Allianz und ControlExpert
Die Allianz leitete mal wieder ein Kostenvoranschlag an die Firma ControlExoert GmbH weiter, mit der Bitte, diesen nach den Vorgaben der Allianz zu überprüfen. Eine Kürzung der Stundenverrechnungssätze und der Lackierkosten scheitert. Trotzdem schaffte es die Firma ControlExpert eine Kürzung zu erreichen.
“Von den Ersatzteilen wurde ein marktüblicher Großabnehmernachlass in Höhe von 10% in Abzug gebracht”
Jetzt frage ich mich zu Recht, wer bekommt denn diesen Nachlass. Meine Mandantshcaft eine GbR, die 3 Fahrzeuge in Ihrem Besitz hat ? Wohl kaum. Aber irgendwie muss man ja seinem Auftraggeber eine Berechtigung nachweisen, oder ? Bedenklich, dass einer der Geschäftsführer dieser Firma ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist. Öffentlich bestellt und vereidigt kann eigentlich nur der werden, wer die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet.
28. Februar 2008 um 11:03
Dieser angebliche “Großabnehmernachlass” ist auch mir was neues. Interessant, auf was man so alles kommen kann…….
Ein Nachlaß wäre bei Fuhrparks noch auf Verschleißteile denkbar, die bei regelmäßigen Inspektionen anfalle.
Karosserie-Ersatzteile sind hier sicher nicht mit inbegriffen. Jeder Unfall ist individuell. Daher ist auch jedesmal der Ersatzteilumfang ein anderer. Aus Kostengründen hält auch fast niemand mehr größere Mengen an Karosserieteilen vor. Zu viele Typen, zu großer Lagerbedarf. Das sieht bei den gängigen Inspektionsteilen (Luftfilter, Bremsbeläge etc.) anders aus.
Aber von diesen Firmen ist man es gewohnt, das auf Biegen und Brechen irgend etwas zusammengestrichen werden muss, sei es noch so unsinnig.
Es lohnt sich hier auch ein Blick auf die Internetseiten der Firma Innovation Group (Motorcare). Was es nicht alles zu sparen gibt…..
Diese Firma bietet demnächst für alles ein “Sparprogramm” an. Sturmschäden, Blitzschäden etc., für alles was an der Hand.
Mal ein Auszg:
“Mit dem „Own the first number-Faktor“ versetzt Konzept K den Versicherer in die Lage, schnell Informationen zur Schadenhöhe zu erlangen und den Schaden im Rahmen der ermittelten Schadenhöhe zu steuern, bevor der Geschädigte durch eigene Veranlassung, falsche Beratung von Handwerkern, Bekannten usw. (Anm.: sind das Gutachter…??) ein übersteigertes Anspruchsdenken aufbaut, welches nicht um Zeitwerte und Vorschäden bereinigt ist. Durch konkrete Entschädigungsfeststellungen und gezielte Verhandlungen wird vor Ort auf die direkte, zeitnahe und endgültige Erledigung hingewirkt. ”
Interessant………….
weitere Worte erübrigen sich.
GA Stoll
28. Februar 2008 um 12:25
Dieser erwähnte Geschäftsführer, der gleichzeitig ein öbv SV sein soll, - meiner Kenntnis nach hat der doch diese Firma CE bereits Anfang 2007 an die DEKRA verhökter. Oder irre ich mich da ??
Und er ist da immer GF und gleichzeitig von der IHK öbv SV?? Wie geht das denn??
borsti
28. Februar 2008 um 12:46
Laut dem Impressum ist er GF
http://www.control-expert.de/flash/impressum.htm
Warum dies geht, müsste die zuständige IHK erklären !