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	<title>Kommentare zu: Allianz &#8211; Notwendige und sinnvolle Nachbesichtigung ??</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen, am Geschädigten zu sparen</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Feb 2012 07:29:26 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: HMS</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/comment-page-1/#comment-4512</link>
		<dc:creator>HMS</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Apr 2011 14:23:33 +0000</pubDate>
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		<description>Zu Kunert:

Der Versicherer/Sch&#228;diger habe ein Recht zur Vor- und Nachbesichtigung, weil Rechte des Gesch&#228;digten nicht geschm&#228;lert w&#252;rden???

Wenn wer ankommt und sagt, lass mal die Hose runter und der fragt, warum das denn, kann doch die Gegenfrage, warum denn nicht, was ist schon dabei, (schm&#228;lert doch deine Rechte nicht) doch schlechterdings einen Anspruch begr&#252;nden, mal zu gucken, wie das ohne Hose aussieht.

Und die Weigerung, die Hose runter zu lassen (weil ja nichts dabei ist) soll Argwohn erregen??? Freilich, aber auch nur bei dem, der im 1. Semester wer wei&#223; wo war. Schon vergessen: wer will was von wem woraus? 

Wo genau steht das mit dem Besichtigungsrecht noch mal, wie lautet die Anspruchsgrundlage??? 

Schau mal: LG Kleve, 3 O 317/98; AG Ansbach, 3 C 2406/09; AG Solingen, 11 C 236/05 LG M&#252;nchen, 19 S 11609/90 - die laufen jedenfalls nicht ohne Hose rum...

PS: Bei uns schickt die Allianz immer einen einstigen Landmaschienen-Schlosser, wobei nat&#252;rlich sachverst&#228;ndiger Au&#223;enregulierer viel besser klingt, zumal der ja auch richtig Ahnung haben muss...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Kunert:</p>
<p>Der Versicherer/Sch&#228;diger habe ein Recht zur Vor- und Nachbesichtigung, weil Rechte des Gesch&#228;digten nicht geschm&#228;lert w&#252;rden???</p>
<p>Wenn wer ankommt und sagt, lass mal die Hose runter und der fragt, warum das denn, kann doch die Gegenfrage, warum denn nicht, was ist schon dabei, (schm&#228;lert doch deine Rechte nicht) doch schlechterdings einen Anspruch begr&#252;nden, mal zu gucken, wie das ohne Hose aussieht.</p>
<p>Und die Weigerung, die Hose runter zu lassen (weil ja nichts dabei ist) soll Argwohn erregen??? Freilich, aber auch nur bei dem, der im 1. Semester wer wei&#223; wo war. Schon vergessen: wer will was von wem woraus? </p>
<p>Wo genau steht das mit dem Besichtigungsrecht noch mal, wie lautet die Anspruchsgrundlage??? </p>
<p>Schau mal: LG Kleve, 3 O 317/98; AG Ansbach, 3 C 2406/09; AG Solingen, 11 C 236/05 LG M&#252;nchen, 19 S 11609/90 &#8211; die laufen jedenfalls nicht ohne Hose rum&#8230;</p>
<p>PS: Bei uns schickt die Allianz immer einen einstigen Landmaschienen-Schlosser, wobei nat&#252;rlich sachverst&#228;ndiger Au&#223;enregulierer viel besser klingt, zumal der ja auch richtig Ahnung haben muss&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Paul-Paul</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/comment-page-1/#comment-2516</link>
		<dc:creator>Paul-Paul</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 15:28:14 +0000</pubDate>
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		<description>Nochmal die Rechtssprechung ist klar es gibt keine VOR UND FOLGENACHBESICHTIGUNG seitens der Versicherung: dazu gibt es mehrer Urteile seitens des BGH - FERTIG AUS 

Das hat auch nichts damit zu tun &quot; warum eigentlich nicht, somit mach ich dennen kein stress und die mir nicht &quot; pustekuchen wer glaubt das die Versicherung nur in irgenteinerweise stress macht ist ziemlich d&#228;mlich, denn als Unfallopfer - MUSS die Versicherung die entstandene Summe bezahlen und alle weiteren anfallenden Kosten - Sachverst&#228;ndiger,Mietwagen,  etc.....

