In einer Unfallsache vom 27.06.2008 wurden von mir am 18.07.2008 für die Geschädigte Schadensersatzansprüche gegenüber der ONTOS-Versicherung geltend gemacht und beziffert. Die Unfallgegnerin hatte bei der Einfahrt in einen Verkehrskreisel Zeichen 205 StVO mißachtet und dabei u.a. meiner im Kreisel fahrenden Mandantin die Vorfahrt genommen. Anschließend entfernte sie sich zu allem Überfluss unerlaubt vom Unfallort und verursachte noch einen weiteren Unfall, bevor sie gestellt werden konnte. Mit Schreiben vom 22.07.2008 teilte die ONTOS-Versicherung mit, ihr VN bestreite, den Schaden verursacht bzw. verschuldet zu haben. Um die Sach- und Rechtslage beurteilen zu können, habe man die amtliche Ermittlungsakte angefordert. Akteneinsicht in die Unfallakte hatte ich ebenfalls bereits mit Schreiben vom 18.07.2008 bei der Polizeibehörde beantragt. Eine Zahlung erfolgte nicht, auch nicht teilweise. Mit Schreiben vom 28.07.2008 nahm ich zu dem Schreiben der Versicherung vom 22.07.2008 Stellung und verlangte im Hinblick auf die eindeutige Sach- und Rechtslage erneut vollen Schadensersatz. Nachdem sich nichts tat, setzte ich der ONTOS-Versicherung mit Schreiben vom 11.08.2008 eine Nachfrist zur Schadensregulierung bis zum 20.08.2008. Hierauf antwortete die ONTOS-Versicherung mit dem bereits bekannten Formschreiben: “um die Sach- und Rechtslage beurteilen zu können, haben wir…” usw. usf. Eine Zahlung erfolgte wiederum nicht, weder ganz noch teilweise noch in Form eines Vorschusses. Da die Geduld der Mandantin in der Folgezeit erschöpft war, reichte ich mit Datum vom 30.09.2008 Schadensersatzklage ein. Am 22.10.2008, also fast vier Monate nach dem Unfall, ging die Ermittlungsakte der Amtsanwaltschaft bei mir ein. Noch am selben Tag, d.h. am 22.10.2008 übersandte ich der ONTOS-Versicherung einen Aktenauszug. Am 28.10.2008 wurde die Klage der ONTOS-Versicherung zugestellt. Mit Datum vom 05.11.2008 erhielt ich ein Schreiben der ONTOS-Versicherung, in dem es u.a. heißt: