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	<title>Kommentare zu: Allianz - Notwendige und sinnvolle Nachbesichtigung ??</title>
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	<description>Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen</description>
	<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 09:47:39 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: RA Kroll</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-727</link>
		<dc:creator>RA Kroll</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Feb 2008 14:23:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-727</guid>
		<description>Interessant nachfolgendes Urteil:

 AG HEILBRONN vom 24.10.2007,  9 C 1648/07  
Recht des Sch&#228;digers auf Nachbesichtigung des begutachteten Kfz  
 
1.Ein Gesch&#228;digter, der bei unbestrittener 100%-iger Haftung dem 
Sch&#228;diger eine Nachbesichtigung eines bereits im Auftrag des Ge- 
sch&#228;digten begutachteten Fahrzeugs zur Kl&#228;rung der Schadensh&#246;he 
verweigert und auf Basis des selbst eingeholten Gutachtens Klage 
einreicht, muss dann, wenn der Sch&#228;diger nach Vorlage eines die 
Klageforderung der H&#246;he nach best&#228;tigenden gerichtlichen Gutachtens 
den Klageanspruch sofort anerkennt, die Kosten des Rechtsstreits 
tragen. 2.Ein solches Anerkenntnis des Sch&#228;digers im Prozess stellt 
ein unverz&#252;gliches Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO dar. (Aus den 
Gr&#252;nden: ...Zwischen den Parteien besteht ein gesetzliches Schuld- 
verh&#228;ltnis gem. § 3 PflVG. Im Rahmen dieses Schuldverh&#228;ltnisses war 
der Kl&#228;ger verpflichtet, auf das Interesse der Beklagten an einer 
zuverl&#228;ssigen Schadensfeststellung in zumutbarem Umfang R&#252;cksicht 
zu nehmen. Diese Pflichten hat der Kl. vorliegend verletzt...). 
Fundstellen

 
DAR,2008 90 

Es w&#228;re in der Tat gut, wenn der BGH einmal eine Art Grunds&#228;tze zur Erforderlichkeit einer Nachbesichtigung aufstellen w&#252;rde, um von der Regulierungsverz&#246;gerung abgrenzen zu k&#246;nnen. 

Im &#220;brigen mein erster Beitrag hier. Kroll ist mein Name, RA in Berlin.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Interessant nachfolgendes Urteil:</p>
<p> AG HEILBRONN vom 24.10.2007,  9 C 1648/07<br />
Recht des Sch&#228;digers auf Nachbesichtigung des begutachteten Kfz  </p>
<p>1.Ein Gesch&#228;digter, der bei unbestrittener 100%-iger Haftung dem<br />
Sch&#228;diger eine Nachbesichtigung eines bereits im Auftrag des Ge-<br />
sch&#228;digten begutachteten Fahrzeugs zur Kl&#228;rung der Schadensh&#246;he<br />
verweigert und auf Basis des selbst eingeholten Gutachtens Klage<br />
einreicht, muss dann, wenn der Sch&#228;diger nach Vorlage eines die<br />
Klageforderung der H&#246;he nach best&#228;tigenden gerichtlichen Gutachtens<br />
den Klageanspruch sofort anerkennt, die Kosten des Rechtsstreits<br />
tragen. 2.Ein solches Anerkenntnis des Sch&#228;digers im Prozess stellt<br />
ein unverz&#252;gliches Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO dar. (Aus den<br />
Gr&#252;nden: &#8230;Zwischen den Parteien besteht ein gesetzliches Schuld-<br />
verh&#228;ltnis gem. § 3 PflVG. Im Rahmen dieses Schuldverh&#228;ltnisses war<br />
der Kl&#228;ger verpflichtet, auf das Interesse der Beklagten an einer<br />
zuverl&#228;ssigen Schadensfeststellung in zumutbarem Umfang R&#252;cksicht<br />
zu nehmen. Diese Pflichten hat der Kl. vorliegend verletzt&#8230;).<br />
Fundstellen</p>
<p>DAR,2008 90 </p>
<p>Es w&#228;re in der Tat gut, wenn der BGH einmal eine Art Grunds&#228;tze zur Erforderlichkeit einer Nachbesichtigung aufstellen w&#252;rde, um von der Regulierungsverz&#246;gerung abgrenzen zu k&#246;nnen. </p>
<p>Im &#220;brigen mein erster Beitrag hier. Kroll ist mein Name, RA in Berlin.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: F. Hiltscher</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-692</link>
		<dc:creator>F. Hiltscher</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jan 2008 13:06:59 +0000</pubDate>
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		<description>Nachbesichtigungsrecht?

