Überraschung!

Aus einer einem Fristverlängerungsantrag der Beklagten (hier KRAVAG):

Die Beklagte ist letztendlich von der Klage überrascht worden. So befand sich die Beklagte zu 2) noch dabei, den tatsächlichen Unfallhergang zu ermitteln. Die Unfallanzeige ihres VN, des Ehemannes der Beklagten zu 1), wich drastisch von den Angaben der Klägerin ab. Aus diesem Grunde wurde die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert. Noch bevor die Ermittlungsakte vorlag und sich die Beklagte zu 2) eine abschließende Meinung bilden konnte, wurde sie mit der Klage überzogen.

Surprise, surprise! Böse Klägerin! Tatsächlich?

Terminologie:

12.o7.2009: Unfall (Totalschaden)
14.o7.: Erstes Telefax mit Unfallschilderung an KRAVAG
21.o7.: KRAVAG teilt mit, VN habe Unfall noch nicht gemeldet
21.o7. Spezifizierte Forderungsschreiben an KRAVAG mit Zahlungsfrist 30. Juli.
28.o7.: KRAVAG unterbreitet nur (verspätetes) Restwertangebot.
31.o7.: KRAVAG bittet um Ermittlungsakte
o4.o8.: Nachfristsetzung auf den 11.o8.2009 unter Klagandrohung
o4.o8.: KRAVAG weist Schuld der Mandantin zu
19.o8.: Klage eingereicht.
15.o9.: Klage zugestellt.

Wenn also zwei Monate nach einem Unfall und hartnäckiger Verweigerung jeglicher Zahlung eine Klage einschlägt, fühlt man sich bei KRAVAG „überrascht” und verweist auf eine noch nicht gehabte Akteneinsicht. Tatsächlich darf die Schadensregulierung nicht von der Akteneinsicht abhängig gemacht werden (so schon OLG Saarbrücken 3 U 199/89 vom 16.11.1991), vgl. i.ü. auch hier.

Zudem stehen der Ehemann der Klägerin und auch zumindest ein unbeteiligter Dritter als Zeugen zur Verfügung – diese hätte man ja vielleicht schon längst befragen können?!

3 Antworten zu “Überraschung!”

  1. RA Schepers Sagt:

    4.8. Haftung abgelehnt,
    19.8. Klage eingereicht

    überraschend ist allenfalls, daß es “so lange” gedauert hat …

  2. RA Melchior Sagt:

    ;-) Die Kostendeckungszusage der RSV lag nicht früher vor. ;-)

  3. peter Sagt:

    Hallo,

    17.11. 2009Unfall – ich Linksabbieger, der andere (Kravag versichert) ist mir hinten drauf gebrummt.
    Schuldfrage eindeutig geklärt.
    Seit 3 Monaten hin und her – seit etwa 1 Monat nichtmal mehr Antworten auf Schreiben der Anwälte.
    Klage wird in diesen Tagen (März 2010) nun zugestellt.

    Man müßte die glaube wegen Insolvenzverschleppung anzeigen.

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