HDI – Abrechnungsgrundsätze einmal anders
Mittwoch, 14. April 2010Ein Unfallschaden sollte von der HDI reguliert werden. Im Gutachten sind dazu folgende Daten festgestellt worden:
Reparaturkosten brutto 1420 €
Wiederbeschaffungswert brutto 1600 €
Restwert brutto 300 €
Es wurde auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet. Im Abrechnungsschreiben ist der Hinweis auf die BGH- Rechtsprechung enthalten gewesen. Nach dieser Rechtsprechung muss, wie den meisten hier bekannt sein dürfte, für die Bestimmung der Höhe des Schadensersatzes auf die Bruttowerte aus dem Gutachten abgestellt werden. ( VI ZR 100/08)
Natürlich regulierte der HDI lediglich die Nettoreparaturkosten.