Aber das wird doch nur da behauptet, wo man mit allen Mitteln K&#252;rzungsversuche durch setzen will.
Habt ihr schon vergessen, dass die gleichen Versicherer ohne GA, ohne Bilder und ohne irgendwelche Informationen &#252;ber ein Gesch&#228;digtenfahrzeug, dieses zu Reparatur freigeben bis € 10.000.-!
VIP Kunden der Fa. Allianz?
Nieman braucht auf ein (nicht vorhandenes) Nachbesichtungsrecht pochen der  auch keine einheitliche u. saubere Linie f&#228;hrt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nachbesichtigungsrecht?</p>
<p>Aber das wird doch nur da behauptet, wo man mit allen Mitteln K&#252;rzungsversuche durch setzen will.<br />
Habt ihr schon vergessen, dass die gleichen Versicherer ohne GA, ohne Bilder und ohne irgendwelche Informationen &#252;ber ein Gesch&#228;digtenfahrzeug, dieses zu Reparatur freigeben bis € 10.000.-!<br />
VIP Kunden der Fa. Allianz?<br />
Nieman braucht auf ein (nicht vorhandenes) Nachbesichtungsrecht pochen der  auch keine einheitliche u. saubere Linie f&#228;hrt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Soso</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-632</link>
		<dc:creator>Soso</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Dec 2007 06:41:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-632</guid>
		<description>@Kunert

"Selbstverst&#228;ndlich hat der Sch&#228;diger, bzw. dessen Versicherer das Recht der Vor – und Nachbesichtigung."

Ach ja? Seit wann und wo steht das?

Muss ein brandaktuelles Gesetz oder topaktuelle Rechtsprechung sein, da die bisherige eine andere Rechtsmeinung vertreten hat.

Bis gestern war es noch so, dass der Gesch&#228;dige seinen Schaden beweisen muss und der Sch&#228;diger diesen zu bezahlen hat.

Hat irgend etwas mit § 249 BGB zu tun.

Alles andere ist (teilweise erfolgreiche) Versicherungspropaganda.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Kunert</p>
<p>&#8220;Selbstverst&#228;ndlich hat der Sch&#228;diger, bzw. dessen Versicherer das Recht der Vor – und Nachbesichtigung.&#8221;</p>
<p>Ach ja? Seit wann und wo steht das?</p>
<p>Muss ein brandaktuelles Gesetz oder topaktuelle Rechtsprechung sein, da die bisherige eine andere Rechtsmeinung vertreten hat.</p>
<p>Bis gestern war es noch so, dass der Gesch&#228;dige seinen Schaden beweisen muss und der Sch&#228;diger diesen zu bezahlen hat.</p>
<p>Hat irgend etwas mit § 249 BGB zu tun.</p>
<p>Alles andere ist (teilweise erfolgreiche) Versicherungspropaganda.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kunert</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-631</link>
		<dc:creator>Kunert</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Dec 2007 08:25:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-631</guid>
		<description>Verstehen kann ich die Rechtsauffassung meines "Vorschreibers" nicht mal ansatzweise.
Selbstverst&#228;ndlich hat der Sch&#228;diger, bzw. dessen Versicherer das Recht der Vor - und Nachbesichtigung. Das schm&#228;lert nicht das Recht des Gesch&#228;digten auf einen Gutachter seiner Wahl.
Nochmal: Jede Art von Verhinderung einer Besichtigung fordert Argwohn heraus. Die Nachbesichtigung kann doch ohne irgendeinen Aufwand bei dem Gesch&#228;digten oder dessen Werkstatt stattfinden.
Auch Vertragswerkst&#228;tten reparieren nicht immer optimal. Mir w&#228;re es als Gesch&#228;digten lieber, wenn eine aufw&#228;ndige Reparatur kontrolliert wird.

