Allianz – Business as usual

Es geht um einen Verkehrsunfall mit einem Allianz-Versicherten vom o6. Mai 2009, immerhin zwei Monate, zwei Wochen und zwei Tage her. Ein Auszug aus der Klageschrift von heute:

Der Kläger hatte seine Schadensersatzansprüche zunächst selbst geltend gemacht. Eine Reaktion der Beklagten zu 2) war bisher nicht zu verzeichnen – bis auf die lapidare Mitteilung vom 29.o5.2009, sie habe zur Prüfung ihrer Eintrittspflicht die Ermittlungsakte angefordert.

Daraufhin wandte der Kläger sich an den Unterzeichner. Dieser forderte die Beklagte zu 2) mit Telefax vom o3. unter Fristsetzung auf den 10. Juli 2009 nochmals auf, die ihr vorliegen-den Rechnungen auszugleichen sowie eine Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € zu zahlen. Auch hierauf erfolgte bis zum heutigen Tage keinerlei Reaktion.

Wie üblich, hilft auch hier wohl nur klagen, klagen, klagen.

2 Antworten zu “Allianz – Business as usual”

  1. RA Kasulke Sagt:

    Hallo Herr Kollege,

    hat die Allianz die Schadenssteuerung verbessert. Unfall am heutigen Morgen. Anruf der Allianz am Mittag – der Mietwagen kam am Nachmittag und der Sachverständige der DEKRA sollte dann bereits morgen da sein.

    Der Geschädigte hat sich dann doch lieber entschieden einen Anwalt zu beauftragen. Mietwagen braucht er eh nicht – also darf die Allianz diesen morgen wieder abholen. Den Sachverständigen der DEKRA braucht der Geschädigte auch nicht – dann lieber doch einen freien unabhängigen Sachverständigen ausgewählt und der Allianz mitgeteilt, dass die DEKRA sich anderen Aufgaben widmen kann. Bei soviel Beschäftigung können einfach berechtigte Ansprüche nicht reguliert werden. Achso, es war übrigens die Allianz Berlin ;-)

  2. Stephan Sagt:

    Bravo!

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