Sollte man sich dennoch auf so eine FOLGEBESICHTIGUNG einlassen ist ja wohl klar das die Versicherung den Schaden sehr minimal halten wird und dies auch untermauert mit Kostenvoranschl&#228;gen durch &quot;Ihre&quot; Sachverst&#228;ndiger also immer sch&#246;n in die Fachwerkstatt fahren , Sachverst&#228;ndiger hinzuziehen und schnellstm&#246;glich den Schaden regulieren. 

Sollte die Versicherung dennoch versuchen euch den Kostenvoranschlag zu k&#252;rzen und euch auf Werkst&#228;tte verweisen die Kosteng&#252;nstiger sind solltet ihr dies aufkeinenfall annehmen das ist n&#228;mlich der totale bullshit und wie schon wiedereinmal nur im sinne der versicherung &quot; KOSTENDR&#220;CKEN&quot; schei&#223; der Hund drauf. 

Gibt es weitere Probleme mit der versicherung ihr seit euch unsicher gebt den fall an einen anwalt eures vertrauens die anfallenden Kosten z&#228;hlen mit zum Schaden ( Unfall) und m&#252;ssen von der gegnerischen versicherung getragen werden. So einfach ist es nur wer nichts weiss, darf bestraft werden deshalb unbedingt viel viel nach lesen und informieren !!! 

Versicherungen werden es immer und immer wieder versuchen leute an der Nase herum zu f&#252;hren - wer &#252;ber seine rechte als Gesch&#228;digter bescheid weiss - ist klar im vorteil !!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nochmal die Rechtssprechung ist klar es gibt keine VOR UND FOLGENACHBESICHTIGUNG seitens der Versicherung: dazu gibt es mehrer Urteile seitens des BGH &#8211; FERTIG AUS </p>
<p>Das hat auch nichts damit zu tun &#8221; warum eigentlich nicht, somit mach ich dennen kein stress und die mir nicht &#8221; pustekuchen wer glaubt das die Versicherung nur in irgenteinerweise stress macht ist ziemlich d&#228;mlich, denn als Unfallopfer &#8211; MUSS die Versicherung die entstandene Summe bezahlen und alle weiteren anfallenden Kosten &#8211; Sachverst&#228;ndiger,Mietwagen,  etc&#8230;..</p>
<p>Sollte man sich dennoch auf so eine FOLGEBESICHTIGUNG einlassen ist ja wohl klar das die Versicherung den Schaden sehr minimal halten wird und dies auch untermauert mit Kostenvoranschl&#228;gen durch &#8220;Ihre&#8221; Sachverst&#228;ndiger also immer sch&#246;n in die Fachwerkstatt fahren , Sachverst&#228;ndiger hinzuziehen und schnellstm&#246;glich den Schaden regulieren. </p>
<p>Sollte die Versicherung dennoch versuchen euch den Kostenvoranschlag zu k&#252;rzen und euch auf Werkst&#228;tte verweisen die Kosteng&#252;nstiger sind solltet ihr dies aufkeinenfall annehmen das ist n&#228;mlich der totale bullshit und wie schon wiedereinmal nur im sinne der versicherung &#8221; KOSTENDR&#220;CKEN&#8221; schei&#223; der Hund drauf. </p>
<p>Gibt es weitere Probleme mit der versicherung ihr seit euch unsicher gebt den fall an einen anwalt eures vertrauens die anfallenden Kosten z&#228;hlen mit zum Schaden ( Unfall) und m&#252;ssen von der gegnerischen versicherung getragen werden. So einfach ist es nur wer nichts weiss, darf bestraft werden deshalb unbedingt viel viel nach lesen und informieren !!! </p>
<p>Versicherungen werden es immer und immer wieder versuchen leute an der Nase herum zu f&#252;hren &#8211; wer &#252;ber seine rechte als Gesch&#228;digter bescheid weiss &#8211; ist klar im vorteil !!!</p>
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	<item>
		<title>Von: RA Kroll</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/comment-page-1/#comment-727</link>
		<dc:creator>RA Kroll</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Feb 2008 14:23:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-727</guid>
		<description>Interessant nachfolgendes Urteil:

 AG HEILBRONN vom 24.10.2007,  9 C 1648/07  
Recht des Sch&#228;digers auf Nachbesichtigung des begutachteten Kfz  
 
