Allianz und der Versuch der Nachbegutachtung
Ziemlich dreist war schon der Versuch der Allianz eine Nachbegutachtung des reparierten KFZ´s durchzusetzen, obwohl die Reperaturrechnung noch nichtmal vom Gutachten den unabhängigen Sachverständigen abwich. Der Sachverständige P. aus HI, der im Auftrage der Allianz tätig ist, rief an und forderte die Nachbesichtigung des reparierten Fahrzeuges. Dies “diene der Qualitätskontrolle” und werde “immer stichtprobenartig” gemacht. In solchen Fällen “werde immer erst der Anwalt angerufen”, um einen Termin zu vereinbarn. Ein großzügiges Verhalten, meint der Autor, denn der Geschädigte schaltet auch einen Anwalt ein, um keinen Kontakt mit der Versicherung pflegen zu müssen.
Leider schien der Gutachter rhetorisch schlecht geschult, denn im weiteren Telefongespräch (was interessiert die Versicherung neuerdings die Qualität - der Kunde ist hierdran interessiert) gab er dann doch zu, dass es nicht um Qualitätssicherung gehe, sondern um die Frage der “Kürzung der Reparaturrechnung”. Wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dann bekommt eben Herr P. aus HI den Auftrag von der Allianz, da er der Eigentümer des Fahrzeuges in der Nähe von HI wohnt. Der Sachverständige wurde höflich informiert, dass eine Nachbesichtigung nicht gewünscht wird und hier für keine Rechtsgrundlage besteht. Am gleichen Tag wurde dies dem Sachbearbeiter in Hamburg mitgeteilt per Fax mitgeteilt. 4 Tage später kam schon die Reaktion der Allianz - Vollzahlung !