AG Hannover spricht UPE-Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zu

In einem heute verkündeten Urteil hat das AG Hannover dem Geschädigten wieder einmal die sogenannten UPE-Aufschläge und Verbringungskosten zugesprochen. Diese hatte die Asstel Versicherung bei der fiktiven Abrechnung weggestrichen.

Sobald die Begründung des Urteils in schriftlicher Form vorliegt werde ich diese hier veröffentlichen.

6 Antworten zu “AG Hannover spricht UPE-Aufschläge und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zu”

  1. Anonymous Sagt:

    Was bringt es, hier einzelne instanzgerichtliche Entscheidungen aufzuzählen?
    Es waren in letzter Zeit durchaus auch AG-Entscheidungen veröffentlicht, die das Gegenteil entschieden haben.
    Mit anderen Worten: Das Thema ist vielleicht berichtenswert, wenn ein Obergericht oder der BGH einmal Rechtsklarheit geschaffen haben. Das Aufzählen von Instanzgerichtsentscheidungen für und gegen UPE-Zuschläge und Verbringungskosten nützt niemanden.

  2. RASchepers Sagt:

    Es wäre schön, wenn die Versicherungen diese Rechtsfrage mal bis zum BGH durchziehen. Ich glaube aber, nach dem Porsche-Urteil ist die Versicherungswirtschaft etwas zurückhaltender geworden mit Revisionen.

  3. RA Kasulke Sagt:

    @Anonymous

    SgHK,

    was in meinem Blog berichtenswert ist und nicht, entscheide noch immer ich als Verantwortlicher. Und wenn es das 2. mir bekannte Urteil des AG Hannover zu dieser Rechtsfrage ist, halte ich es sehr wohl für erwähnenswert, damit die Kollegen und Kolleginnen die in Hannover klagen müssen, die Tendenz hier beim AG kennen.

    MfkG

  4. Anonymous Sagt:

    Sie können in Ihrem Blog schreiben oder nicht schreiben, was Sie möchten.

    Nur muss die Frage erlaubt sein, was es bringt zu wissen, dass ein oder zwei Richter eines AGs in einer Frage so oder so entscheiden. Ich wurde vor einer Weile mit der “ständigen Rechtsprechung des AGs Bitterfeld (?) zu Haftungsfragen bei Parkplatzunfällen” konfrontiert. Wäre durchaus auch mitteilenswert, nur glaube ich nicht, dass diese Frage über Bitterfeld hinaus irgendjemanden interessiert. Vermutlich interessiert sie bis auf eine Person sogar niemanden in Bitterfeld.

    Die bloße Aufzählung von Instanzgerichtsentscheidungen bringt in der Sache nichts. Sie kennen selbst (vermutlich) diametrale Urteile von anderen AGs.
    Müssen derartige Fragen dadurch entschieden werden, dass man die Anzahl der für sich positiven Urteil zählt und die anderen negiert? Wohl kaum, oder?

  5. RA Kasulke Sagt:

    Sie glauben gar nicht wieviele Personen sich für die einzelne Entscheidungen in den einzelnen AG-Bezirken interessieren. Denn es ist immer von Interesse für den ein oder anderen Kollegen wie ein AG in bestimmten Rechtsfragen entscheidet. Seien es nun Verbringungskosten, Kostenpauschale, vorgerichtlicher Schadensersatz, Inkassokosten etc … Die Amtsrichter sprechen sich nämlich in den einzelnen Rechtsfragen auch ab.

    In der Sache selbst bringt es zumindest hier in Hannover etwas. Die entsprechenden Urteile an den Versicherer gesandt und meistens kommt die Nachzahlung….

  6. Parpgraphenreiter Sagt:

    Bei der Gelegenheit will ich es gerne nachholen und auf die oberinstanzliche Rechtsprechungen zum Thema Erstzteilaufschläge hinweisen.
    OLG Düsseldorf 1. Zivilsenat, Urteil vom 25. Juni 2001, Az: 1 U 126/00
    OLG Hamm, Aktenzeichen: 13 U 135/97, Urteil vom 21.01.1998

    LG Aachen 07.04.2005 AZ: 6 S 200/04
    LG Aachen, Aktenzeichen: 7 S 393/00, Urteilsdatum: 18.07.2001
    LG Heidelberg 15.12.1992 AZ: 3 O 139/92
    LG Oldenburg 18.05.1999 AZ: 1 S 651/98
    LG Saarbrücken, Aktenzeichen: 2 S 219/02, Urteil vom 25.09.2003
    LG Wiesbaden 07.06.2000 AZ: 10 S 81/99

    ;)

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