Allianz - Will unbedingt verklagt werden
Nachdem der Kollege Kasulke nun gerade die Allianz Hamburg gelobt hat, muss über Allianz Berlin leider erneut Negatives berichtet werden - verweigertes Haftungsanerkenntnis trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage:
Die Unfallgegnerin hatte mit ihrem PKW innerorts zwei Mandantinnen auf ihren Motorrädern die Vorfahrt genommen. Es kam zum Unfall, beide wurden schwer verletzt, an beiden Motorrädern trat Totalschaden ein. Auf telefonische Nachfrage nach Mandatserteilung bestätigte die Allianz telefonisch zunächst ihre volle Haftung dem Grunde nach.
Aber wenige Tage später erreichte mich ein Schreiben der Allianz: „Bezüglich der Haftung hatte unsere Kundin ein Veto eingereicht, so dass wir deren ausführliche Schadensschilderung und die polizeiliche Ermittlungsakte abwarten müssen.” Ob eine Versicherung ein solches „Veto” überhaupt beachten muss, sei einmal dahingestellt.
Daraufhin habe ich mich zunächst telefonisch bei der Allianz erkundigt, ob man dort angesichts der nun wirklich eindeutigen Sach- und Rechtslage an dieser Haltung festhalten wollte - dies wurde bestätigt. Also blitzartig die polizeiliche Unfallanzeige besorgt und der Allianz mit nochmaliger Aufforderung zu einem vollständigen Haftungsanerkenntnis unter Fristsetzung nebst Klagandrohung übermittelt.
Die polizeiliche Unfallanzeige ist wirklich eindeutig, auch nicht das geringste Anzeichen für eine überhöhte Geschwindigkeit oder sonstiges Mitverschulden der Mandantinnen:
<blockquote>
01 mit PKW BMW fuhr von der Schulstraße nach links auf die B 5 auf, ohne die Vorfahrt (Zeichen 205) der 02 mit Krad und 03 mit Krad zu beachten. Es kam zum Zusammenstoß zwischen 01 und 02, 03 stürzte ohne Anstoß mit 01.
Hergang nach Angaben der Zeugen:
01 ist mit ihrem PKW von der Schulstraße auf die B 5 nach links aufgefahren - ob die 01 in Höhe VK-Zeichen 205 gehalten hat, ist nicht bekannt. Aus Sicht der 01 ist die B 5 ca. 100 Meter nach links einsehbar.
</blockquote>
Und was passiert? Nichts, schlicht gar nichts! Auf zwischenzeitliche telefonische Nachfrage meint die Sachbearbeiterin, man solle sie doch nicht so unter Druck setzen. Keine Sorge, gute Frau! Von mir werden Sie - jedenfalls telefonisch - zunächst nichts mehr hören, vermutlich aber vom Gericht. Die Kostendeckungszusagen für zwei Feststellungsklagen dürften in Kürze vorliegen und solche Klagen sind sehr schnell geschrieben …
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23. Juni 2007 at 00:14
Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch: warum keine Leistungsklage?
24. Juni 2007 at 19:57
@ Versicherungsfuzzi
Lt. dem Kollegen Melchoir wurden beide Mdt. schwer verletzt. Ich denke, dass das Schmerzensgeld sich aufgrund der “Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes” noch nicht beziffern lässt, genauso wie weitere Positionen wie Haushaltsführungsschaden etc, so dass die Feststellungsklage durchaus geeignet ist - und eventuell gibt es hinterher die zweite Klage über die Höhe
25. Juni 2007 at 11:44
@ Versicherungsfuzzi:
Bisher konnte ich den Schaden mangels Sachverständigengutachten noch nicht beziffern, ist inzwischen allerdings erfolgt. Dennoch bleibt die Feststellungsklage zum Haftungsgrund m.E. möglich. Die Feststellungsklage keineswegs so streng subsidiär, wie es oft noch behauptet wird, vgl. BGH IV ZR 18/04 vom 16. Februar 2005:
… und ein „großes Versicherungsunternehmen” ist die Allianz doch wohl …
27. Juni 2007 at 13:50
[...] Wenn die Allianz nicht gerade „abgesoffen“ ist, reguliert sie Schadensersatzansprüche in einer Weise, die nur noch als zynische Regulierungsverweigerung bezeichnet werden kann. Zur Erinnerung: [...]