LVM – Erst so, dann so
Mittwoch, 25. November 2009Es geht um einen Unfall an einer ampelgeregelten Kreuzung. Beide Parteien – nebst jeweiligen Zeugen – wollen grünes Licht gesehen haben. Interessant die Würdigung durch die beiden Versicherungen:
Die des Mandanten sieht die Sache durchaus richtig: Widersprüchliche Angaben der Parteien, die Zeugenaussagen bringen auch keine Aufklärung, ergo 50 % Haftungsquote.
Nicht so der LVM. Der teilt dem Mandanten im Brustton der Überzeugung mit
„Unserem Versicherten stand das Vorfahrtsrecht zu, das vom Geschädigten nicht ausreichend beachtet wurde. Ein Fehlverhalten unseres Versicherten können wir nicht feststellen. Die geltend gemachten Ansprüche müssen wir daher zurückweisen. Ein unabhängiger Zeuge bestätigte die Aussage unseres Versicherten.”