1.Ein Gesch&#228;digter, der bei unbestrittener 100%-iger Haftung dem 
Sch&#228;diger eine Nachbesichtigung eines bereits im Auftrag des Ge- 
sch&#228;digten begutachteten Fahrzeugs zur Kl&#228;rung der Schadensh&#246;he 
verweigert und auf Basis des selbst eingeholten Gutachtens Klage 
einreicht, muss dann, wenn der Sch&#228;diger nach Vorlage eines die 
Klageforderung der H&#246;he nach best&#228;tigenden gerichtlichen Gutachtens 
den Klageanspruch sofort anerkennt, die Kosten des Rechtsstreits 
tragen. 2.Ein solches Anerkenntnis des Sch&#228;digers im Prozess stellt 
ein unverz&#252;gliches Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO dar. (Aus den 
Gr&#252;nden: ...Zwischen den Parteien besteht ein gesetzliches Schuld- 
verh&#228;ltnis gem. § 3 PflVG. Im Rahmen dieses Schuldverh&#228;ltnisses war 
der Kl&#228;ger verpflichtet, auf das Interesse der Beklagten an einer 
zuverl&#228;ssigen Schadensfeststellung in zumutbarem Umfang R&#252;cksicht 
zu nehmen. Diese Pflichten hat der Kl. vorliegend verletzt...). 
Fundstellen

 
DAR,2008 90 

Es w&#228;re in der Tat gut, wenn der BGH einmal eine Art Grunds&#228;tze zur Erforderlichkeit einer Nachbesichtigung aufstellen w&#252;rde, um von der Regulierungsverz&#246;gerung abgrenzen zu k&#246;nnen. 

Im &#220;brigen mein erster Beitrag hier. Kroll ist mein Name, RA in Berlin.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant nachfolgendes Urteil:</p>
<p> AG HEILBRONN vom 24.10.2007,  9 C 1648/07<br />
Recht des Sch&#228;digers auf Nachbesichtigung des begutachteten Kfz  </p>
<p>1.Ein Gesch&#228;digter, der bei unbestrittener 100%-iger Haftung dem<br />
Sch&#228;diger eine Nachbesichtigung eines bereits im Auftrag des Ge-<br />
sch&#228;digten begutachteten Fahrzeugs zur Kl&#228;rung der Schadensh&#246;he<br />
verweigert und auf Basis des selbst eingeholten Gutachtens Klage<br />
einreicht, muss dann, wenn der Sch&#228;diger nach Vorlage eines die<br />
Klageforderung der H&#246;he nach best&#228;tigenden gerichtlichen Gutachtens<br />
den Klageanspruch sofort anerkennt, die Kosten des Rechtsstreits<br />
tragen. 2.Ein solches Anerkenntnis des Sch&#228;digers im Prozess stellt<br />
ein unverz&#252;gliches Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO dar. (Aus den<br />
Gr&#252;nden: &#8230;Zwischen den Parteien besteht ein gesetzliches Schuld-<br />
verh&#228;ltnis gem. § 3 PflVG. Im Rahmen dieses Schuldverh&#228;ltnisses war<br />
der Kl&#228;ger verpflichtet, auf das Interesse der Beklagten an einer<br />
zuverl&#228;ssigen Schadensfeststellung in zumutbarem Umfang R&#252;cksicht<br />
zu nehmen. Diese Pflichten hat der Kl. vorliegend verletzt&#8230;).<br />
Fundstellen</p>
<p>DAR,2008 90 </p>
<p>Es w&#228;re in der Tat gut, wenn der BGH einmal eine Art Grunds&#228;tze zur Erforderlichkeit einer Nachbesichtigung aufstellen w&#252;rde, um von der Regulierungsverz&#246;gerung abgrenzen zu k&#246;nnen. </p>
<p>Im &#220;brigen mein erster Beitrag hier. Kroll ist mein Name, RA in Berlin.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: F. Hiltscher</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/comment-page-1/#comment-692</link>
		<dc:creator>F. Hiltscher</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jan 2008 13:06:59 +0000</pubDate>
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		<description>Nachbesichtigungsrecht?

Aber das wird doch nur da behauptet, wo man mit allen Mitteln K&#252;rzungsversuche durch setzen will.
Habt ihr schon vergessen, dass die gleichen Versicherer ohne GA, ohne Bilder und ohne irgendwelche Informationen &#252;ber ein Gesch&#228;digtenfahrzeug, dieses zu Reparatur freigeben bis € 10.000.-!
VIP Kunden der Fa. Allianz?
Nieman braucht auf ein (nicht vorhandenes) Nachbesichtungsrecht pochen der  auch keine einheitliche u. saubere Linie f&#228;hrt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nachbesichtigungsrecht?</p>
<p>Aber das wird doch nur da behauptet, wo man mit allen Mitteln K&#252;rzungsversuche durch setzen will.<br />
Habt ihr schon vergessen, dass die gleichen Versicherer ohne GA, ohne Bilder und ohne irgendwelche Informationen &#252;ber ein Gesch&#228;digtenfahrzeug, dieses zu Reparatur freigeben bis € 10.000.-!<br />
VIP Kunden der Fa. Allianz?<br />
Nieman braucht auf ein (nicht vorhandenes) Nachbesichtungsrecht pochen der  auch keine einheitliche u. saubere Linie f&#228;hrt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Soso</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/comment-page-1/#comment-632</link>
		<dc:creator>Soso</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Dec 2007 06:41:43 +0000</pubDate>
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		<description>@Kunert

&quot;Selbstverst&#228;ndlich hat der Sch&#228;diger, bzw. dessen Versicherer das Recht der Vor – und Nachbesichtigung.&quot;

Ach ja? Seit wann und wo steht das?

Muss ein brandaktuelles Gesetz oder topaktuelle Rechtsprechung sein, da die bisherige eine andere Rechtsmeinung vertreten hat.

Bis gestern war es noch so, dass der Gesch&#228;dige seinen Schaden beweisen muss und der Sch&#228;diger diesen zu bezahlen hat.

Hat irgend etwas mit § 249 BGB zu tun.

Alles andere ist (teilweise erfolgreiche) Versicherungspropaganda.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Kunert</p>
<p>&#8220;Selbstverst&#228;ndlich hat der Sch&#228;diger, bzw. dessen Versicherer das Recht der Vor – und Nachbesichtigung.&#8221;</p>
<p>Ach ja? Seit wann und wo steht das?</p>
<p>Muss ein brandaktuelles Gesetz oder topaktuelle Rechtsprechung sein, da die bisherige eine andere Rechtsmeinung vertreten hat.</p>
<p>Bis gestern war es noch so, dass der Gesch&#228;dige seinen Schaden beweisen muss und der Sch&#228;diger diesen zu bezahlen hat.</p>
<p>Hat irgend etwas mit § 249 BGB zu tun.</p>
<p>Alles andere ist (teilweise erfolgreiche) Versicherungspropaganda.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kunert</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/comment-page-1/#comment-631</link>
		<dc:creator>Kunert</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Dec 2007 08:25:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-631</guid>
		<description>Verstehen kann ich die Rechtsauffassung meines &quot;Vorschreibers&quot; nicht mal ansatzweise.
Selbstverst&#228;ndlich hat der Sch&#228;diger, bzw. dessen Versicherer das Recht der Vor - und Nachbesichtigung. Das schm&#228;lert nicht das Recht des Gesch&#228;digten auf einen Gutachter seiner Wahl.
Nochmal: Jede Art von Verhinderung einer Besichtigung fordert Argwohn heraus. Die Nachbesichtigung kann doch ohne irgendeinen Aufwand bei dem Gesch&#228;digten oder dessen Werkstatt stattfinden.
Auch Vertragswerkst&#228;tten reparieren nicht immer optimal. Mir w&#228;re es als Gesch&#228;digten lieber, wenn eine aufw&#228;ndige Reparatur kontrolliert wird.

Die Idee gleich Klage einzureichen zeugt doch nur von keiner Praxis. Hat sich der Verfasser dieses Schreibens Gedanken &#252;ber die Dauer zwischen Eingang der Klageschrift und dem Termin gemacht? 
(In Berlin 6 - 9 Monate

KLaus)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Verstehen kann ich die Rechtsauffassung meines &#8220;Vorschreibers&#8221; nicht mal ansatzweise.<br />
Selbstverst&#228;ndlich hat der Sch&#228;diger, bzw. dessen Versicherer das Recht der Vor &#8211; und Nachbesichtigung. Das schm&#228;lert nicht das Recht des Gesch&#228;digten auf einen Gutachter seiner Wahl.<br />
Nochmal: Jede Art von Verhinderung einer Besichtigung fordert Argwohn heraus. Die Nachbesichtigung kann doch ohne irgendeinen Aufwand bei dem Gesch&#228;digten oder dessen Werkstatt stattfinden.<br />
Auch Vertragswerkst&#228;tten reparieren nicht immer optimal. Mir w&#228;re es als Gesch&#228;digten lieber, wenn eine aufw&#228;ndige Reparatur kontrolliert wird.</p>
<p>Die Idee gleich Klage einzureichen zeugt doch nur von keiner Praxis. Hat sich der Verfasser dieses Schreibens Gedanken &#252;ber die Dauer zwischen Eingang der Klageschrift und dem Termin gemacht?<br />
(In Berlin 6 &#8211; 9 Monate</p>
<p>KLaus)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: borsti</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/comment-page-1/#comment-620</link>
		<dc:creator>borsti</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Nov 2007 11:40:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-620</guid>
		<description>Es gibt weder ein Recht auf &quot;Vorbesichtigung&quot; geschweige denn eines auf &quot;Nachbesichtigung&quot;.

