Hannover 515 C 16551/04 vom 25.o2.05: „Eine Zahlung per Scheck führt nämlich nicht zur Erfüllung einer Geldschuld, die grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen ist, es sei denn, der Gläubiger akzeptiert diese Leistung an Erfüllungs statt”. Über die Antwort kann man nur staunen:
Ihre Ausführungen hinsichtlich der Geldzahlung gehen insoweit fehl, als wir nur mit Verrechnungsschecks arbeiten und keine Überweisungen vornehmen können! Wie bieten daher an, die Ihrem Mandanten entstandenen Unkosten entweder auf Nachweis oder pauschal mit 2,50 € zu erstatten und diesen Betrag mit der nächsten Zahlung anzuweisen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Wir wollen Sie bzw. Ihren Mandanten sicherlich weder ärgern, noch uns sonst herausreden, haben aber nur bestimmte Möglichkeiten.
Ah ja, die Tatsache, dass die ARAG (unsinnigerweise) nur mit Schecks arbeitet, ändert also die eindeutige Rechtslage und der doofe Anwalt liegt falsch. Besonders schön ist, dass ARAG mir zwischenzeitlich stur den zweiten Schreck über die Restforderung geschickt hat, allerdings ohne den angebotenen „Erschwerniszuschlag” von 2,50 €.
Sollten jetzt keine weiteren Zahlungen mehr anstehen, müsste ARAG mir jetzt also konsequenterweise einen Scheck über 5.- € schicken, 2,50 € für die Einlösung der bisherigen Schecks und 2,50 € für die Einlösung eben dieses Schecks. Wäre es nicht schlauer, auf jede Scheckzahlung gleich 2,50 € für die Einlösung draufzuschlagen?
Ansonsten hält sich mein Verständnis für „bestimmte Möglichkeiten” doch in äußerst engen Grenzen.
23. April 2008 um 16:13
Die Software wurde vielleicht als eBay-Schnäppchen aus den USA importiert?