Archiv für September 2009

kleines Bonmot der Allianz am Rande

Mittwoch, 23. September 2009

als es mir gestern tatsächlich nach verschiedenen Versuchen gelungen ist, mit einem Abteilungsleiter der Allianz Versicherung zu sprechen, haben wir kurz über die veränderten Abläufe der Allianz gesprochen. Er verriet mir, dass die Umstrukturierungen seit 2006, die u. a. zur Einrichtung des Postzentrums in Berlin geführt haben und zur Zentralisierung der Schadensbearbeitung in Schadensgruppen bei der Allianz unter dem Stichwort

Komplexitätsreduzierung

zusammengefasst werden.

Ein besseres Beispiel für die sinnfreie Nutzung der deutschen Sprache durch die Beratung der bekannten Firmen wie  KPMG, McKinsey u.a., auf deren Mist dies gewachsen sein dürfte, kann es ja fast nicht geben.

DEVK – Interessante Rechtsauffassung

Montag, 21. September 2009

Nachdem die DEVK meinte, die erstattungsfähigen Reparaturkosten und die dem Mandanten zustehende Wertminderung kürzen zu müssen, habe ich entsprechend Klage erhoben. Es kommt wie so oft: Nach Klagzustellung meldet sich die DEVK und möchte die Sache auf dem Vergleichswege beilegen. Interessant eine in diesem Rahmen geäußerte Rechtsauffassung:

Die Forderung, die an uns (richtigerweise: das Autohaus) abgetreten war, hätte auch aufgrund fehlender Mahnungen an Ihren Mandanten gar nicht mit eingeklagt werde dürfen.

Die (hier bisher nicht bekannte) Abtretung ist durch entsprechende Umstellung des Klagantrags bekanntlich leicht zu umgehen – und dass Mahnungen Voraussetzung einer Klage sein sollen, dürfte im geltenden Recht wohl keine Stütze finden. ;-)

Der HDI heult!

Donnerstag, 17. September 2009

Wir haben 7 Wochen nach Bezifferung des Schadens Klage gegen die Verursacher zum LG Berlin wegen verzögerlicher Regulierung eingereicht. Es stritt ein Anscheinbeweis für die Mandanten und der Gegner hatte gegenüber der Polizei sein Verschulden zugegeben.

Nun heult die HDI in theatralischer Weise in der Klageerwiderung:

“Die im weiteren Schreiben vom 25.05.2009 bis zum 02.06.2009 gesetzte Frist war viel zu kurz bemessen. Schließlich hat die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG den Schaden bereits mit Schreiben vom 02.07.2009 abgerechnet. Ein Regulierungszeitraum von 8 Wochen ist nicht zu beanstanden. Der Kläger hat daher nur unnötige Kosten verursacht und darüber hinaus auch noch das Landgericht Berlin beschäftigt, indem er die Klage eingereicht hat, ohne dass dies erforderlich war. So hat der Kläger bereits mit Schriftsatz vom 17.06.2009 Klage erhoben. Hier muss hervorgehoben werden, dass die Gerichte mit Klagen geradezu überflutet würden, ware es üblich, die Klagen bereits nach 6 Wochen nach dem Unfall einzureichen. “

Generali – Akte vermüllt?

Sonntag, 13. September 2009

In einer Unfallsache korrespondiere ich schon seit längerer Zeit mit der Generali wegen des angemessenen Schmerzensgeldes. Ein Abfindungsangebot lehne ich als zu niedrig ab. Nun schreibt mit die Generali:

Durch ein bedauerliches Büroversehen können wir Ihren Schriftsatz leider nicht der Schadensakte zuordnen. Wie wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie uns eine Kopie Ihre Handakte … zukommen lassen könnten, dies gilt insbesondere für die gewechselte Korrespondenz und die Arztberichte / Gutachten.

Auf gut deutsch: Unsere Akte ist verschwunden – aber das mag man so klar nicht sagen, oder wie?