Also ein klassischer  Fall von Regulierungsverschleppung! 

Klassische Antwort darauf:         Maximal 14 Tage Frist, -- Klage!  

Alles andere w&#228;re Resourcenverschwendung. Aber so manch einer hat&#039;s immer noch nicht kapiert. 

borsti</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt weder ein Recht auf &#8220;Vorbesichtigung&#8221; geschweige denn eines auf &#8220;Nachbesichtigung&#8221;.</p>
<p>Also ein klassischer  Fall von Regulierungsverschleppung! </p>
<p>Klassische Antwort darauf:         Maximal 14 Tage Frist, &#8212; Klage!  </p>
<p>Alles andere w&#228;re Resourcenverschwendung. Aber so manch einer hat&#8217;s immer noch nicht kapiert. </p>
<p>borsti</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Arno Nym</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/comment-page-1/#comment-619</link>
		<dc:creator>Arno Nym</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Nov 2007 23:50:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-619</guid>
		<description>Was soll eine Nachbesichtigung bringen?

Nun, vielleicht einfach nur die Sicherheit f&#252;r alle Beteiligten, dass eine sach- und fachgerechte Reparatur tats&#228;chlich auch ausgef&#252;hrt wurde. Etwas anderes kann auch ich - bisher - aus dem Wunsch der Allianz nicht herauslesen. Alles andere ist doch pure Kaffeesatzleserei.

Aus der Sicht des durchschnittlichen Gesch&#228;digten w&#252;rde ich bei Reparaturkosten von rd. 13.100 Euro mir sogar ernsthaft &#252;berlegen, ob nicht sogar ich vor vollst&#228;ndigem Rechnungsausgleich an die Werkstatt eine Nachbesichtigung durch den Sachverst&#228;ndigen veranlassen w&#252;rde, nur um sicher gehen zu k&#246;nnen, dass die in Rechnung gestellten Arbeiten vollst&#228;ndig ausgef&#252;hrt und die berechneten Teile so auch verbaut wurden. Sp&#228;testens die in j&#252;ngster Zeit ver&#246;ffentlichten Werkst&#228;ttentest beispielsweise bei &quot;auto motor und sport&quot; geben dazu mehr als nur Veranlassung.

Vertrauen (zur Werkstatt) ist gut, Kontrolle ist aber noch besser.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was soll eine Nachbesichtigung bringen?</p>
<p>Nun, vielleicht einfach nur die Sicherheit f&#252;r alle Beteiligten, dass eine sach- und fachgerechte Reparatur tats&#228;chlich auch ausgef&#252;hrt wurde. Etwas anderes kann auch ich &#8211; bisher &#8211; aus dem Wunsch der Allianz nicht herauslesen. Alles andere ist doch pure Kaffeesatzleserei.</p>
<p>Aus der Sicht des durchschnittlichen Gesch&#228;digten w&#252;rde ich bei Reparaturkosten von rd. 13.100 Euro mir sogar ernsthaft &#252;berlegen, ob nicht sogar ich vor vollst&#228;ndigem Rechnungsausgleich an die Werkstatt eine Nachbesichtigung durch den Sachverst&#228;ndigen veranlassen w&#252;rde, nur um sicher gehen zu k&#246;nnen, dass die in Rechnung gestellten Arbeiten vollst&#228;ndig ausgef&#252;hrt und die berechneten Teile so auch verbaut wurden. Sp&#228;testens die in j&#252;ngster Zeit ver&#246;ffentlichten Werkst&#228;ttentest beispielsweise bei &#8220;auto motor und sport&#8221; geben dazu mehr als nur Veranlassung.</p>
<p>Vertrauen (zur Werkstatt) ist gut, Kontrolle ist aber noch besser.</p>
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