Allianz - völlig unprofessionell
Der Unfallgegner hatte beim Vorbeifahren die offen stehende Tür des PKWs der Mandantin gestreift. Auf entsprechende Schadensersatzforderung teilt die Allianz der Mandantin mit, die Aussage eines Unfallzeugen, der genau dieses beobachtet hat, sei „wenig aussagekräftig”. Im Übrogen stünde fest, das der dort versicherte PKW bereits mit seinem vorderen Kotflügel an der Tür vorbei war, bevor eine Berührung mit dem Spiegel stattfand. Daher müsse die Tür weiter geöffnet worden sein. Man sei allerdings bereit, 30 % zu regulieren - zahlte aber nicht.
Dieser Unfug veranlasste die Mandantin, nunmehr anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit Telefax vom 12.o9.2006 habe ich dem Sachbearbeiter der Allianz nochmals die Haltlosigkeit seiner Ausführungen verdeutlicht und unter Klageandrohung Zahlungsfrist auf den 21.o9.2006 gesetzt - absolut keine Reaktion.
Klage auf vollen Schadensersatz wurde am o2.10.2006 eingereicht, am 25.10.2006 zeigte besagter Sachbearbeiter der Allianz Verteidigungsabsicht an, nachdem er allerdings zuvor bereits einen Großteil der Klagforderung ausgeglichen hatte. Dann kündigte er an, auch den Restbetrag ausgleichen zu wollen und bat um Klagrücknahme sowie um Übersendung der Gebührennote. Mit dieser habe ich dann gleichzeitig restliche Verzugszinsen von 18,13 € geltend gemacht. Die Gebührennote wurde ausgeglichen, die Zinsen nicht. Also wieder Schreiben an Allianz - dann kündigte diese an, auch die Zinsen überwiesen zu haben.
Die Krönung: In einem Telefonat am o7.11.2006 meinte der Sachbearbeiter, er hätte den Schaden durchaus längst ausgleichen wollen - ja warum tut er das dann nicht und wartet erst die Klage ab? Unnütze Zeit- und Geldverschendung!
17. November 2006 um 11:45
Hallo Herr Kollege Melchior,
ich halte es für sinnvoll, die Klage nicht zurückzunehmen, sondern in der Hauptsache für erledigt zu erklären.
Dadurch entstehen für die Versicherung höhere Kosten und es gibt gerichtliche Kostenentscheidungen gegen die Versicherung.
Ich glaube, nur so kann man das Regulierungsverhalten der Versicherung nachhaltig verändern.
MfG
RA Schepers