AdmiralDirekt – unfähig

Es geht um einen einfachen Auffahrunfall. Die AdmiralDirekt (eine 100%-ige Tochter der Itzehoer) bestätigt auch auf telefonische Nachfrage vom 14.o9.2011 die vollständige Haftung dem Grunde nach. So weit- so gut, aber dann:

Das Anspruchsschreiben (per Fax) vom 19.o9.2011 enthält nur drei Positionen: Reparaturkosten (netto), Sachverständigenhonorar und Allgemeine Kostenpauschale, Zahlung erbeten bis zum 28.o9.2011 – was bei klarer Haftung eigentlich kein Problem sein sollte.

Wohl aber für die AdmiralDirekt: Die Frist verstreicht, also mit Telefax vom o5.10.2011 unter Klagandrohung entsprechend erinnert – nichts passiert. Auf telefonische Nachfrage am 14.10.2011 teilt man mir mit, die Sache werde „vorgezogen” und sogleich erledigt. Es passiert – wiederum nichts.

Auf telefonische Nachfrage am 14.10.2011 räumt man dann ein, die Überweisung habe erst noch vom Vorgesetzten genehmigt werden müssen und sei am 19.10.2011 freigegeben worden.

Am 24.10.2011 ist immer noch kein Geld eingegangen (Banklaufzeiten von mehr als fünf Tagen glaube ich denen einfach nicht) – wohl aber ein kluges Schreiben der AdmiralDirekt vom 14.10.2011 (also vor 10 Tagen), dass sich ausschließlich mit den Reparaturkosten und hierauf getätigten Abzügen beschäftigt, da ja eine andere Fachwerkstatt billiger sei. Welche das konkret sein soll, verrät man allerdings nicht. Sachverständigenhonorar und Allgemeine Kostenpauschale werden mit keinem Wort erwähnt – und erst recht nicht gezahlt.

Also wieder entsprechendes Telefax an AdmiralDirekt – und wohl spätestens nächste Woche eine Klage. …

3 Antworten zu “AdmiralDirekt – unfähig”

  1. Zweite Chefin Sagt:

    … ich hätte schon am 13.10. geklagt, da waren nämlich 4 Wochen “Bummelfrist” um …

  2. RA Melchior Sagt:

    Prinzipiell schon richtig, aber bei der einfachen Sach- und Rechtslage dachte ich (wohl leichtsinnigerweise), es ginge auch so – zumal bis zur Klagzustellung ja auch wieder Zeit ins Land geht.

  3. GH Sagt:

    Allianz kann es noch “besser”/langsamer/unfähiger: Als die Allianz ihre Verteidigungsanzeige (mit Hinweis darauf, dass sie die eingeklagte Restforderung begleichen werde) bei Gericht einreichte, hatte mir das Gericht bereits schon das VU zugestellt.

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