“Aktive Totalschadenabrechnung” - “Car.tv” stellt das Produkt “s-t-a+r” - schnelle-Totalschaden-Abwicklung+Regulierung vor

Ein neues Produkt von Car.tv erwartet die Unfallgeschädigten in Zukunft. Es trägt den unscheinbaren Namen “s-t-a+r”. Doch dahinter verbirgt sich das Produkt “schnelle-Totalschaden-Abwicklung+Regulierung”.

Sinn und Zweck - Einsparungen bei den Versicherungen zu Lasten der Geschädigten. Denn durch die “Forcierung der aktiven Totalschadenabrechung sollen Schadenaufwendungen gesenkt werden.” Das Produkt wird natürlich dem Geschädigten so verkauft, dass er angeblich keine Nachteile erleidet, denn “er bekommt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ersetzt und kann sich ein unfallfreies neues KFZ kaufen.”

Wie es im Einzelnen funtionieren wird bleibt abzuwarten. Ich werde versuchen zu berichten, denn am 06.03.2006 habe ich mich zu der Präsentation in Hannover angemeldet. :-)

Das Prinzip ist klar. Durch die Restwertbörse soll ein möglichst hoher Restwert erzielt werden, so dass die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, mithin der Wiederbeschaffungsaufwand, kleiner ist als die Reparaturkosten und damit der Geschädigte, der zunächst nicht reparieren will auf den WBA beschränkt wird. Die Verunsicherung der Geschädigten die nicht die BGH-Rechtsprechung kennen wird steigen - Zeit für eine verstärkte Aufklärungsarbeit der Rechtsanwälte.

3 Antworten zu ““Aktive Totalschadenabrechnung” - “Car.tv” stellt das Produkt “s-t-a+r” - schnelle-Totalschaden-Abwicklung+Regulierung vor”

  1. RA Melchior Sagt:

    Man beachte auch die hübsche Eigenwerbung bei car.tv:

    “Bessere Angebote bedeuten mehr Geld fürs Unfallfahrzeug, damit können Sie Ihren Schaden mindern.”

    Ihren Schaden oder den der Versicherungen ???

  2. fragender Sagt:

    Herr Kollege Melchior,

    geht es in diesem Blog um Hexenjagd oder um sachliche Information? Wenn ich die Seite von Ihnen angegebene Seite von car.tv lese, geht es dort um, ich zitiere: “Sie haben einen Unfall, einen Totalschaden an Ihrem Fahrzeug erlitten? Kein Versicherungsfall? Selbst verschuldet?” Somit genau um die Fälle, wo kein Versicherer zahlt. Damit dürfte sich die von Ihnen gestellte Frage beantwortet haben.

  3. RA Kasulke Sagt:

    @fragender

    Hallo Herr Kollege “unbekannt”,

    selbstverständlich geht es in diesem Blog um sachliche Informationen.

    Es dürfte auch nicht von der Hand zu weisen sein, dass uns Anwälte die Pflicht trifft, einen Mandanten ohne Kasko und Selbst-Verschulden am Unfall auf die Restwertbörsen hinzuweisen. Zumindest trifft uns die Aufklärungspflicht dahingehend, dass das Autohaus an einem Ankauf des KFZ´s mitverdient und der Mdt daher bei Neukauf eines Fahrzeuges in dem selben Autohaus handeln soll. Dies ist jedenfalls mein Verständnis als “Dienstleister”. So weise ich meine Mandanten auch bei einem reinen Haftpflichtschadenfall auf diese Konstellation hin, denn gerade den Verkauf an das vertraute Autohaus hat der BGH in seinem Urteil betont. Der normale Geschädigte kennt dieses “Zusammenspiel” doch nicht.

Hinterlasse eine Antwort