Allianz – (Monkey-)business as usual
Wider besseres Wissen habe ich heute versucht, bei der Allianz eine Schadensregulierung telefonisch zu fördern:
„Herzlich willkommen bei Ihrer (???) Allianz. Bitte haben Sie noch einen kleinen (!) Moment Geduld. Wir verbinden Sie mit dem nächsten freien Mitarbeiter …”
Der kleine Moment wird größer und größer ….
„Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Es sind immer noch alle Mitarbeiter im Gespräch. Bitte haben Sie etwas Geduld. …”
Nach diversen Minuten meldet sich endlich eine Mitarbeiterin. Auf meine Frage nach dem Stand der Schadensregulierung versucht diese, sich auf die Kürze in die Sache „einzulesen” – offensichtlich mit wenig Erfolg. Es folgen einige Fragen, die sämtlich schon beantwortet sind (wer lesen kann …). Sie versucht sich damit zu entschuldigen, dass „immer andere Sachbearbeiter” sich mit dem Fall beschäftigen müssten.
Auf Frage meinerseits, wann der nun der Sachverständige erscheinen würde, meint die Mitarbeiterin, bei einem Schaden von ca. 700.- Euro würde sie keinen Sachverständigen hinausschicken. Darauf hingewiesen, dass eben das in Kenntnis der Schadenshöhe von der Allianz bereits mit Schreiben vom 1. Oktober 2008 angekündigt worden war, meint sie dann, denn werde sie eben doch einen Sachverständigen beauftragen.
Ob die Allianz wohl jemals begreift, dass ihre tolle neue Idee mit den „rotierenden Sachbearbeitern” einfach nicht funktionieren kann?
29. Oktober 2008 at 08:01
Hallo Herr Melchior,
“Rotieren” tun sie doch ganz gut, und zwar im Kreis (LOL), ohne dass was dabei rauskommt.
Grüße an alle Unermüdlichen.
29. Oktober 2008 at 14:35
Ist das das Ergebnis der Beratung durch eine externe Beratungsgesellschaft (Motto: täuschen, tarnen, verpissen [und viel Geld kassieren])? Oder doch das Werk des eigenen Managements?
06. November 2008 at 16:32
Hab ich da was falsch verstanden??
Bei der Allianz nachgefragt wann die denn endlich eine SV schicken ??
Was ist das denn für eine Handhabung??
Na, – vielleicht gibt’s ja noch eine Erklärung hierfür.
06. November 2008 at 16:44
@ borsti:
Ja: Eher geringfügiger Schaden, Schuldfrage unklar, Geschädigte hat keine Rechtsschutzversicherug.
09. November 2008 at 13:03
Seit wann überlässt der qualifizierte Anwalt des Geschädigten die Beweissicherung und Schadensfeststellung der gegnerischen Versicherung?
Was hindert den Rechtsanwalt des Geschädigten im Haftpflichtfalle daran, einen eigenen Sachverständigen einzuschalten, der entweder ein Gutachten anfertigt, sofern kein eindeutiger Bagetellschaden vorliegt oder, bei Vorlage eines eindeutigen Bagatellschadens, einen Kostenvoranschlag erstellt?
Dies um so mehr, da die gegnerische Versicherung offensichtlich im Dornröschenschlaf verharrt.
09. November 2008 at 19:50
@ Nichtjurist:
Wer lesen kann … Die Antwort steht oben und ein Kostenvoranschlag wurde selbstverständlich erstellt