Die Idee gleich Klage einzureichen zeugt doch nur von keiner Praxis. Hat sich der Verfasser dieses Schreibens Gedanken &#252;ber die Dauer zwischen Eingang der Klageschrift und dem Termin gemacht? 
(In Berlin 6 - 9 Monate

KLaus)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Verstehen kann ich die Rechtsauffassung meines &#8220;Vorschreibers&#8221; nicht mal ansatzweise.<br />
Selbstverst&#228;ndlich hat der Sch&#228;diger, bzw. dessen Versicherer das Recht der Vor - und Nachbesichtigung. Das schm&#228;lert nicht das Recht des Gesch&#228;digten auf einen Gutachter seiner Wahl.<br />
Nochmal: Jede Art von Verhinderung einer Besichtigung fordert Argwohn heraus. Die Nachbesichtigung kann doch ohne irgendeinen Aufwand bei dem Gesch&#228;digten oder dessen Werkstatt stattfinden.<br />
Auch Vertragswerkst&#228;tten reparieren nicht immer optimal. Mir w&#228;re es als Gesch&#228;digten lieber, wenn eine aufw&#228;ndige Reparatur kontrolliert wird.</p>
<p>Die Idee gleich Klage einzureichen zeugt doch nur von keiner Praxis. Hat sich der Verfasser dieses Schreibens Gedanken &#252;ber die Dauer zwischen Eingang der Klageschrift und dem Termin gemacht?<br />
(In Berlin 6 - 9 Monate</p>
<p>KLaus)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: borsti</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-620</link>
		<dc:creator>borsti</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Nov 2007 11:40:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-620</guid>
		<description>Es gibt weder ein Recht auf "Vorbesichtigung" geschweige denn eines auf "Nachbesichtigung".

Also ein klassischer  Fall von Regulierungsverschleppung! 

Klassische Antwort darauf:         Maximal 14 Tage Frist, -- Klage!  

Alles andere w&#228;re Resourcenverschwendung. Aber so manch einer hat's immer noch nicht kapiert. 

borsti</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt weder ein Recht auf &#8220;Vorbesichtigung&#8221; geschweige denn eines auf &#8220;Nachbesichtigung&#8221;.</p>
<p>Also ein klassischer  Fall von Regulierungsverschleppung! </p>
<p>Klassische Antwort darauf:         Maximal 14 Tage Frist, &#8212; Klage!  </p>
<p>Alles andere w&#228;re Resourcenverschwendung. Aber so manch einer hat&#8217;s immer noch nicht kapiert. </p>
<p>borsti</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Arno Nym</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-619</link>
		<dc:creator>Arno Nym</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Nov 2007 23:50:22 +0000</pubDate>
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		<description>Was soll eine Nachbesichtigung bringen?

Nun, vielleicht einfach nur die Sicherheit f&#252;r alle Beteiligten, dass eine sach- und fachgerechte Reparatur tats&#228;chlich auch ausgef&#252;hrt wurde. Etwas anderes kann auch ich - bisher - aus dem Wunsch der Allianz nicht herauslesen. Alles andere ist doch pure Kaffeesatzleserei.

Aus der Sicht des durchschnittlichen Gesch&#228;digten w&#252;rde ich bei Reparaturkosten von rd. 13.100 Euro mir sogar ernsthaft &#252;berlegen, ob nicht sogar ich vor vollst&#228;ndigem Rechnungsausgleich an die Werkstatt eine Nachbesichtigung durch den Sachverst&#228;ndigen veranlassen w&#252;rde, nur um sicher gehen zu k&#246;nnen, dass die in Rechnung gestellten Arbeiten vollst&#228;ndig ausgef&#252;hrt und die berechneten Teile so auch verbaut wurden. Sp&#228;testens die in j&#252;ngster Zeit ver&#246;ffentlichten Werkst&#228;ttentest beispielsweise bei "auto motor und sport" geben dazu mehr als nur Veranlassung.

