Interversicherung- Bockig und unverständig
Donnerstag, 18. Februar 2010Heute berichte ich über die Praxis der Schadenregulierung bei der Inter- Versicherung. Diese wurde als private Haftpflichtversicherung eines unfallverursachenden Radfahrers in Anspruch genommen.
Zunächst hat der Mandant nach Einholung eines Gutachtens selbst versucht, den Schaden zu regulieren. Im Gutachten sind Reparaturkosten von brutto circa 5500 €, ein Wiederbeschaffungswert von 6900 € und ein Restwert von 2300 € angegeben. Auf das Anschreiben des Mandanten reguliert die Inter-Versicherung einen Betrag von….
2300 €!!!
Für den Schlüsselbeinbruch des Mandanten, welcher ihn einen Monat außer Gefecht gesetzt hat, hält sie ein Schmerzensgeldanspruch von 600 € für angemessen.