Aktuelle Regulierungspraxis

Als neuer Mitautor dieses Blogs möchte ich der community kurz meine in der jüngeren Vergangenheit gemachten Erfahrungen im Bereich der Kfz-Schadenregulierung mitteilen:

1.

Nachdem in meiner Praxis lange Zeit die gutachterlich festgestellten Ersatzteilzuschläge (UPE-Zuschläge) nicht gestrichen wurden, tritt diese Kürzung nunmehr gehäuft auf. Dabei ist nahezu keine Versicherung ausgenommen. Da dieses Phänomen in enger zeitlicher Folge auftrat, kann ich nur schwer an Zufall glauben…

Nach diesseitigen Schreiben unter Nennung einer Reihe von Gerichtsentscheidungen zahlten schließlich mit Ausnahme der DA-Direkt sämtliche Versicherungen - natürlich unter dem Hinweis “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” und/oder “wegen Geringfügigkeit der Forderung sind wir bereit” - die UPE-Zuschläge doch noch.

Dabei wurden seitens der Versicherer vorher stets dieselben, soweit ersichtlich in der Unterzahl befindlichen, die UPE-Zuschläge ablehnenden, Rechtsentscheide zitiert.

Hinsichtlich des “Ausreißers” DA-Direkt hoffe ich auf die “Kampfesbereitschaft” meiner Mandantschaft, um hier Klage erheben zu können. Darüber werde ich zu gegebener Zeit berichten.

2.

Vor einigen Wochen hatte ich die Gelegenheit mit Führungspersönlichkeiten einer Schadenmangementgesellschaft zu sprechen. Diese konnten nicht nachvollziehen weshalb das Schadenmanagement der Versicherer bei den Rechtsanwälten überwiegend in der Kritik steht. Schließlich berate man die “Kunden” doch umfassend und weise diese auf deren Rechte hin. Die Einschaltung von Rechtsanwälten sei weitestgehend überflüssig. Die angedeuteten Bedenken, dass es “Fragwürdigkeiten” bei den Sachverständigengutachtern, die von den Versicherungen beauftragt werden, oder bei den Online-Restwertbörsen gebe, wurden mit Unverständnis aufgenommen und negiert…

5 Antworten zu “Aktuelle Regulierungspraxis”

  1. RA Melchior sagt:

    Willkommen im Club, Herr Kollege!

  2. SV Stoll sagt:

    Hallo Herr Greiner,

    von denen können Sie auch nicht mehr erwarten. Die würden ja an Ihrem eigenen Provisons- und Verdienstast sägen. Beschwerden natürlich im o,ooo Bereich, alles ok. Wir die brävsten und alle wollen uns nur böses.

    Die tagtägliche Erfahrung lehrt uns was anderes……..

    Grüße

    SV Stoll

  3. SV Weise sagt:

    Nicht nur UPE-Aufschläge sind betroffen. Vermehrt ist zu beobachten, das Versicherungen im Falle der fiktiven Abrechnung hartnäckig auf einen ortsüblichen Stundensatz oder einen mittels Schadenmanagement vereinbahrten Stundensatz kürzen.Ebenso wie eine Kalkulation mit markenfremden Werkstätten. Ergangene höchstrichterliche Urteile werden dabei ignoriert oder falsch ausgelegt.

  4. RA Greiner sagt:

    @ RA Melchior

    Vielen Dank für die Begrüßung.

    @ SV Stoll

    Dass die Versicherer das nach außen hin so vertreten, ist natürlich verständlich. Mich hat nur etwas überrascht mit welcher Überzeugung dies in einem persönlichen Gespräch vertreten wurde. So als wäre man tatsächlich dieser seltsamen Meinung…

    @ SV Weise

    Ganz klar. Mein Beitrag darf keinesfalls so verstanden werden als seien die UPE-Zuschläge das einzige die Rechtsprechung missachtende Regulierungsgebaren.

  5. SV Stoll sagt:

    @ RA Greiner

    Glauben Sie mir, es ist manchmal geradezu gruslig, wie ehemalige Kollegen, sobald sie in die Dienste einer Versicherung treten, alles was sie bisher wußten und selbst auch lebten und forderten auf einen Schlag vergessen.

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