Abwrackprämie und der Haftpflichtschaden
Mittwoch, 14. Januar 2009Die Abwrackprämie ist beschlossen. Bei Verschrottung eines Fahrzeuges älter als 9 Jahre, welches mindestens 1 Jahr im Besitz des Eigentümers ist, gibt die Bundesregierung beim Kauf eines Neu-KFZ eine Subvention von 2500 €. Welche Auswirkungen hat dies auf die kommenden Haftpflichtfälle ? Dies möchte ich hier zur Diskussion stellen:
Beispiel: KFZ 10 Jahre, Unfall, Totalschaden, Wiederbeschaffungswert 4000,00 €, Restwert nach Unfall 500 €. Geschädigter verkauft das KFZ nicht, sondern lässt es nachweislich verschrotten, denn so bekommt er 2500 €. Von der Versicherung lässt er sich den Restwert von 500 € anrechnen. Erhält also 3500 € von der Versicherung und 2500 € vom Staat. Gewinn 2.000 € ? Ohne den Unfall hätte er das KFZ weitergefahren und nicht verschrotten lassen, denn es war ja noch 4.000 € wert.