Allianz – Erhält nichts, zahlt nichts.

Folgende Originalpassage aus einer aktuellen Klagschrift beschreibt einen typischen Fall einer Schadens(nicht)regulierung durch die Allianz:

Die Beklagte zu 2) schrieb der Klägerin am 11.11.2008 direkt, sie wolle deren PKW besichtigen. Auf telefonische Nachfrage des Unterzeichners bestätigte die zuständige Sachbearbeiterin, der Beklagten zu 2), die Zeugin xyz, dass eine vollständige Haftung der Beklagten dem Grunde nach gegeben sei. Allerdings läge das vorgenannte Telefax des Unterzeichners angeblich nicht vor, wohl aber eine e-mail vom 29.10.2008 mit Fotos des beschädigten PKWs der Klägerin.

Daraufhin wurde der Kostenvoranschlag der Beklagten zu 2) am 18.11.2008 nochmals per e-mail übersandt unter Nachfristsetzung auf den 26.11.2008 sowie gleichzeitigem Hinweis darauf, dass die Beklagte zu 2) keinen Anspruch auf Besichtigung des PKWs der Klägerin habe (vgl. z.B. AG Solingen 11 C 236/05 vom 14.12.2007). Dennoch ist bis zum heutigen Tage weder eine Schadensregulierung erfolgt, noch war sonst eine Reaktion der Beklagten zu verzeichnen.

Bleibt nur noch die Frage, ob Allianz nach Klagzustellung anerkennt oder aber wieder versucht, mit aberwitzigen Argumenten Klagabweisung zu beantragen – und selbst verständlich auch zu bestreiten, die Haftung bereits anerkannt zu haben.

Eine Antwort zu “Allianz – Erhält nichts, zahlt nichts.”

  1. Unfall - Blog» Blogarchiv » Württembergische - wer lesen kann … Sagt:

    [...] (P.S. Grund für die Klage war, dass auf mein Telefax hinsichtlich der streitigen Restforderung keine Reaktion erfolgte. Wie sich in einem späteren Telefonat herausstellte, will man dieses bei der Württembergischen nicht erhalten haben. Das kenne ich doch irgendwo her?) [...]

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