Allianz - Komplett „abgesoffen”?

Mit Schreiben vom 31. Mai 2007 habe ich bei der Allianz in Berlin Schadensersatzansprüche meiner Mandantin von immerhin knapp 3.500.- € aus einem Verkehrsunfall geltend gemacht. Bis heute - 14.o6.2007 - keinerlei Reaktion. Also telefonisch dort nachgefragt:

Die Antwort haute mich fast vom Stuhl: Man sei chronisch überlastet und jetzt erst bei den Posteingängen vom o2. Mai 2007 (!) - das war vor 44 Tagen, also mehr als sechs Wochen !

Auf weitere Frage, wie lange es denn wohl noch dauern solle, wurde mir eröffnet, das käme ganz darauf an, wie oft in Schadenssachen angerufen werde und die jeweilige Akte aus dem Stapel gezogen werden müsste (Versteckter Wink mit dem Zaunpfahl?).

Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich sofort fällig. Selbst wenn ich eine angemessene Regulierungsfrist großzügig mit sechs Wochen ansetze, dürfe die Allianz sich bei einer Klage im Beschleunigungsinteresse wohl kaum noch mit einem sofortigen Anerkenntnis retten können. Eine überlastete Schadensabteilung wird wohl kaum als Argument ausreichen, man habe zu der Klagerhebung keinen Anlass gegeben.

8 Antworten zu “Allianz - Komplett „abgesoffen”?”

  1. ERWEIßES Sagt:

    Vielleicht sollten die die damals entlassenen Leute zurückholen:

    http://www.youtube.com/watch?v=FdVc5i_5NqE

    Ist doch die Höhe Tausende Leute entlassen und dann über Überlastung stöhnen?!?

    Grüße
    Erweißes

  2. RA Kasulke Sagt:

    Bei der Allianz erlebe ich jetzt auch inzwischen, dass sich eine Schadenregulierung unnötig verzögert. Die Sachbearbeiter teilten mir am Telefon immer mit, dass es inzwischen die “Hölle sei”. Die Tage, in denen die Allianz noch schnell reagierte:
    http://www.unfall-recht.info/allianz-unfallschadenregulierung-richtig-schnell/
    sind anscheinend vorbei. Leider.

    @ERWEIßES
    Entlassen haben die Vorstände, bestimmt nicht die Sachbearbeiter die dies jetzt ausbügeln müssen. Leider wird die Geschäftspolitik auf deren Rücken ausgetragen.

  3. schepers Sagt:

    Ich empfehle, die Sachbearbeiter durch zügige Klageerhebung zu entlasten.

  4. Lolek Sagt:

    Verzögerte Schadensregulierung wegen chronische Überbelastung? Ich weiß nicht, ob das bei der Allianz nicht sogar gewollt ist. Jedenfalls stelle ich zum wiederholten Mal ein entsprechend schneckenhaftes Regulierungs-verhalten der Allianz fest. Jüngstes Beispiel (welches wohl sogar den Fall des Kollegen Melchior toppen dürfte): Haftungsfrage 100% (Parkunfall), Schadensbezifferung (1.600,- €) am 12.04.07 (!); bislang Vorschusszahlung von 1.000,- € und sonst keine weitere Reaktion.
    Nachdem ich nunmehr wiederholt um restliche Regulierung ersucht habe, teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass die Akte seit mehr als 6 Wochen beim SV zur Prüfung sei (wohlgemerkt: bei einem Wahnsinnsschaden von 1.600,- €; zudem lag bereits ein Allianz-Schadensgutachten vor, welches den tatsächlichen Reparaturkosten entspricht, so dass ich mich frage, was hier überhaupt noch vom SV geprüft werden soll). Den langen Prüfzeitraum des SV konnte sich die SB auch nicht erklären. Jedenfalls fiel aber kein Wort von einer chronischen Überbelastung! Nachdem ich sowieso schon extrem geduldig war, habe ich nun die Faxen endgültig dicke und der Allianz eine entsprechende Klage angekündigt.

    Ich vermute daher wirklich, dass die Allianz einfach mal austesten will, wie weit sie gehen kann bzw. wie lange sie die Rgulierung hinauszögern kann. Denn in der Zwischenzeit kann man ja herrlich weiter mit dem entsprechenden Geldbeträgen arbeiten…

  5. Lolek Sagt:

    Hallo Kollege Schepers!

    Zügige Klageerhebung scheint hier wirklich das einzige Mittel zu sein. Insofern hätte ich natürlich längst die ganze Sache beschleunigen können. Aber wie gesagt handelt es sich nur um einen Gesamtschaden von 1.600,- € und da will man sich die entsprechende Arbeit einer Klageerhebung gerne mal ersparen. Mein Fehler…

  6. RA Melchior Sagt:

    @Lolek:

    In der Tat ein Fehler. Nur zügiges Klagen sichert Erfolge - und erfreut den Mandanten. Außerdem - so umfangreich dürfte die Klage bei einem einfachen Parkplatzunfall ja wohl nicht ausfallen, abgesehen davon, dass entsprechender Standardtext ohnehin gespeichert vorliegen sollte.

    Das Argument des Zinsgewinns stimmt übrigens nur dann, wenn der Anspruchsteller bzw. Anwalt versäumt, Verzugszinsen ab Fristablauf nicht nur geltend zu machen, sondern diese ggf. auch “durchzudrücken”.

  7. RASchepers Sagt:

    Hallo Lolek,

    “Nachdem ich nunmehr wiederholt um restliche Regulierung ersucht habe, ”

    “und da will man sich die entsprechende Arbeit einer Klageerhebung gerne mal ersparen”

    Ich stelle meine Arbeit gerade um von 1 x nachfragen auf sofort klagen.

    Die Arbeit, die ich vorher in mehrmals nachfragen investiert habe, investiere ich jetzt in die Klage bzw. in die Anspruchsbegründung. Im Ergebnis gleiche Arbeit (oder sogar weniger), aber mehr Honorar.

    Und mittelfristig - so hoffe ich - wird die Versicherung sofort das zahlen, was ich anfordere.

  8. Unfall - Blog » Blog Archiv » Allianz Berlin ist (!) abgesoffen Sagt:

    [...] hatte ich die Frage gestellt: Allianz – komplett abgesoffen? Diese Frage hat sich heute beantwortet. In besagtem Fall hatte ich der Allianz unter Klagandrohung [...]

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