Ob die VN der Württembergischen ihre sauer verdienten Haftpflichtprämien auf diese Weise verschleudert sehen wollen?
Ich habe einen Unfallschaden nach Gutachten abgerechnet. Die W. kürzt um 289,29 EUR – Stundensätze aus dem Gutachten werden nicht anerkannt, UPE und Verbringungskosten nicht übernommen. Dazu kürzt man auch noch meine Vergütung von 1,3 auf 0,9. Ich weise daher auf die ständige Karlsruher Rechtsprechnung zu den gestrichenen Positionen hin, zitiere entsprechende Urteile. Antwort: “Eine weitere Regulierung werden wir nicht vornehmen.”
Bleibt also nur, der W. durch einen Mahnbescheidsantrag zu besserer Einsicht zu verhelfen. Aber: dagegen wird ohne Begründung Widerspruch eingelegt. Das zwingt mich, eine 4-seitige Anspruchsbegründung beim AG Karlsruhe vorzulegen. Jetzt, nachdem auch Termin anberaumt ist, einige Arbeitsstunden und berauschende 50 Eur Anwaltshonorar und 75 Eur Gerichtskosten später, kann die W. plötzlich die volle Klagsumme – selbstverständlich ohne Anerkennung … etc. pp. – zahlen und auch noch freundlich um Klagrücknahme bitten.