Archiv für Juli 2009

Allianz – Business as usual

Mittwoch, 22. Juli 2009

Es geht um einen Verkehrsunfall mit einem Allianz-Versicherten vom o6. Mai 2009, immerhin zwei Monate, zwei Wochen und zwei Tage her. Ein Auszug aus der Klageschrift von heute:

Der Kläger hatte seine Schadensersatzansprüche zunächst selbst geltend gemacht. Eine Reaktion der Beklagten zu 2) war bisher nicht zu verzeichnen – bis auf die lapidare Mitteilung vom 29.o5.2009, sie habe zur Prüfung ihrer Eintrittspflicht die Ermittlungsakte angefordert.

Daraufhin wandte der Kläger sich an den Unterzeichner. Dieser forderte die Beklagte zu 2) mit Telefax vom o3. unter Fristsetzung auf den 10. Juli 2009 nochmals auf, die ihr vorliegen-den Rechnungen auszugleichen sowie eine Allgemeine Kostenpauschale von 25.- € zu zahlen. Auch hierauf erfolgte bis zum heutigen Tage keinerlei Reaktion.

Die sog. „Sechs-Monats-Frist” und ihre Nachwirkungen

Dienstag, 14. Juli 2009

Der BGH das hatte Chaos, das er mit seinen missverständlichen Entscheidungen zur sog. Sechs-Monats-Frist angerichtet hatte, mit dem Beschluss VI ZB 22/08 vom 18. 11. 2008 endlich wieder aufgeräumt. Die Nachwirkungen beschäftigten allerdings noch die Gerichte, wie die Entscheidung des OLG Düsseldorf I-1 W 41/08 vom 14.01.2009 zeigt:

Berechtigung zur Klage auf Ersatz von Reparaturkosten im Rahmen der 130%-Grenze bei Weigerung der Auszahlung vor Ablauf von 6 Monaten

Der Geschädigte ist berechtigt, Klage zu erheben, wenn er zulässigerweise eine Reparatur im Rahmen der 130%-Grenze hat durchführen lassen und die Versicherung die Auszahlung des aufgewendeten Betrages mit dem Hinweis auf die Haltefrist für den Zeitraum von 6 Monaten verweigert.

BGH-Urteil zur Neuwertabrechnung

Dienstag, 07. Juli 2009

Der Bundesgerichtshof hat sich nunmehr mit Urteil vom 09.06.2009, AZ: VI ZR 110/08 zu der Frage der Neuwertabrechnung nach einem Verkehrsunfall beschäftigt. Der BGH hält zunächst an der 1000km-Grenze fest. Weiterhin führt der BGH aus, dass ein Anspruch auf Neuwertabrechnung besteht, wenn eine erhebliche Beschädigung vorliegt. Der BGH äußert sich dann auch zu der Frage, was erheblich sei:

Eine erhebliche Beschädigung wird in aller Regel dann anzunehmen sein, wenn beim Unfall tragende oder sicherheitsrelevante Teile, insbesondere das Fahrzeugchassis, beschädigt wurden und die fachgerechte Instandsetzung nicht völlig unerhebliche Richt- oder Schweißarbeiten am Fahrzeug erfordert. Denn durch derartige Arbeiten wird in erheblicher Weise in das Gefüge des Fahrzeugs eingegriffen.

Allianz – Sehr tief gesunken

Donnerstag, 02. Juli 2009

Nicht nur, dass die Allianz in einer eher klaren Sache die Schadensregulierung mit den abenteuerlichsten Begründungen hinauszögerte und neben zwei Zivilprozessen auch noch ein Strafverfahren gegen die (leider dort versicherte + beschäftigte) Unfallgegnerin angeschoben werden musste, um kurzfristig die Schuldfrage zu klären.

Nicht nur, dass die Allianz erst im Rahmen der beiden Zivilprozesse dann so langsam anfängt, Zahlungen zu leisten, so dass der eine Prozess mit einem Vergleich und der andere per Urteil abgeschlossen wurden und die Allianz in beiden Fällen dann immer noch nicht unerhebliche Zahlungen leisten muss.