Aachen Münchener - Floskeln, die nicht verständlich sind + Lob
Aus einem aktuellen Fax der Aachen Münchener vom heutigen Tage:
“Wenn das Fahrzeug unrepariert verkauft werden soll, rufen Sie uns bitte vorher an. Falls das Fahrzeug ohne Abstimmung mit uns verkauft wird, können finanzielle Nachteile entstehen.”
Ich frage mich, was eine solche Floskel soll ? Die Rechtsprechung des BGH ist eindeutig. Im Urteil vom 12.07.2005 führt der BGH aus, dass der “Geschädigte grundsätzlich nicht den Haftpflichtversicherer über den beabsichtigen Verkauf seines Fahrzeuges informieren muss.” Warum sollen also finanzielle Nachteile entstehen, wenn das Fahrzeug zu dem vom Gutachter ermittelten Restwert verkauft wird ?
Immerhin auch ein Lob: Gestern die Aufforderung die Haftungsfrage dem Grunde nach zu 100% zu bestätigen, heute die Bestätigung per Fax auf dem Tisch. Ohne die Floskel wäre es bis jetzt perfekt. Mal sehen, ob die weitere Schadensregulierung auch in dem Tempo betrieben wird.