Vertrauen (zur Werkstatt) ist gut, Kontrolle ist aber noch besser.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was soll eine Nachbesichtigung bringen?</p>
<p>Nun, vielleicht einfach nur die Sicherheit f&#252;r alle Beteiligten, dass eine sach- und fachgerechte Reparatur tats&#228;chlich auch ausgef&#252;hrt wurde. Etwas anderes kann auch ich - bisher - aus dem Wunsch der Allianz nicht herauslesen. Alles andere ist doch pure Kaffeesatzleserei.</p>
<p>Aus der Sicht des durchschnittlichen Gesch&#228;digten w&#252;rde ich bei Reparaturkosten von rd. 13.100 Euro mir sogar ernsthaft &#252;berlegen, ob nicht sogar ich vor vollst&#228;ndigem Rechnungsausgleich an die Werkstatt eine Nachbesichtigung durch den Sachverst&#228;ndigen veranlassen w&#252;rde, nur um sicher gehen zu k&#246;nnen, dass die in Rechnung gestellten Arbeiten vollst&#228;ndig ausgef&#252;hrt und die berechneten Teile so auch verbaut wurden. Sp&#228;testens die in j&#252;ngster Zeit ver&#246;ffentlichten Werkst&#228;ttentest beispielsweise bei &#8220;auto motor und sport&#8221; geben dazu mehr als nur Veranlassung.</p>
<p>Vertrauen (zur Werkstatt) ist gut, Kontrolle ist aber noch besser.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Melchior</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-618</link>
		<dc:creator>RA Melchior</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Nov 2007 19:05:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-618</guid>
		<description>Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um eine Verhinderung der Nachbesichtigung, sondern um die v&#246;llig unn&#246;tige Regulierungsverz&#246;gerung:

Das Sachverst&#228;ndigengutachten liegt der Allianz vor, ebenso die Reparaturrechnung der Marken-Fachwerkstatt. Die tats&#228;chlichen Reparaturkosten &#252;bersteigen die kalkulierten um ca. 8,8 %, in welchen Positionen die Unterschiede liegen, ist anhand dieser Unterlagen nachvollziehbar. 

Was soll hier also eine Nachbesichtigung bringen - au&#223;er der Allianz vielleicht Argumente zu liefern, den Schaden trotz unstreitiger vollst&#228;ndiger Haftung doch nicht n voller H&#246;he zu bezahlen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um eine Verhinderung der Nachbesichtigung, sondern um die v&#246;llig unn&#246;tige Regulierungsverz&#246;gerung:</p>
<p>Das Sachverst&#228;ndigengutachten liegt der Allianz vor, ebenso die Reparaturrechnung der Marken-Fachwerkstatt. Die tats&#228;chlichen Reparaturkosten &#252;bersteigen die kalkulierten um ca. 8,8 %, in welchen Positionen die Unterschiede liegen, ist anhand dieser Unterlagen nachvollziehbar. </p>
<p>Was soll hier also eine Nachbesichtigung bringen - au&#223;er der Allianz vielleicht Argumente zu liefern, den Schaden trotz unstreitiger vollst&#228;ndiger Haftung doch nicht n voller H&#246;he zu bezahlen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RASchepers</title>
		<link>http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-617</link>
		<dc:creator>RASchepers</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Nov 2007 07:52:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.unfall-recht.info/allianz-notwendige-und-sinnvolle-nachbesichtigung/#comment-617</guid>
		<description>Die Nachbesichtigung durch einen Versicherungssachverst&#228;ndigen f&#252;hrt immer zu Problemen in Form von K&#252;rzungen oder sogar Einwendungen hinsichtlich der Haftung bzw. des Schadenumfangs. Die Folge davon ist, da&#223; sp&#228;ter geklagt werden mu&#223;. Dann bei Zweifeln lieber sofort klagen. Die ZPO sieht daf&#252;r ein eigenes Verfahren vor, das selbst&#228;ndige Beweissicherungsverfahren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nachbesichtigung durch einen Versicherungssachverst&#228;ndigen f&#252;hrt immer zu Problemen in Form von K&#252;rzungen oder sogar Einwendungen hinsichtlich der Haftung bzw. des Schadenumfangs. Die Folge davon ist, da&#223; sp&#228;ter geklagt werden mu&#223;. Dann bei Zweifeln lieber sofort klagen. Die ZPO sieht daf&#252;r ein eigenes Verfahren vor, das selbst&#228;ndige Beweissicherungsverfahren.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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