Die neu definierten Maßstäbe der AXA
Mittwoch, 30. November 2011In einer Verkehrsunfallsache schreibt die AXA einem Kollegen:
Unsere Eintrittspflicht prüfen wir noch. Zur Bearbeitung benötigen wir die Bescheinigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass der Schaden dort gemeldet wurde.
Dass das eine Anspruchsvoraussetzung sein sollte, wäre mir neu.